Michael Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh Achtung! Steuerstreik!

Achtung! Steuerstreik!

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Erst jüngst warnte der angesehene Linzer Ökonom Friedrich Schneider im Ö1-Interview vor einer „Steuerrebellion“: „Die Leute sagen, ,mir reicht‘s jetzt‘, warum soll ich als Normalverdiener die Hälfte von jeder Lohnsteigerung oder noch mehr sofort an den Staat abtreten.“ Steuerstreik – geht das überhaupt? Und was erwartet die Steuerstreikenden? Vorneweg: Dem Gros der Werktätigen, den unselbstständig Erwerbstätigen nämlich, dürfte das schon allein deshalb schwerfallen, weil sie faktisch keine Steuern und Abgaben direkt begleichen. Lohnsteuer, Kommunalabgabe, Sozialversicherungsbeiträge: führt der Arbeitgeber ab. Verbrauchssteuern: werden mit der Rechnung bezahlt; Kapitalertragsteuer: behält die Bank ein. Kfz-Steuer: die Versicherungen. Bleibt allenfalls die Grundsteuer für Haus- und Grundbesitzer: die fällt aber bekanntlich kaum ins Gewicht (Stichwort: Einheitswerte aus 1973). Anders bei Selbstständigen und Unternehmern. Da ließe sich tatsächlich so einiges bestreiken: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Sozialabgaben, allenfalls auch die Verbrauchsteuern. Die Herausforderung dabei: Die Bundesabgabenordnung sieht das nicht vor. Wer aus Protest fällige Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, muss mit einer Kaskade an Repressalien rechnen, an deren Ende die staatlich erzwungene Pfändung steht: drei zeitlich gestaffelte Säumniszuschläge (zunächst zwei Prozent der Abgabenschuld, danach noch zwei weitere zu jeweils einem Prozent); anschließend der Vollstreckungsauftrag an den Exekutor (noch einmal ein Prozent Pfändungsgebühr), gegebenenfalls die Einleitung eines gerichtlichen Exekutionsverfahrens (nebst zusätzlicher Verfahrenskosten). Insolvenzanträge stellt der Staat übrigens nur bei Zahlungsunfähigkeit, nicht bei bloßer Zahlungsunwilligkeit. „Wir nehmen Unmutsäußerungen ernst, erinnern aber auch daran, dass das Zahlen von Steuern eine gesetzliche Verpflichtung und für alle gleich gültig ist“, heißt es dazu aus dem Kabinett von Finanzminister Michael Spindelegger. Das klingt ziemlich zynisch und ist es auch – schließlich kommt die Regierung ihrer Verpflichtung, den Staatshaushalt nach dem Gebot von Sparsamkeit und Effizienz zu verwalten, ja auch nicht nach.

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Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.