Die EU erlaubt neben dem "normalen" Internet auch "Spezialdienste" - das erntet Kritik

6 Fragen zum 2-Klassen-Netz

6 Fragen zum 2-Klassen-Netz

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1. Was hat die EU genau beschlossen? In der EU wird ein neues Telekommunikationspaket abgesegnet. Darauf haben sich Kommission, Ministerrat und Parlament geeinigt. Das Paket beinhaltet konsumentenfreundliche Aspekte – allem voran die Abkehr von Roamingkosten. Ab Sommer 2017 sollen Urlauber für Telefonate im EU-Ausland nicht mehr bezahlen als zu Hause (sofern sie nicht überdurchschnittlich viel im Ausland telefonieren). Umstritten ist der zweite Teil dieser Verordnung: Darin geht es um die Netzneutralität und die Frage, ob es künftig ein Zwei-Klassen-Netz geben wird.

2. Was ist die „Netzneutralität“? Die „Netzneutralität“ beschreibt das Internet, wie wir es kennen. Jede Datei wird so schnell wie möglich vom Provider weitergeleitet – egal, ob man online ein Video ansieht, E-Mails versendet oder eine Website aufruft. Dies soll ermöglichen, dass alle User – wofür auch immer sie das Netz nutzen – möglichst geringe Wartezeiten haben. Die EU spricht sich für ein solches Internet ohne Datendiskriminierung aus, jedoch erlaubt sie große Ausnahmen.

3. Was ist so umstritten? Die EU erlaubt neben dem „normalen“ Internet sogenannte „Spezialdienste“. Der Verordnungstext ist sehr vage, aber im Grunde können Telekomunternehmen künftig gewisse Premiumdienste zusätzlich anbieten. Zwei Beispiele: Wer Videokonferenzen abhält oder Onlinespiele nutzt, könnte einen neuen, noch schnelleren Premiumdienst angeboten bekommen. Das könnte dann tatsächlich zu einem „Zwei-Klassen-Netz“ führen. Für Durchschnittsbürger gäbe es das normale Internet, und wer mehr zahlt, kann neue, datenintensive, schnelle Zusatzangebote nutzen. Die Verordnung regelt nicht klar, welche Zusatzangebote ein „Spezialdienst“ sein dürfen. Und das führt zu einiger Verwirrung.

4. Inwiefern herrscht Verwirrung? Beispiel „Spezialdienste“: Laut Günther Oettinger, Kommissar für Digitale Wirtschaft, sollen solche Ausnahmen nur für Angebote im „öffentlichen Interesse“ gelten. Die EU-Kommission (seine eigene Institution) meint in einer Aussendung, dass auch TV-Dienste oder Videokonferenz-Tools Spezialdienste sein könnten. Das sind keine Angebote im „öffentlichen Interesse“, sondern normale kommerzielle Dienste.

5. Profitieren die Telekomkonzerne von der Verordnung? Ja. Genauer gesagt: Hier fand ein Kuhhandel statt. Die Telekombranche wird das lukrative Geschäft mit dem Roaming verlieren, dafür darf sie „Spezialdienste“ einführen und für diese zusätzlich zum Internetvertrag von Kunden Geld verlangen – zumindest von jenen, die sich das leisten können.

6. Ist das Ganze noch zu verhindern? Ja, aber das ist unwahrscheinlich. Die Europäische Volkspartei und die Sozialdemokraten haben sich bereits geeinigt. Das EU-Parlament muss den Text im Herbst noch bestätigen. Dabei besteht die Chance auf leichte Änderungen. Selbst kleine Adaptierungen könnten helfen, um Klarheit in den vielfach vagen Text zu bringen. Dass das EU-Parlament die Verordnung als Ganzes ablehnt, wäre überraschend. Sowohl Kommission als auch Parlament wollen das teure Roaming abschaffen – wie seit Jahren versprochen. Damit die Telekombranche nicht aufmuckt, kommt keine strenge Auslegung der Netzneutralität, sondern eine lückenhafte Regelung, deren langfristige Auswirkung auf das „normale“ Internet ungewiss ist.

Ingrid   Brodnig

Ingrid Brodnig

ist Kolumnistin des Nachrichtenmagazin profil. Ihr Schwerpunkt ist die Digitalisierung und wie sich diese auf uns alle auswirkt.