Liebesgrüße aus Moskau

Justiz. Wie der mutmaßliche Kriegsverbrecher Michail Golowatow freikommen konnte

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Michail Wassiljewitsch Golowatow hat keinen Grund zur Klage, jedenfalls nicht über die österreichischen Behörden. „Absolut korrekt“ habe man sich dem ehemaligen KGB-Offizier und Kommandanten der sowjetischen Eliteeinheit „Alpha“ gegenüber verhalten, während er von Donnerstag, 14. Juli, 16.30 Uhr, bis zum darauffolgenden Freitag kurz nach 14 Uhr am Wiener Flughafen in Schwechat von der österreichischen Justiz festgehalten wurde. „Sogar loyal“ hätten sich die österreichischen Beamten gezeigt, sagte Golowatow in einem Interview mit der russischen Nachrichtenagentur Ria Novosti, nachdem er wieder zu Hause in Moskau eingetroffen war. Golowatows Einschätzung dürfte zutreffen. Was bemerkenswert ist, denn Loyalität ist bei der Amtshandlung mit einem gesuchten mutmaßlichen Kriegsverbrecher eine eher seltene Umgangsform. Doch wie mittlerweile das gesamte Baltikum, Österreich und Russland wissen, war die Festnahme von Golowatow keine gewöhnliche Amtshandlung.

Alles begann bei der Passkontrolle am Vienna International Airport, als die Grenzbeamtin die Passagiere des Austrian-Airlines-Flugs 602 aus Moskau-Domodedowo kontrollierte. Sie bat den 61-Jährigen zu warten und beriet sich kurz mit einem Kollegen. Zwei weitere Beamte wurden herbeigerufen und forderten Golowatow auf, ihnen zu folgen. Schließlich wurde ihm die entscheidende Frage gestellt: „Waren Sie in Vilnius?“

Er antwortete, dass er dort „einmal vor 20 Jahren“ gewesen sei. Ihm war nun klar, dass er in Schwierigkeiten steckte. Damals, am 13. Jänner 1991, war Golowatow als Kommandant der Alpha-Einheit in Vilnius, der Hauptstadt des heutigen Litauen. Das litauische Parlament hatte im Jahr zuvor, am 11. März 1990, die Unabhängigkeit von der Sowjetunion erklärt. Moskau drohte mit einem Einmarsch, verhängte aber zunächst nur eine Wirtschaftsblockade gegen die abtrünnige Sowjetrepublik. Am 13. Jänner 1991 jedoch, der in Litauen seither „Vilniusser Blutsonntag“ genannt wird, versuchten moskautreue Kräfte mit Unterstützung sowjetischer Panzer und des Geheimdienstes KGB, die Macht zurückzuerobern.

Ziel waren das Parlament und der Fernsehturm. Zivilisten bildeten Menschenketten um die Gebäude. 14 Personen wurden dabei von Panzern überrollt oder erschossen. Die Einheit Alpha war – im Auftrag des Kreml – an den Kämpfen beteiligt. Golowatow wird deshalb als Kommandant dieser Truppe von Litauen unter anderem beschuldigt, für den 14-fachen Mord verantwortlich zu sein.

Am Wiener Flughafen nahm die Angelegenheit zunächst den üblichen Amtsweg. Die Schwechater Polizei verständigte den Journalstaatsanwalt, der hielt Rücksprache mit Karl Schober, dem zuständigen Staatsanwalt am Landesgericht Korneuburg. Schober besah sich den Inhalt der Ausschreibung im Schengener Informationssystem und kam, so sagt er gegenüber profil, zu dem Schluss, die Angaben darin seien zu wenig präzise. Insbesondere sei nicht ersichtlich gewesen, „welche Tathandlungen Golowatow vorgeworfen werden“, so Schober.

Tatsächlich sind die Formulierungen in der Ausschreibung vage. Golowatow wird darin etwa vorgeworfen, „groß angelegt und systematisch Zivilisten angegriffen und ermordet zu haben“, ohne dass konkrete Daten genannt werden.

Schober sagt, er habe zwar im Internet Informationen gefunden, die Golowatows Tätigkeit präzisieren. Dass er erst Vize-Kommandant und später Kommandant der Gruppe Alpha gewesen war, lässt sich rasch eruieren. Doch Schober beharrt dar­auf, dass das Internet keine verlässliche Quelle für einen Staatsanwalt sei.

Es lag in Schobers Verantwortung zu entscheiden, ob gegen Golowatow ein Antrag auf Verhängung der Auslieferungshaft zu stellen sei oder nicht. Der Staatsanwalt entschied, weitere Informationen einzuholen. Dazu wandte er sich an die zuständige Sektion im Justizministerium.

Weil jedoch Michail Golowatow kein gewöhnlicher Verdächtiger ist, sondern als Alpha-Veteran eine in Russland einflussreiche Persönlichkeit, kam einiges in Bewegung. Golowatow war klar, dass er dringend die Hilfe seiner Regierung benötigte. Er erreichte telefonisch einen Sicherheitsoffizier der russischen Botschaft in Wien, und rasch eilte Sergej Netschajew, der Botschafter, höchstpersönlich nach Schwechat. Golowatow gibt in dem Interview mit Ria Novosti an, es seien „chiffrierte Meldungen über den Vorfall an die Chefs der Aufklärungsbehörde SWR (der russische Auslandsnachrichtendienst, Anm.) und des Geheimdiensts FSB (der russische Inlandsgeheimdienst und Nachfolger des KGB, Anm.) abgeschickt“ worden. Der Botschafter rief im österreichischen Außenministerium an und leistete Golowatow bis fünf Uhr Früh im Polizeigewahrsam Gesellschaft.

Eine „konsularische Betreuung“ nannte das Johannes Kyrle, der Generalsekretär des österreichischen Außenministeriums, in einem Interview mit der „ZiB 2“ und meinte, dass „wir das bei jedem österreichischen Staatsbürger auch so halten würden“; es habe „keine politischen Interventionen gegeben“.

Die litauische Generalstaatsanwaltschaft gibt an, sie habe erst am Freitag um 10 Uhr, also rund 17 Stunden nach Golowatows Festnahme, die Nachricht erhalten, dass die österreichische Justiz detailliertere Informationen über Golowatows mutmaßliche Verbrechen benötige.

Christian Pilnacek, zuständiger Sektionschef im Justizministerium, sagt gegenüber profil, man habe bereits am „Donnerstag in den Abendstunden“ einige Fragen übermittelt: Wo hat sich Golowatow zur Tatzeit befunden? Welche Handlungen hat er gesetzt? In welcher Eigenschaft hat er gehandelt?

Den litauischen Behörden wurde eine Frist gesetzt, bis zu der sie die ausstehenden Informationen liefern sollten: Erst hieß es Freitag, zwölf Uhr, schließlich Freitag, 14 Uhr. Diese Hektik erscheint unbegründet. Golowatow hätte insgesamt 48 Stunden, also bis Samstag, 16.30 Uhr, festgehalten werden können. Der zuständige Staatsanwalt Schober gibt gegenüber profil auf die Frage, weshalb er eine so knappe Frist gesetzt habe, eine überraschende Antwort: „Diese Frist wurde vom Justizministerium gesetzt.“

Sektionschef Pilnacek will zwar von einer „Absprache mit dem Staatsanwalt“ wissen, bestätigt aber, dass das Ministerium dafür verantwortlich war. Bundeskanzler Werner Faymann behauptete vergangenen Freitag, eine „unabhängige Behörde“ habe „unabhängig entschieden“. Jedoch: Es war das Minis­terium, das dem weisungsgebundenen Staatsanwalt die Entscheidung abnahm.

Dieser Vorgang ist kein technisches Detail. Er gab dem Fall vermutlich die Wende und sorgte dafür, dass ein mutmaßlicher Kriegsverbrecher – für Golowatow gilt die Unschuldsvermutung – einem Verfahren entging. Für einen Justizapparat sind knappe vier Stunden eine unzumutbar kurze Zeitspanne. Die litauische Generalstaatsanwaltschaft begann damit, die litauische Anklageschrift zu übersetzen, schaffte gerade einmal eine englische Zusammenfassung, die sie im Anhang an den litauischen Text per E-Mail übermittelte. Da war es allerdings schon 15.37 Uhr. Zu spät, um die österreichische Justiz daran zu hindern, Golowatow in Richtung Moskau zu verabschieden.

Fraglos war Litauen in diesem Fall schlecht vorbereitet. Die Generalstaatsanwaltschaft in Vilnius hätte zumindest ein englisches Dokument vorbereiten müssen, um für Situationen wie die in Österreich gewappnet zu sein. Österreich aber trägt zumindest Mitverantwortung dafür, dass ein historisch bedeutsamer Prozess nicht geführt werden kann.

Golowatow wäre als mutmaßlicher Exe­kutor des sowjetischen Putschversuchs angeklagt worden. Allein dies hätte den Litauern das Gefühl gegeben, endlich Gerechtigkeit für das schmerzvolle Kapitel der Wiedererlangung ihrer Unabhängigkeit zu erfahren. Das jüngste der Todesopfer, Darius Gerbutavičius, war damals 17 Jahre alt. Er sei auf die Straße gerannt und habe sich vor die Panzer gestellt, fünf Kugeln hätten ihn getroffen, erzählte Darius’ Mutter anlässlich seines 20. Todestags.

Der Fall hat noch einen weiteren Aspekt. Golowatow hätte wohl nicht gezögert, vor Gericht die Kommandokette zu erläutern, an deren oberstem Ende der Befehl für den Einsatz am 13. Jänner 1991 gegeben worden war. „Wir haben legitim und auf Befehl des Oberbefehlshabers gehandelt“, sagt er heute. Der Oberbefehlshaber im Kreml war damals der Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow.

Er war es, der über Litauen die Wirtschaftsblockade und andere Strafmaßnahmen verhängte und der mit der Armee drohte. In einem Interview mit dem „Spiegel“ im April 1990 mochte die damalige Ministerpräsi­dentin Litauens, Kazimiera Prunskiene, nicht glauben, dass es zu einem militärischen Einsatz kommen könnte. „Gorba­tschow weiß, dass er dann als Schöpfer der Perestroika und als Demokrat erledigt wäre“, räsonierte die Politikerin.

Am 10. Jänner 1991, drei Tage vor dem Vilniusser Blutsonntag, verlangte Gorba­tschow von der litauischen Führung, auf die Unabhängigkeit zu verzichten. Gorba­tschow behauptete später, über die Vorkommnisse des 13. Jänner nicht informiert worden zu sein. Golowatows Aus­sage vor Gericht hätte Licht in die Angelegenheit bringen können.

So aber bleibt der Rechtsweg vorerst ausgeschlossen. Österreichs Regierung beteuert, korrekt gehandelt zu haben, und darf sich der Dankbarkeit Russlands gewiss sein. Michail Golowatow erholt sich nun von seinem Wiener Abenteuer und denkt vorausschauend: „Unser Staat muss alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit so manche Mitglieder der westlichen Politikerkaste in Zukunft keinen Wunsch mehr haben, derartige Handlungen gegen russische Bürger zu setzen.“ Österreich hat diese Botschaft längst verstanden.

Mitarbeit: Andrei Iwanowski