Michael Nikbakhsh: Tief empfundenes Beileid

Michael Nikbakhsh: Tief empfundenes Beileid

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Die Steuerberaterei gilt gemeinhin ja als schmerzbefreiter Berufsstand. Bringt die Materie so mit sich. Vergangene Woche verschickte ein auf mittelständische Unternehmer spezialisierter Wiener Steuerberater ein nüchtern gehaltenes Informationsblatt an seine Klienten, das die mit 1. Jänner kommenden Jahres in Kraft tretenden Änderungen (etwa bei Einkommensteuerstufen, Dienstautos, Kapital-, Grunderwerb- und Umsatzsteuer sowie Registrierkassen und Belegpflicht) leidenschaftslos resümiert. Allein, beim Verfassen des Begleittextes (den ich in Auszügen wiedergebe), dürfte ihn dann doch der Furor gepackt haben. Aber lesen Sie selbst:

„Verehrte Trauergemeinde! Mit großer Betroffenheit und tiefer Trauer stehen wir am Grab unserer Hoffnungen: die uns als ,Steuerentlastung‘ so lauthals angepriesene Steuerreform stellt sich bei näherem Hinsehen als gepfeffertes Belastungspaket heraus … Allein die Umstellungsprobleme, die sich z. B. aus der Änderung bei der Abschreibungsdauer von Grundstücken oder der Verlängerung der Zehntel-Abschreibungen ergeben, wird nur der Masochist ,witzig‘ finden …

Unter dem Titel ,Maßnahmen gegen Steuerbetrug‘ werden uns von des Gedankens Blässe angekränkelte Visionen realitätsfremder Ministerialbeamter vorgesetzt, wie z. B. die Registrierkassenpflicht, die speziell im Kleinunternehmer-Bereich bloß zu einer ebenso unerträglichen wie sinnlosen Mehrbelastung führen. Allein die eingeführte Grenze von 15.000 Euro Umsatz (!!!), ab der man zur Umsetzung dieses Unsinns verpflichtet ist, spricht schon für (oder vielmehr: gegen!) sich. Bis zu einem Umsatz von 30.000 Euro ist man bekanntlich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Also kann bei Umsätzen von 15.000 bis 30.000 Euro eigentlich gar keine USt hinterzogen werden. Da der Umsatz jedoch stets größer ist als der Gewinn (bekanntlich fallen ja auch so Dinge wie Betriebsaufwendungen an — das sollte sich sogar bis ins Finanzministerium durchgesprochen haben), reden wir bei jenen, deren Umsatz sich zwischen 15.000 und 30.000 jährlich bewegt, ohnehin von Leuten, die auch kaum Einkommensteuer zu zahlen haben …

Die Regelung, dass Anschaffungskosten von bis zu 2000 Euro sofort abgesetzt werden können, und eine steuerfreie Prämie von 200 Euro pro Kassensystem, welche die Kostenbelastung aus der Anschaffung ,mildern‘ soll, mutet wie ein Hohn bei jenen Kleinunternehmen an, die ohnehin knapp um die Einkommensteuer-Grenze liegen, und sich jetzt offenbar noch glücklich darüber schätzen sollen, dass sie 2000 Euro für eine Registrierkasse rausschmeißen müssen, um dafür eine Prämie von 200 Euro ,geschenkt‘ zu bekommen – denn die vorzeitige Abschreibung macht sich ja nur bei entsprechenden Gewinnen ,bezahlt‘, und auch die führt selbst beim höchst seltenen Fall, dass jemand trotz Kleinunternehmerschaft (z. B. durch hohe nichtselbständige Bezüge) im ESt-Höchststeuersatz angesiedelt wäre, höchstens zu einer Ersparnis von 55% der Kosten — der Rest bleibt als Belastung!

Die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und Immo-ESt haben schlichtweg konfiskatorischen Charakter! Was der Staat seinen Bürgern noch nicht durch Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Inflation wegnehmen konnte, und womit diese dann z. B. Grundstücke kaufen und Häuschen bauen konnten, das wird jetzt bei Erbgängen, Schenkungen und Verkäufen brutal abkassiert! Wer nach dem Zugriff der Immo-ESt auf längst nicht mehr steuerverfangen gewesenes Privateigentum in den Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes über die ,Unantastbarkeit des Eigentums‘ (Artikel 5 StGG) noch etwas anderes als leeres Wortgeklingel erblickt, dem ist wohl nicht mehr zu helfen! …

So bleibt mir zum Abschluss nichts weiter, als Ihnen (und mir) das tiefempfundene Beileid zu diesem Gesetzes(mach)werk auszusprechen. Ich verbleibe mit aufrichtiger Anteilnahme.“

Auf Nachfrage erbat sich der Steuerberater unbedingte Anonymität: „Mein Interesse, meine Klienten und mich deshalb auf einer ,black list‘ der p. t. Finanzverwaltung vermerkt zu sehen, hält sich in Grenzen.“

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.