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Salzburg. Interne Dokumente belegen: Landesrat Brenner ­befürwortete 2008 eine Hochrisikostrategie

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Wieder einmal erwies sich Fortuna im Salzburger Landtag als Grün-Anhängerin. Bei der ersten Sitzung des U-Ausschusses zum Finanzskandal erhielten beide Kandidaten für den Vorsitz gleich viele Stimmen. Per Los siegte schließlich die Grüne Astrid Rössler über den Freiheitlichen Friedrich Wiedermann. Schon beim U-Ausschuss zur Olympia-Affäre vor drei Jahren war Rössler durch Losentscheid zur Vorsitzenden erkoren worden – ein wenig peinlich für eine Partei, die Glücksspiel so heftig ablehnt wie AKWs oder Gentechnologie.

Lange Zeugenliste
Noch vor der Landtagswahl am 5. Mai will der Ausschuss Ergebnisse präsentieren. Die Zeugenliste ist lang. Darauf ganz oben: Ex-Finanzlandesrat David Brenner. Und wie Unterlagen belegen, muss sich der gefallene Politstar der SPÖ auf unangenehme Fragen gefasst machen. Denn entgegen seinen Darstellungen forderte Brenner nicht immer den Abbau der risikoreichen Veranlagungen des Landes Salzburg. Ausgerechnet im Krisenjahr 2008 erwies sich auch der Leiter des Finanzressorts als Spekulant.

Im Jahr 2007 hatte der damalige SPÖ-Landesrat Othmar Raus einen ­Finanzbeirat eingerichtet, um die Derivatgeschäfte des Lands zu kontrollieren. Mitglieder waren neben Abteilungsleiter Eduard Paulus, Referatsleiterin Monika Rathgeber und deren Mitarbeiter Christian M. die beiden externen Experten Utz Greiner und Lauri Karp. Im März 2008 – in den USA kollabierten die ersten Kreditinstitute – beschloss der Beirat einen Stufenplan, demzufolge sämtliche Positionen zu schließen sind, sobald die Bewertung des Portfolios 125 Millionen Euro unterschreitet. Mit dieser neuen Richtlinie sollte ein positives Ergebnis sichergestellt werden.
Bereits im Herbst 2008 – nach der Pleite von Lehman Brothers im September – hätte der Rettungsfallschirm gezogen werden können. Binnen zweier Tage schmolz der Wert des Portfolios von 168 auf 102 Millionen Euro. Der Punkt, den in der Richtlinie formulierten Vorgaben zu folgen, war somit erreicht. Doch plötzlich galten sie nicht mehr. In den offiziellen Sitzungsprotokollen des Finanzbeirats finden sich freilich keine Hinweise auf ihre Annullierung – wohl aber in einem profil vorliegenden Aktenvermerk, datiert mit 5. November 2008. Darin heißt es, dass „aufgrund der abrupten Marktbewegung der in der Sitzung des Finanzbeirats am 13.3.2008 empfohlene Stufenplan zur schrittweisen Risikoreduktion nicht umgesetzt werden konnte“. Dem Dokument ist weiters zu ­entnehmen, dass Brenner Ende Oktober 2008 eine Sitzung des Finanzbeirats besuchte und dort über den „aktuellen Stand“ ­informiert wurde. Die vom Finanzbeirat empfohlenen Maßnahmen habe er dabei „zustimmend zur Kenntnis genommen“. „Alle Geschäfte zu schließen hätte bedeutet, einen massiven Schaden zu realisieren“, erklärt Brenner gegenüber profil.

In der Hoffnung, dass aus drohenden Verlusten irgendwann Gewinne werden, spielte man also weiter. Gemeinhin nennt man ein solches Verhalten Zockermentalität.

Konzession benötigt
Eine grundsätzliche Frage ging im Trubel bisher unter: Durfte das Land Salzburg überhaupt komplexe Spekulationsgeschäfte in derartigem Ausmaß durchführen?

Laut Bankwesengesetzes ist der gewerbliche Handel mit Wertpapieren, Swaps und Derivaten – auch auf eigene Rechnung – ein Bankgeschäft und damit konzessionspflichtig. Nach Ansicht der zuständigen Finanzmarktaufsicht sei diese Regelung freilich nicht auf Gemeinden und Länder anwendbar, weil diese Gebietskörperschaften ihr Schuldenmanagement per Finanz-Verfassungsgesetz unabhängig vom Bund betreiben dürften.

Der emeritierte Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Wiener Wirtschaftsuniversität, René Laurer, Herausgeber des Standardkommentars zum Bankwesengesetz, vertritt eine andere Rechtsmeinung. Laurer: „Das Land Salzburg hat – wenn die Medienberichte zutreffen – im Sinne des Bankwesengesetzes gewerblich Bankgeschäfte betrieben. Dazu hätte es eine Konzession benötigt.“

Nach Laurers Ansicht ist das Finanz-Verfassungsgesetz in dieser Rechtsfrage ­irrelevant. Vielmehr sei das Bundesfinanzierungsgesetz bedeutsam, das die ­Geschäftstätigkeit der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) regelt. Die ÖBFA – verantwortlich für das Schuldenmanagement des Bunds – ist vom Gesetzgeber explizit vom Bankwesengesetz und Wertpapieraufsichtsgesetz ausgenommen, das Schuldenmanagement von Ländern und Gemeinden jedoch nicht. Daher, so Laurers Schluss, habe das Land Salzburg rechtswidrig Bankgeschäfte durchgeführt.

Etwaige Folgen sind freilich vernachlässigbar. Dem Land droht aufgrund der Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro. Die Deals der vergangenen Jahre – mit einem Verlustpotenzial in Milliardenhöhe – bleiben gültig.

Gernot   Bauer

Gernot Bauer

ist Innenpolitik-Redakteur.