Leitartikel

Christian Rainer: Schuldig?

Karl-Heinz Grasser hat uns 20 Jahre lang begleitet. Ich weiß es dennoch nicht.

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Am vergangenen Freitag wurde Karl-Heinz Grasser zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt. Auch über andere prominente Angeklagte wurden langjährige Haftstrafen verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bis zu einer letztgültigen Entscheidung werden noch viele Jahre vergehen. Kollegen, die berufener sind als ich, den Fall des ehemaligen Finanzministers auf- und wieder zuzurollen, tun dies in der aktuellen Ausgabe: Michael Nikbakhsh und Stefan Melichar trugen mit eigener Recherche und Analyse über die Jahre viel zum Verlauf dieses Jahrhundertprozesses bei.

profil würde sich aber dagegen wehren, als ein entscheidender Faktor bei der Urteilsfindung bezeichnet zu werden. Viele Indizienprozesse und besonders das Grasser-Verfahren verbieten es, die eigene Meinung über „schuldig“ oder „nicht schuldig“ weit heraushängen zu lassen. Das gilt hier in gleich doppelter Weise: Ein Freispruch im juristischen Sinn würde nicht unbedingt bedeuten, dass man selbst den Angeklagten für unschuldig halten muss, sondern bloß, dass die Indizienkette nicht einer zweifelsfreien Verurteilung im Sinne der Anklage standhält.

Daher ist es auch keine Wertung jenseits des journalistisch Vertretbaren, wenn ich hier erzähle, dass Michael Nikbakhsh im Vorfeld mit einer Verurteilung – präzise zu acht Jahren Haft übrigens – gerechnet hatte, während ich einen Freispruch für wahrscheinlicher hielt. Nochmals: Eine derartige Meinung ist keine Bevormundung eines Schöffensenates durch Journalisten, vielmehr entspricht sie einer Erwartungshaltung in Kenntnis der Faktenlage, unter Einrechnung aller Rahmenbedingungen und mit der Erfahrung vieler Jahre.

Es bedarf also einiger Zurückhaltung, das am vergangenen Freitag ergangene Urteil zu werten. Die Tatsache, dass dieses Verfahren damit noch lange nicht rechtskräftig beendet wurde, ist ein wichtiger Aspekt für diese Zurückhaltung, aber nicht der einzige. Lassen wir daher statt dieser Wertung einige Szenen Revue passieren und eine Zeit, in der alles seinen Anfang genommen hatte. Schließlich ist jene Zeit für uns durch die berufsbedingte innenpolitische Kontinuität sehr präsent, während für einen Gutteil der Österreicherinnen und Österreicher Grasser oder Walter Meischberger und erst recht Jörg Haider oder Wolfgang Schüssel Geschichte sind.

Ich kann mich nicht an mein erstes Treffen mit Grasser erinnern. Was in Erinnerung blieb, ist allerdings ein bei der Regierungsbildung zu Anfang 2000 vorherrschendes Erstaunen darüber, dass ein 31-Jähriger nun Finanzminister der Republik werden würde. Mit Sebastian Kurz, der in exakt diesem Alter Bundeskanzler wurde, haben sich die entsprechenden Koordinaten aber längst verschoben. Mein letztes Treffen mit Grasser fand vor etwa zehn Jahren statt – etwa zu Beginn der Ermittlungen gegen ihn. Wie bei anderen Gelegenheiten zuvor ermattete das Gespräch nach einem kurzen Feuerwerk an mittellustigen Schmähs und halbgaren Gedanken. Ich fragte mich damals, ob jemand mit seinem Charakter die kriminelle Energie aufgebracht haben könnte, um jene Dinge durchzuziehen, derer er bald darauf beschuldigt wurde.

In dieser Hinsicht schien sich Grasser von seinem Umfeld zu unterscheiden. Dort wäre alles möglich gewesen und war es auch. Allen voran Grassers Ziehvater Jörg Haider: Hätte Haider nicht schwer betrunken bei einem selbst verschuldeten Autounfall das Leben verloren, wäre er später mehrfach zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Viele seiner Wegbegleiter, seiner Adepten sind diesen Weg gegangen: Kulterer, Scheuch, Rumpold, Dörfler, Martinz, Dobernig, Petzner, Westenthaler. Und eben der zuvor schon rechtskräftig verurteilte Walter Meischberger, der am Freitag nicht rechtskräftig sieben Jahre ausgefasst hat.

Allerdings war Grasser ohne Zweifel bald Teil eines Netzwerkes, das diesseits der Legalität ihr Unwesen trieb. Wenn heute über die Verstaatlichtenholding ÖBAG gesprochen wird, wissen 20 Jahre später die wenigsten, dass deren Vorgänger ÖIAG ein geheimes Machtzentrum jener Regierung war, in der Grasser diente. Die ÖIAG und deren Aufsichtsrat waren eine der unappetitlichsten Erscheinungen, denen ich als Journalist begegnet bin: ein Konglomerat von Unternehmern und Managern, welche das Eigentum der Republik – auch außerhalb der ÖIAG – als Selbstbedienungsladen definierten, arrogant im Auftreten, oft ideologisch dubios. Grasser war ihr zuständiger Minister. Seine private Homepage ließ er sich von der mit dieser ÖIAG verwobenen Industriellenvereinigung bezahlen.

Karl-Heinz Grasser war immer anders und doch ähnlich. Blender und Frontfigur. Naiv und mit allen Wassern gewaschen. Ein Kärntner trittsicher am Wiener und globalen Parkett. Boulevardikone und doch sattelfest im Job. Erfolgreicher Politiker, als Unternehmer eine Niete. Wie schwierig es ist, ihn zu verorten, zeigt sein Verhältnis zu Wolfgang Schüssel, der ihn nicht nur zum parteilosen Finanzminister machte, sondern auch gerne als ÖVP-Vizekanzler gesehen hätte. Jetzt ist Grasser verurteilt worden. Nicht rechtskräftig. Er und seine Epoche werden uns noch viele Jahre begleiten.

Christian   Rainer

Christian Rainer

war von 1998 bis Februar 2023 Chefredakteur und Herausgeber des profil.