Sven Gächter

Sven Gächter Part of the shame

Part of the shame

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Ein Justizskandal von ungeheurer Tragweite ereignete sich Dienstag der Vorwoche am Landesgericht Klagenfurt, und es blieb wie so oft der freiheitlichen Aufklärungs- und Öffentlichkeitsmaschinerie vorbehalten, mit aller gebotenen Schärfe auf die strukturelle Verkommenheit in zentralen Funktionsbereichen der Republik hinzuweisen – schon allein deshalb, weil einmal mehr einer der Ihren davon betroffen war.

„Ein krasses, fatales Fehlurteil“, schäumte der Kärntner FPK-Obmann Uwe Scheuch; er sei „enttäuscht und erschüttert“. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl sprach von „Politjustiz der übelsten Sorte gegen einen Unbescholtenen und Unschuldigen“. Auch der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf fand gewohnt harsche Worte: „Das Urteil ist ein neuerlicher Beleg für die politische Schieflage, in die sich die Justiz in den letzten Jahren begeben hat.“ FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache schließlich, schon von Berufs wegen der großen symbolischen Geste verpflichtet, hob die Causa unerschrocken auf die Grundsatzebene: Nichts Geringeres als „Gesinnungsjustiz“ und „Politwillkür“ diagnostizierte er – „das hat Methode“. Nachdem der rot-schwarze Machtapparat die Freiheitlichen bei Wahlen nicht niederringen könne, versuche er nun, sie zu kriminalisieren und „wegzusperren“. Mit anderen Worten: „politische Verfolgung“.

Im Krieg der Worte genießen die Freiheitlichen seit ­jeher die Marktführerschaft – er ist Teil ihres krawallgetriebenen Selbstverständnisses und der einzige ihnen bekannte Schlüssel zum Erfolg. Dem überraschend harten Urteil gegen Uwe Scheuch im so genannten „Part of the game“-Prozess – 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt (nicht rechtskräftig) – hatten sie deshalb ihrerseits nichts Überraschenderes entgegenzusetzen als kollektives Geplärre, wofür sie gern sämtliche Register angewandter Kakofonie ziehen. Elender noch als der ­ohrenbetäubende Geräuschpegel wirkt dabei nur die stramme Unverfrorenheit, mit welcher sattsam berüchtigte strategische Realitäten auf den Kopf gestellt werden: Eine auf Hetze aller Art spezialisierte Partei beansprucht, wenn es eng wird, ungeniert den Verfolgten­status für sich. Opfer haben schließlich immer Recht, und wird ihnen, wie im Fall Scheuch, dieses Recht auch noch schnöd verweigert, dann bleibt nur die blindwütige Entfachung des verbalen Flächenbrands.

So durchschaubar diese Taktik erscheint, so idiotensicher verfängt sie bei hinreichend weiten Teilen der wahlberechtigten Bevölkerung. Immer wieder schafft es die FPÖ, mit dem Nimbus der Anti-Establishment-­Bewegung zu punkten, ungeachtet der Tatsache, dass sie sechs Jahre lang zum regierenden Establishment des Landes gehörte und dass zahlreiche dubiose Machenschaften in der Zeit zwischen 2000 und 2006 mühselig von ebenjener Justiz aufgearbeitet werden müssen, auf die sich die Freiheitlichen nun so massiv eingeschossen haben. Das Urteil gegen Scheuch, so Strache im Brustton der Erschütterung, zerstöre „die Restseriosität der österreichischen Justiz endgültig“.

In dieser Wortmeldung, wie in vielen anderen von Strache & Co, kristallisiert sich ein weiteres Stereotyp der ewig blauen Denkschule: die ostentative Verhöhnung der offiziellen Institutionen und ihrer Repräsentanten, ­soweit man sie nicht kontrollieren und skrupellos den eigenen Interessen unterwerfen kann. Die Frage, was aus demokra­tiehygienischer Sicht schwerer wiegt – die xenophobe Stoßrichtung der FP-Wahlkampagnen oder ihre „perverse Haltung zum Rechtsstaat“ (Hans Rauscher im „Standard“) –, hat eher akademische Relevanz, denn in beiden Fällen bricht sich derselbe Ausgrenzungsfuror Bahn: Wer nicht spurt, wird geächtet und hat früher oder später die gebührend drakonische Strafe zu gewärtigen.

In den neunziger Jahren, unter dem Eindruck von Jörg Haiders Wahlerfolgen, wurde mit erbitterter Leidenschaft darüber diskutiert, ob die FPÖ inner- oder ­außerhalb des Verfassungsbogens anzusiedeln sei. Diese Debatte ist nur deshalb zum Erliegen gekommen, weil die FPÖ von der ÖVP eine Zeit lang aus purer Koalitionsräson in den Verfassungsbogen gezwungen wurde. Wie ernst es den Freiheitlichen selbst damit war, bleibt in Wahrheit bis heute ungeklärt – jedenfalls lassen die ­öffentlichen Äußerungen größerer und kleinerer Parteigranden nach dem Klagenfurter Urteilsspruch vergangene Woche kaum einen anderen Schluss zu. Man habe „keinen Platz für eine selbstgerechte Sündenbockjudikatur“ und „Gefühlsjurisprudenz“, polterte Uwe Scheuchs Anwalt Dieter Böhmdorfer. Böhmdorfer war von 2000 bis 2004 Justizminister der Republik.

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