Elfriede Hammerl: Wer erben soll

Die Kinder. Die verstoßenen Kinder. Der Staat.

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Seit Beginn des heurigen Jahres gilt in Österreich ein neues Erbschaftsrecht. Es räumt Erblassern das Recht ein, den sogenannten Pflichtteil für ein Kind zu kürzen, wenn sie, ich drücke es jetzt einmal salopp aus, auf dieses Kind seit mindestens 20 Jahren böse sind.

Das ist neu. Bisher war so was nur möglich bei Kindern, zu denen der Erblasser nie ein Naheverhältnis hatte. Oder, anders und erneut salopp gesagt: Einer, der die Frucht seiner Lenden gleich nach der Zeugung vergessen hat, durfte seit jeher mit seinem Erbe geizen. Einer, dessen Beziehung zum Kind erst später Schaden genommen hat, kann das seit heuer. Allerdings darf er die Beziehung nicht einseitig beschädigt und den Kontakt mit dem Kind nicht grundlos abgelehnt haben.

Ein weites Feld für Streitereien. Wie wird das Kind nach seinem Tod beweisen, dass es den Kontakt mit dem Erzeuger vergeblich gesucht hat? Und was wären denn eigentlich die Gründe, so einen Kontakt berechtigt abzulehnen?

Bei den Vorarbeiten zur Reform ist die grundsätzliche Frage aufgetaucht, wie zeitgemäß der sogenannte Pflichtteil überhaupt noch ist. Ist es zulässig, dass ein Mensch nicht vollständig über sein Eigentum verfügen darf? Muss denn der böse Sohn, der mit dem Vater seit Langem nur noch gestritten hat, unbedingt was erben?

Gute Frage. Andererseits: Muss die junge Drittgattin für ihr aufopferndes Repräsentieren an der Seite des betuchten Erblassers alles kriegen, ohne den geringsten Abzug für seine Nachkommen?

Oder, nochmals anders gefragt: Welchen Anspruch haben Kinder auf den von Eltern geschaffenen Wohlstand? Sollten sie nicht vielmehr auf eigenen Füßen stehen und ihren eigenen Wohlstand erarbeiten? (Oder ihrerseits reich heiraten, wenn sie die Arbeit scheuen?)

Das Gesetz blieb bei der Auffassung, dass Eltern die Verpflichtung haben, die Kinder an ihrem Wohlstand teilhaben zu lassen. Gut so. Das gehört zur elterlichen Verantwortung. Wenn was da ist, dann sollen die Nachkommen etwas davon abkriegen.

Allerdings bedeutet es nicht, dass Eltern den Auftrag haben, ihren Kindern ein möglichst stattliches Erbe zu hinterlassen, und deswegen schon zu Lebzeiten knausern und sparen müssen. Eltern erwachsener Kinder können so verschwenderisch leben, wie sie wollen, und wenn sie am Ende nix zu vererben haben, dann muss das den Kindern auch recht sein, sofern die Eltern ihnen nach ihren Kräften zu einem halbwegs guten Start ins Erwerbsleben verholfen haben.

Aber wenn es etwas zu vererben gibt, dann hielte ich es für wenig anständig, die Kinder leer ausgehen zu lassen. In den seltensten Fällen, in denen ein erboster Patriarch – oder, nicht so häufig, eine erzürnte Matriarchin – ein Testament zu Ungunsten der Sprösslinge verfertigt, liegen ja dem letzten Unwillen der Erblasser schwere Vergehen der Nachkommen zugrunde. Die Wahrheit ist meistens viel banaler und trägt die Züge von Personen, denen es im Lauf der Zeit gelungen ist, sich näher am Herzen des Erblassers zu positionieren als der in Ungnade gefallene Spross.

Steuerfreies Weiterreichen großer Vermögen verstärkt soziales Ungleichgewicht.

Wer jetzt an eine knackige Pflegerin, einen fürsorglichen Rechtsbeistand oder einen charismatischen Naturheiler denkt, liegt in Einzelfällen vielleicht richtig, häufiger jedoch geht es um Konflikte zwischen Erstkindern und Zweit- oder Drittfamilien. Der Patriarch hat seine Erstfamilie vor Jahren emotional entsorgt und will nun auch in puncto Hinterlassenschaft die entsprechenden Konsequenzen ziehen: Das ist der Klassiker.

Dass das Gesetz dem einen Riegel vorschiebt, erscheint mir gut. Dass der Riegel gelockert wurde, nicht. Weil eine Entfremdung zwischen Elternteil und Kind nichts daran ändert, dass der Elternteil die Existenz des Kindes zu verantworten hat.

Natürlich gibt es Kinder, die ihre Eltern zutiefst enttäuschen. Natürlich kommt es vor, dass sich andere Menschen liebevoller um Erbonkel oder Erbtante kümmern als die leiblichen Nachkommen (vielleicht aus Spekulation – aber immerhin, sie kümmern sich). Und vielleicht wäre das zu vererbende Gerschtl bei einer ehrenwerten Gesellschaft zur Erforschung einer seltenen Krankheit besser angelegt als bei den lieben Sprösslingen. Aber, kein Problem: Pflichtteil heißt ja eh nur Pflichtteil und nicht ganzes Erbe.

Was das Versteuern von Ererbtem betrifft, so hielte ich es – auf der Basis von nicht zu knappen Freigrenzen – nur für recht und billig. Moderaten Wohlstand an die Kinder weiterzugeben, muss erlaubt sein, aber das steuerfreie Weiterreichen großer Vermögen verstärkt ein soziales Ungleichgewicht, das schon jetzt nicht leicht zu rechtfertigen ist.

Und es gilt Kanzler Christian Kerns Argument: De facto haben wir bereits so was wie eine Erbschaftssteuer. Sie trifft alle, die das von den Eltern Erwirtschaftete und Ersparte in deren Pflege stecken müssen, und beträgt für den Fall, dass nicht viel erspart werden konnte, bis zu 100 Prozent.

Also: Ein Ja zum Pflichtteil – zu einem für die Kinder und zu einem für einen sozialen Staat.

[email protected] www.elfriedehammerl.com

Dieser Artikel stammt aus dem profil Nr. 14 vom 3.4.2017. Das aktuelle profil können Sie im Handel oder als E-Paper erwerben.