Comeback für Zensur

Die geplante Einschränkung der Anonymität im Internet ist ein Angriff auf die Freiheit im Netz.

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Bei einer Konferenz der OSZE über Medienfreiheit befragte mich eine armenische Journalistin zum geplanten Gesetz, das in Österreich anonymes Posten im Internet einschränken soll. „Und das lassen sich die Österreicher gefallen?“, fragte sie. „Hat niemand bei euch Angst vor staatlicher Überwachung?“

Doch, haben wir. Auf den ersten Blick kommt der Gesetzesvorschlag ja harmlos daher. Ein „digitales Vermummungsverbot“ hat Bundeskanzler Sebastian Kurz angekündigt. Und auch sein Europaminister Gernot Blümel will ja nur sicherstellen, dass Gesetze, die schon bisher für Beleidigungen oder Beschimpfungen gelten, auch in der digitalen Welt Anwendung finden. Andere Befürchtungen seien „Blödsinn“.

Wer kontrolliert, was mit diesen Daten passiert?

Doch Experten warnen vor den Auswirkungen einer Identifikationspflicht im Netz. Das fängt schon mit der ominösen Software an, die laut Regierung via Provider gleichsam automatisch die Identität von Postern feststellen und für allfällige Strafverfahren speichern soll. Wer kontrolliert, was mit diesen Daten passiert?

Die Spezialistin für den Kampf gegen Hassparolen im Internet, Ingrid Brodnig, warnte eindringlich vor der geplanten Regelung: Internationale Erfahrungen mit der Identifikationspflicht seien schlecht, zitiert Brodnig ein entsprechendes Gesetz in Südkorea, das bereit 2012 wieder aufgehoben wurde, weil Hasspostings nicht zurückgingen und zudem ein umfassender Diebstahl von User-Daten stattfand. Einschränkungen der Meinungsfreiheit seien daher nicht mehr zu rechtfertigen, so die südkoreanischen Höchstrichter.

In Österreich sollen nun Plattformen, die mindestens 100.000 User, mehr als 500.000 Euro Jahresumsatz oder mindestens 50.000 Euro Presseförderung erhalten, von der Identifikationspflicht erfasst werden. Daher wären ausgerechnet rechtslastige Foren wie „unzensuriert.at“, wo hasserfüllte anonyme Poster häufig anzutreffen sind, ausgenommen. Eine Qualitätszeitung wie „Der Standard“, der einen Schwerpunkt mit LeserInnen-Postings hat, wäre dagegen vom geplanten Gesetz besonders betroffen.

Bisher blieb es bei Ankündigungen

Die Auskunftspflicht gilt auch für private Personen, die sich von einem anonymen Poster beleidigt fühlen, und auch für Firmen. Diese wären in der Lage, Kritiker künftig leicht mit Klagen einzudecken. Zudem könnten Politiker unliebsame Poster ausforschen lassen und – in einem Aufwaschen- gleich auch unliebsame Medien mit Klagen eindecken.

Meine ehemalige profil-Kollegin Ingrid Brodnig wies darauf hin, dass bereits die frühere Regierung mit Justizminister Wolfgang Brandstetter Aktionen gegen Hassparolen im Internet angekündigt hat. Fünf eigene Staatsanwälte sollten für die Bekämpfung von Kriminalität im Internet zuständig sein. Doch es blieb bei der Ankündigung. Und solange Richter Urteile wie im Fall Sigrid Maurer fällen, wo ein Nachweis gefordert wurde, dass ein Facebook-User tatsächlich von seinem account ein sexistisches Posting abgesetzt hat, dann nützt auch die Pflicht zur Entanonymisierung wenig.

Genau das, was die EU-Gegner wollen

Im vergangenen Sommer hatte ich mit der zuständigen EU-Kommissarin Vera Jourová aus Tschechien ein Interview geführt. Sie erklärte, dass sie nur eine EU-weite Regelung gegen Terror-Propaganda im Netz plane. Solche Postings sollten innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen.

Doch neue EU-Vorschriften gegen Hasspostings lehnte Jourová ab. Da setze sie auf freiwillige Maßnahmen der Internet-Firmen. Es müsse weiterhin möglich sein, auch anonym einen Politiker zu kritisieren oder auch abfällig über ihn oder sie zu schreiben. Alles andere erinnere sie an staatliche Zensur, wie sie in ihrer Heimat unter kommunistischer Führung praktiziert worden ist. Und schließlich würden rigide EU-Regelungen unerwünschte Nebeneffekte haben. „Das wäre genau das, was die EU-Gegner wollen: Dass wir in der EU-Kommission die individuellen Freiheitsrechte einschränken.“

Diesen Rat sollten auch die türkis-blauen Internet-Tugendwächter befolgen.