Martin Staudinger: Soll er doch reden

Erdoğan & Co. in Europa wahlkämpfen lassen? Auch wenn sich alles dagegen sträubt – der türkischen Demokratie wäre damit womöglich geholfen.

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Es kann einem tatsächlich den Magen umdrehen bei dieser Vorstellung: dass Recep Tayyip Erdoğan in Europa für ein Projekt werben darf, das auf geradezu skandalöse Weise gegen maßgebliche europäische Werte verstößt – den Austausch der türkischen Demokratie gegen ein autoritäres, ganz auf ihn zugeschnittenes Präsidialsystem.

Genau das könnte aber schon bald passieren. Erdoğan will vor Landsleuten in Deutschland und möglicherweise auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten für ein Verfassungsreferendum Stimmung machen, mit dem am 16. April seine Alleinherrschaft besiegelt werden soll. Einige türkische Regierungspolitiker haben bereits einschlägige Veranstaltungen absolviert, mindestens 30 weitere sind bis zum Tag der Abstimmung in der Bundesrepublik geplant, mehrere wurden bereits untersagt.

Währenddessen lässt Erdoğan in seiner Heimat Oppositionelle niederknüppeln, Gegner foltern, Auslandstürken bespitzeln und Journalisten einkerkern (darunter auch einen Korrespondenten der Zeitung „Die Welt“, den deutsch-türkischen Staatsbürger Deniz Yücel). Er beschimpft die Regierung in Berlin aufs Wüsteste, indem er ihr unter anderem „Nazi-Praktiken“ vorwirft. Und er pocht seinerseits auf die Grund- und Menschenrechte – bizarrerweise, wenn man bedenkt, dass Letztere dazu gedacht sind, die Bürger vor dem Staat zu schützen und nicht dazu, einem Staatsoberhaupt Möglichkeiten zu geben, die Schwächung genau dieser Grund- und Menschenrechte zu propagieren.

Gründe, die antidemokratische Roadshow von Erdoğan & Konsorten verhindern zu wollen, gibt es also mehr als genug. Rechtliche Grundlagen ebenso. Man braucht sich dafür nicht einmal hinter der angeblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu verstecken, wie es etwa in Österreich – das bislang allerdings nicht zu den bekannten Reisezielen höherrangiger türkischer Politiker zählt, den Abwehrkampf gegen Erdoğan aber umso entschlossener führt – geschieht.

Die Europäische Menschenrechtskonvention lässt es beispielsweise in Artikel 16 zu, „die politische Tätigkeit ausländischer Personen zu beschränken“. Der UN-Zivilpakt (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) weist in Artikel 25 in eine ähnliche Richtung. Und völkerrechtlich gesehen bedeutet im Prinzip jede hoheitliche Tätigkeit auf fremdem Territorium eine unzulässige Beeinträchtigung der staatlichen Souveränität. Diese kann allerdings, so der Berliner Völkerrechtsspezialist Christian Tomuschat in der „FAZ“, nach diplomatischem Ermessen erlaubt werden.

Aber soll das im Sinne der Wahrung von Grundrechten und der demokratischen Selbstachtung im Fall von Erdoğan auch tatsächlich geschehen?

Auftrittsverbote kommen den Plänen Erdoğans letztlich sehr gelegen.

Durchaus. Es gibt zumindest eine Überlegung, die dafür spricht, Erdoğan und seine Regierungspropagandisten gewähren zu lassen. Sie beginnt damit, dass beim Verfassungsreferendum rund 55 Millionen türkische Staatsbürger wahlberechtigt sind. 1,4 Millionen davon leben in Deutschland. An den Parlamentswahlen im Jahr 2015 nahmen 40 Prozent von ihnen, also rund 560.000, teil. Ungefähr 336.000 stimmten für Erdoğans islamistische AKP. Das sind, gerechnet auf die insgesamt 48 Millionen abgegebenen Stimmen, lediglich 0,7 Prozent.

Laut aktuellen Meinungsumfragen kann Erdoğan keineswegs sicher sein, dass das Verfassungsreferendum in seinem Sinn ausgeht. Im vergangenen Jänner sprachen sich 58 Prozent der Bevölkerung gegen die Einführung eines Präsidialsystems aus, nur 42 Prozent wollten mit Ja stimmen. Selbst ein Drittel der AKP-Anhänger würde es demnach vorziehen, die parlamentarische Demokratie beizubehalten, ein weiteres Drittel hatte sich noch nicht entschieden oder gab an, nicht an der Abstimmung teilzunehmen.

Meinungsumfragen sind, wie seit dem Brexit-Referendum in Großbritannien und dem Wahlsieg von Donald Trump in den Vereinigten Staaten jeder weiß, wenig zuverlässig. Aber die Art und Weise, wie Erdoğan derzeit durchknallt, spricht dafür, dass er tatsächlich fürchten muss, das Referendum zu verlieren.

Der Widerstand, der ihm nunmehr in Europa entgegenschlägt, kommt ihm in dieser Situation aber gerade gelegen. Er gibt Erdoğan die Möglichkeit, die Stimmung dort aufzuheizen, wo es weit mehr bringt als in Deutschland mit seiner vergleichsweise geringen Zahl an potenziellen Wählern – nämlich in der Türkei selbst.

Wenn tatsächlich nicht einmal die AKP-Wähler hinter Erdoğans Plänen stehen, braucht er dringend die Nationalisten und die Rechtsradikalen. Und diese bekommt er umso leichter, je mehr er es schafft, im Ausland Reaktionen zu provozieren, die als antitürkisch wahrgenommen werden.

Auch wenn sich einem europäischen Demokraten alles dagegen sträubt: Pragmatisch (und ein bisschen machiavellistisch) gesehen, wäre der Demokratie in der Türkei möglicherweise mehr damit gedient, Erdoğan ein paar Auftritte vor dem harten Kern seiner Anhänger im Ausland zu erlauben – und ihn mit seinem Furor ins Leere laufen zu lassen.

[email protected] Twitter: @martstaudinger

Dieser Artikel stammt aus dem profil Nr. 11 vom 13.3.2017. Das aktuelle profil können Sie im Handel oder als E-Paper erwerben.