Eine Mutter und ihr Freund wurden als Kindesmörder verurteilt

„Wie kann ein Mann das nicht merken?“

Justiz. Zu Unrecht, sagen neue Gutachten

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Der Vater. Zweimal in der Woche steht er um vier in der Früh auf und geht in den Stall. Dann fährt er zu seiner Tochter. Gertraud A.* sitzt im Gefängnis, weil sie vier Kinder geboren und kurz danach getötet hat. Sie haben in den vergangenen Jahren viel miteinander gesprochen. „Warum?“, hat er immer wieder gefragt und jedes Mal die gleiche Antwort bekommen: „Ich weiß es nicht.“

Das ist das Schlimmste.
Karl A. hat jede Zeile gelesen, die über seine Tochter geschrieben wurde. Eine Erklärung war nicht dabei. Im März 2006 verurteilte das Landesgericht Graz Gertraud A. zu lebenslanger Haft. Ihr Lebensgefährte Johannes G. bekam 15 Jahre. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, vier Säuglinge umgebracht zu haben, um nicht von ihrem Freund verlassen zu werden. Dieser habe von ihrer „bedingungslosen Liebe“ gewusst und sie bestärkt. Gertraud A. jedoch hatte ihn nie belastet.

Die Geschworenen urteilten, beim ersten Mal sei sie in einem Ausnahmezustand gewesen. Dafür sieht das Gesetz ein bis fünf Jahre Strafe vor. Doch dreimal habe sie vorsätzlich gemordet. Dem Vater, der beteuert hatte, von den Schwangerschaften nichts bemerkt zu haben, glaubten die Geschworenen nicht. Er wurde als Beitragstäter verurteilt.
Die Medien zerrten jedes Detail ans Licht. Zwei Babys hatte Gertraud A. in Kübel einbetoniert. Es gab Bilder davon. In der Verhandlung fielen Sätze, an denen der Vater fast zerbrach. Gezählte siebzigmal habe der Staatsanwalt gesagt, seine Tochter habe eine Zigarette auf einem Säugling ausgedämpft. Im gerichtsmedizinischen Gutachten sei davon nichts gestanden.

Als die Reporter abzogen, setzte die Familie an einem stillen Ort einen Grabstein. Er sei geheim: „Hier soll Ruhe sein.“ Karl A. betreibt mit seiner Frau eine Landwirtschaft in der Oststeiermark. Der Hof liegt abgeschieden auf einer Anhöhe. Im Stall stehen Kühe, die jeden Tag gemolken werden müssen: „Wir mussten irgendwie weiter­leben, weiterarbeiten.“ Am 30. Mai 2005 hatte ein Untermieter des Hauses in Graz, in dem seine Tochter mit ihrem Lebensgefährten lebte, in der Tiefkühltruhe eine Kinderleiche gefunden. Es war die erste von vier.

Die Familie hätte zusammengehalten, sagt Karl A. Dutzende Male hätten sie im engsten Kreis alles durchgeredet. Es gab nichts zu begreifen. Zwei Worte genügen, um zu beschreiben, wie das Geschehene zu bewältigen sei: „gar nicht.“

Nun will er den Fall seiner Tochter einmal an die Öffentlichkeit bringen. Die Anwälte halten Gutachten in Händen, die das Urteil des Geschworenengerichts in ein zweifelhaftes Licht setzen.

Claudia Klier von der Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kinder- und Jugendalters in Wien gehört zu den versiertesten Wissenschafterinnen im Bereich Neonatizid. So nennt man Kindstötung unter dem Einfluss der Geburt. Kürzlich stellte sie eine Zehn-Jahres-Studie fertig. Der Grazer Fall interessierte sie als Forscherin: „Ich war bestürzt, was ich im Gerichtssaal erleben musste“.

Sie kontaktierte Matthias Lammel, der als Sachverständiger mit allen aufsehen­erregenden Kindstötungen in Deutschland befasst war. Er begutachtete zuerst Gertraud A., anschließend Johannes G. Beide Befunde liegen profil vor.

Der Grazer Erstgutachter Friedrich Rous hatte bei der Tötung des ersten Kinds verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht ausgeschlossen. Dann aber sei es zu einem „Lernprozess“ gekommen. Ohne kollegiale Zurückhaltung schreibt Lammel, was er von diesen Schlussfolgerungen hält: Ebenso „absurd wie falsch“ seien sie, „peinlich und durch nichts zu begründen“. Vergangene Woche bekräftigte der deutsche Psychiater seine Kritik: „Das ist Hausfrauenpsychologie.“ Gertraud A. sei in allen vier Fällen nach dem Sonderparagrafen zu verurteilen gewesen.

Diametral unterschiedlich auch die Ansichten über Johannes G.: Der Sachverständige aus Graz hatte dem Gericht erklärt, es scheine „schon aus den Erfahrungen des Alltags undenkbar, dass in einer intakten Beziehung innerhalb eines Zeitraums von mehr als drei Jahren ein Lebenspartner vier Schwangerschaften seiner Lebensgefährtin (…) übersieht“.

Sein Kollege aus Berlin ist anderer Meinung: Johannes G. hatte drei Kinder aus seiner Ehe, weitere wollte er nicht. Wenn sie schwanger werde, könne sie sich „schleichen“, habe er gesagt. Ihn deshalb als Beitragsmörder zu verurteilen, gehe zu weit: „Das ist ein Mann der Tat. Wenn die Gertraud gesagt hätte, ich bin schwanger, hätte er gesagt, das passt mir nicht, aber gut, nun ist das Kind da“, sagte Lammel zu profil. Die Geschworenen – „acht Steirer aus der normalen ­Bevölkerung“ – hätten sich „mit Hausverstand ein Bild gemacht, das durch ein profundes Gutachten korrigiert werden hätte müssen“.

In Deutschland säße Johannes G. heute nicht im Gefängnis, sagt Lammel. Dabei ist das Nachbarland auf dem Feld des Neonatizids kein Hort der Aufklärung. Bis 1998 war die Tötung Neugeborener privilegiert, aber nur bei nichtehelichen Kindern. Das fand man nicht mehr zeitgemäß und kippte gleich den gesamten Passus aus dem Strafgesetz.

Noch im Mittelalter wurden Kindsmörderinnen in die Erde eingegraben und mit einem Pfahl durchbohrt. Mit der Aufklärung rückten die Umstände der Schwangerschaft ins Blickfeld, die Strafen wurden milder. ­Österreich schritt bei der Abschaffung der Todesstrafe voran. Im Strafgesetzbuch von 1803 wird die Tötung nach der Geburt erstmals als privilegiertes Verbrechen behandelt. Heute wird dieses Delikt in den meisten Ländern weniger hart bestraft als Mord.

Mit dem Lammel-Gutachten in Händen beantragten die Anwälte eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft legte sich quer: Eine private Expertise sei kein Beweismittel. Immerhin betraute das Gericht einen neuen Gerichtspsychiater: Reinhard Haller formulierte dezenter, doch er kam – wie sein Kollege aus Berlin – zum Schluss: Ein Ausnahmezustand der Mutter in allen vier Fällen sei nicht auszuschließen.

Haller untersuchte auch die Beziehung des Paars. Hinweise auf eine Hörigkeit fand er nicht, jedoch prob­lematische Persönlichkeitsanteile bei Gertraud A. Fazit: Sie habe ihren Lebensgefährten nicht gebraucht, um die Taten zu begehen, diese seien „ihrem eigenen Denken und Fühlen entsprungen“. profil gegenüber wollte Haller sich nicht äußern, weil das Verfahren im Laufen sei.

Auch seine Expertise stimmte das Landesgericht Graz nicht um. Es gebe keine neuen Erkenntnisse, beschied man im Jänner 2010. Das sei „glatt falsch“, sagt ­Andreas Berchtold, Anwalt der Kindsmörderin: „Es kann keine Rede davon sein, dass Rous und Haller zu den gleichen Ergebnissen kommen.“ Gemeinsam mit seinem Kollegen Gerald Ruhri – Vertreter des Beitragsmörders G. – erhob er Beschwerde. Doch auch beim Oberlandesgericht blitzten sie ab.

Rechtlich ist die Geschichte, die wegen eines „falschen Gutachtens von Anfang an in die verkehrte Richtung gelaufen ist“ (Berchtold), fast am Ende. Nun bleibt noch eine „Anregung zur Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ bei der Generalprokuratur. Die Anwälte bringen sie demnächst ein, weil sie „felsenfest überzeugt sind, dass im Prozess grobe Fehler gemacht wurden“.

profil wollte mit Gertraud A. und Johannes G. sprechen. Das Justizministerium er­teilte dafür keine Genehmigung. Im Frauengefängnis in Schwarzau verwehrte der Kommandant sogar einen Besuch in Begleitung des Vaters. Karl A. durfte seine Tochter nur alleine sehen. Als er zurückkam, hielt er ein Blatt in der Hand. Gertraud A. schrieb, die Tage ihrer Verhaftung und die Verhandlung seien „wie weggeblasen“. Sie habe viele Medikamente bekommen und lange gebraucht, sie ab­zusetzen. In der Haft habe sie eine Therapie begonnen. Schließlich sei ein Tag gekommen, „an dem ich, auch wenn es witzig klingen mag, wieder Luft ,riechen‘ konnte, und es war für mich ein Gefühl, als ob ich für eine Zeit in einem ,Luftballon‘ saß, welcher aufgestochen wurde, und vieles, egal ob Gefühle, Gedanken, Gerüche … wieder an mich herankommen. Ich war wieder am Leben.“ Sie habe es ­irgendwie geschafft, damit zu leben, „dass ich meine Kinder getötet habe“. Mit „Mord“ könne sie nicht leben.

Gertraud A. arbeitet viel. Ihr Vater sagt, es gebe kaum einen Raum, „den sie noch nicht ausgemalt hat“. Mit ihrem Lebensgefährten korrespondiert sie brieflich. „Der Gertraud muss geholfen werden, weil sie krank ist“, sagte Johannes G. zu seiner Mutter. Sie besucht ihn jede Woche. Dass er wegen Mordes an seinen Kindern sitzt, verkrafte er bis heute nicht.

Gertraud A., Jahrgang 1973, und der um sechs Jahre ältere Johannes G. hatten einander in einer Fensterfirma in Graz kennen ­gelernt. Er hatte sich 1995 als Geschäftsführer dort eingekauft. Sie arbeitete als Buchhalterin. Eines Tages legte Gertraud A. Ordner auf den Tisch. Die Firma war finanziell am Ende. Gemeinsam versuchten sie zu retten, was zu retten war. So kamen sie einander näher. 1998 zogen sie zusammen.

Johannes G. hatte in der Tischlerei seines Vaters gelernt. Mit zwanzig hatte er seinen Meistertitel, eine Frau, zwei Kinder, ein Haus, keine Schulden. Seine Frau habe versucht, ihn mit einem dritten Kind zu halten, erzählte er dem Gerichtspsychiater. Doch es habe ihn zu Gertraud A. gezogen. Weiterer Nachwuchs sei kein Thema gewesen. So sah es Johannes G.

Was wusste er, was in Gertraud A. vorging?
Er fragte nicht nach, wenn sie einmal längere Zeit keine Lust auf Sex hatte. Nie sei ihm ein Babybauch aufgefallen. Sie konnte arbeiten „wie zwei Männer“. Nie war sie krank. Er war nicht im Haus, als sie auf der Kellerstiege saß, einen blutverschmierten Säugling an sich drückte und nicht wusste, wie sie da hergekommen war. Und er bekam nicht mit, dass sie einen Kübel nahm, Mörtel anrührte und ein totes Baby übergoss.

Es gab Seiten an Gertraud A., die lernte Johannes G. erst kennen, als er die Gutachten las. Er wusste, dass sie als Tankstellenwartin der OMV einen Preis bekam. Es war eine Reise nach Los Angeles. Aber er wusste nicht, dass ihre Eltern nichts von ihm wussten. Sie zeigte ihnen Fotos von der Reise, doch die Bilder, auf denen sie mit Johannes G. zu sehen war, nahm sie vorher heraus.

Er habe sich gewundert, dass sie alle Lichter andrehte, wenn er nicht da war. Dass seine Freundin Angst hatte, allein zu sein, wäre ihm nicht in den Sinn gekommen. Als Gertraud A. elf Jahre alt war, starb ihre Großmutter. Sie war jahrelang krebskrank im Wohnzimmer gelegen. Vielleicht rührte daher ihre Angst vor Ärzten. Als sie ins Gefängnis kam, war sie zum ersten Mal beim Gynäkologen.

„Mein Sohn hätte nie zugelassen, dass Gertraud die Kinder tötet“, sagt Gertrude G. Sie hatte von den Babyleichen aus den Medien erfahren. „Wie kann ein Mann das nicht merken?“, dachte sie. Dann war es ihr „Hannes“. Sie war nicht die Einzige, die sich die bittersten Vorwürfe machte. Ein Wort, ein Zeichen, und das alles wäre nie passiert.

Vergangene Woche im Waldviertel:
Ein Mann findet im Kasten einen Säugling. Seine Frau hatte ihn geboren und versteckt. Für Psychiaterin Claudia Klier ein „typischer Fall“: „Nur ist diese Geschichte gut ausgegangen, und das Baby hat überlebt.“


*Namen auf Wunsch der Betroffenen abgekürzt,

Edith   Meinhart

Edith Meinhart

ist seit 1998 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges