Meinung

Kampfhunde: Nur ein Verbot verhindert weitere Tote

Eine Frau ist tot. Getötet von einem Hund. Kein Einzelfall. Was das Leben von Menschen gefährdet, gehört verboten.

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Mit einem haben sie recht, die American-Staffordshire-Terrier-Versteher. „Kampfhund“ ist ein unzutreffender Begriff. Man sollte besser von „Killerhund“ sprechen. In Oberösterreich zerfleischte ein „Staff“ namens Elmo am Montag eine 60-jährige Frau. Dem Ehemann des Opfers wurde zur Identifizierung nur die Kleidung seiner Frau gezeigt.

Der Sachverhalt ist relativ einfach: Der Hund einer Rasse, die ursprünglich für Hundekämpfe gezüchtet wurde, hat einen Menschen getötet. Die Argumente der Killerhunde-Verteidiger sind verfehlt, etwa wenn der Wiener Tierschutzverein („Tierschutz Austria“) in einer Aussendung schreibt, Hunde wie Elmo seien „genetisch nicht aggressiver als andere Hunde“. Mag sein. Aber eine Dackel-Attacke hat geringere Folgen als der Biss eines American-Staffordshire-Terriers, Mastiffs oder Rottweilers.

Daher sollten lebensgefährliche Hunde verboten werden – wie Schlagringe und Stahlruten.

Die offizielle Bezeichnung für einen „Kampfhund“ lautet „Listenhund“. Nachdem die Politik das Problem jahrzehntelang ignoriert hatte, erstellte Wien im Jahr 2010 eine behördliche Liste von Hunderassen, für die ein Hundeführschein sowie Maulkorb und Leine in der Öffentlichkeit verpflichtend sind. Solche Regelungen gelten auch in Vorarlberg und Niederösterreich. In Oberösterreich war ein Hundeführschein nicht vorgesehen. Jetzt wird es einen geben, dazu eine Liste gefährlicher Hunde.

Unmenschliche Tierliebe

Die Tierliebe mancher Hundefreunde ist unmenschlich. So schreibt die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe allen Ernstes, „der unschuldige Hund Elmo musste für das schuldhafte Verhalten der Züchterin bereits mit seinem Leben bezahlen." Allein die Feststellung, ein Hund sei „unschuldig“, ist pervers. „Schuldig“ ist der Mensch – da ist den Hundefreunden sogar recht zu geben. Aber Ursache für den Tod der Frau ist nicht „das schuldhafte Verhalten der Züchterin“ oder die „Abrichtung von Elmo auf Schärfe“, sondern der Hund.

Rechtlich gesehen ist ein Hund näher an einer Sache als an einem Menschen. Und die Verwendung gefährlicher Sachen ist zum Schutz der Allgemeinheit einzuschränken, nicht in ihrer Gesamtheit, aber abgestuft: Feuerwerkskörper sind erlaubt, besonders gefährliche aber verboten. Schnelle Autos sind legal, Extra-Tuning ist gesetzeswidrig. Auch Private dürfen Waffen haben, bestimmte Typen von Gewehren sind allerdings Polizei und Bundesheer vorbehalten. Das Gleiche sollte auch für Hunderassen gelten. Ein Rottweiler soll Verbrecher stellen, nicht Jogger.

Verbote von Hunderassen (Zucht und Haltung) sind durchaus üblich. Es gibt sie in Dänemark, der Schweiz, Frankreich und Bayern. Das Verbot wäre auch keine Anlassgesetzgebung, denn Verletzungen durch Angriffe von Listenhunden sind keine Einzelfälle. Gerade American Staffordshire Terrier sind bekannt als Problemhunde, die ihre Halter überfordern. Häufiger als andere Rassen landen sie für den Rest ihres Lebens in Tierheimen. Ein Verbot wäre somit auch eine Maßnahme für den Tierschutz, für den Menschenschutz sowieso.

 

Gernot   Bauer

Gernot Bauer

ist Innenpolitik-Redakteur.