Leitartikel

Christian Rainer: Blümel schiebt ab

Über den Zusammenhang zwischen einer Hausdurchsuchung beim Finanzminister und zwei georgischen Mädchen.

Drucken

Schriftgröße

Gernot Blümel hat natürlich nichts abgeschoben und niemanden. In einer ausgefuchsten Zweimarkenstrategie schiebt er nicht einmal die Verantwortung für die Perlustrierung seines gesamten Lebens qua Hausdurchsuchung auf „fehlerhafte und falsche“ Arbeit der Staatsanwaltschaft ab. Diese Worte überlässt er seinem Klubobmann, die Generalkritik an der Justiz dem Bundeskanzler. Vielmehr lobt der Finanzminister die in der Rede stehende WKStA nachdrücklich, und er schwört Kooperationswillen (uneingeschränkt gar).

Geniales Abdecken des öffentlichen Diskurses, wir haben es verstanden. Und nein, er hat weder direkt noch indirekt etwas mit der Abschiebung der beiden georgischen Mädchen vor drei Wochen zu tun. Da verrichtete der Innenminister die Drecksarbeit (keine Wertung, siehe das Nachfolgende), und der Außenminister zieht die zugehörige Metaebene ein (wonach es im November ohnehin eine gesamteuropäische Flüchtlingslösung geben werde, so Schallenberg im zurückliegenden Gespräch mit profil – er meinte übrigens November 2020).

Blümels letztgültige Äußerungen zum Verhältnis der Österreicher stammen aus dem Wien-Wahlkampf; wir werden sie hier nicht wiederholen; sie führen uns in die falsche Richtung.

Der Titel dieses Kommentars will also Ihre Aufmerksamkeit erheischen, liebe Leserinnen und Leser. Erwischt! Aber er stellt dennoch die Verbindung zwischen zwei Sachverhalten dar, die Österreich abseits der Corona-Krise in Atem gehalten, die in den jeweiligen Blasen auch Schnappatmung hervorgerufen haben. Die Verbindung besteht darin, dass in beiden Situationen mäßig oder schlecht geeignete Vorfälle als Hinweise auf tatsächlich vorhandene, weit ausladende Problemzonen herhalten müssen. Je nach Standpunkt wurden diese Vorfälle zur Ausschilderung dieser Zonen missbraucht oder aber sinnvoll genutzt.

Was meine ich damit? Die Abschiebung der beiden Mädchen, eines davon hier geboren, ist ein ungeeignetes  Beispiel, um die österreichische Asylpolitik zu geißeln. Diese Kinder hatten niemals eine Chance auf einen Aufenthaltstitel, ihr Herkunftsland Georgien entspricht nicht dem Bild jener Vorhölle, das es inzwischen überall braucht, um erfolgreich einen Asylstatus zu erbetteln. Individuelle Gründe waren nicht gewichtig vorhanden – etwa jene Familienfehde, die nach der Wiedereinreise 2014 vorgebracht wurde. Dass die Uneinsichtigkeit der Mutter nun den Kindern zur Last fällt, ist eine Tatsache, aber juristisch nicht ausschlaggebend. Und: Wie könnte man moralisch abgesichert verteidigen, dass diese Familie bleiben darf, während Menschen aus Syrien, dem Irak, Afghanistan zurückgeschickt werden? Nur weil den anderen die Öffentlichkeit fehlt? Man könnte nicht.

Umgekehrt ist die schlechte Passform dieses hochemotionalen Vorfalls kein Beweis dafür, dass der Umgang der Republik mit Ausländern dem entspricht, was von einer demokratisch gefestigten westlichen Industrienation erwartet werden kann. Vielmehr entspricht dieser Umgang nur dem, was der Volkspartei unter Sebastian Kurz zu fulminanten Wahlsiegen verholfen hat. Bildet dieser Umgang dann aber eben nicht doch Volkes Wille ab? Nicht unbedingt. Abgesehen davon, dass 2019 nur ein gutes Drittel der Wähler für die ÖVP stimmte: Wahlgänge polarisieren; gewählt wird auch, was am besten propagiert wurde. Das österreichische Fremdenwesen in all seinen rechtlichen Ausformungen ist eine Blaupause vergangener politischer Schlachten. Die Abschiebung der georgischen Familie war rechtens; aber der Fall taugt dazu, dieses Recht zu hinterfragen.

Die Brücke zu Blümel: Bei jener Hausdurchsuchung stützt sich die Staatsanwaltschaft auf eine Kurznachricht des damaligen Novomatic-Chefs an den damaligen VP-Wien- Chef. Der Absender verwendet das Wort „Spende“ und bittet ohne ausgeflaggten Kausalzusammenhang um einen Termin beim damaligen Außenminister Sebastian Kurz. Das riecht nicht gut. Es sieht wie ein Angebot aus. Allerdings: Bisher sind keine der WKStA vorliegenden Indizien bekannt, wonach dieses Angebot angenommen wurde. Bis auf Weiteres ist die Suppe dünn. Sie ist etwas wässrig, um eine Hausdurchsuchung – bei wem auch immer – zu rechtfertigen. Damit eignet sich der Fall derzeit auch nicht, eine Verrottung des Systems Österreich und seiner politischen Akteure vorzuführen. So wenig, wie sich jene Abschiebung als Hinweis auf ein marodes Fremdenrecht eignete.

Dessen ungeachtet ist dieses Beispiel aber ein schöner Ausgangspunkt für eine Tour durch die klandestine Realverfassung der Republik. Selbstverständlich gibt es Menschen, die sich von Spenden an Parteien Gegenleistungen erwarten, und diese Erwartungshaltung fußt auf positiven Erfahrungen. Natürlich werden Jobs an Vertrauensleute vergeben, häufig wider Eignung und an der Grenze der Legalität oder auch jenseits.

Und sicherlich ist der Staatsapparat durchsetzt von Menschen, die nicht auf sachlicher Basis entscheiden, sondern mit einer höchstpersönlichen oder parteipolitischen Agenda. Ob die Durchsuchung im Hause Blümel ein geeignetes Beispiel für irgendeinen dieser Tatbestände ist, müsste sich aber erst weisen. Falls sie kein gutes Beispiel ist – wie die Abschiebung der Kinder –, kann sie dennoch einer Klärung der Verhältnisse dienen. Und allenfalls zu deren Besserung.

 

Christian   Rainer

Christian Rainer

war von 1998 bis Februar 2023 Chefredakteur und Herausgeber des profil.