Beschränkter Zugang

Amtsgeheimnis: Beschränkter Zugang

Amtsgeheimnis. Sensible Akten bekommen auch die Mitarbeiter des Staatsarchivs nie zu Gesicht

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Seit zwei Jahren leitet der Zeithistoriker Wolfgang Maderthaner das österreichische Staatsarchiv, eines der größten Archive in Europa mit 200.000 Laufmetern an Akten. Unter seinem Vorgänger hatten die behandschuhten Forscher im Lesesaal bisweilen an den Elmayer, die traditionsbewusste Wiener Tanzschule, erinnert. Weiße Handschuhe waren an jeden Nutzer ausgegeben worden, damit sie die Akten nicht beschmutzten. Das ist nun passé. Mittlerweile wurde ein Scanner angeschafft, doch Digitalkameras sind weiterhin verboten. Einen detaillierten Online-Bestandskatalog wie in den großen Archiven in London oder Washington gibt es nach wie vor nicht, weil die Mittel dafür fehlen. Vor einem Jahr wurde Historikern, die in Raubkunst- und Restitutionsangelegenheiten forschen, auch noch die Genehmigung entzogen, selbst im Speicher zu suchen. Es gab breiten Protest. „Ich sehe das Problem, aber wir wären weltweit ein Unikum, würden wir Leute unkontrolliert in die Depots lassen“, sagt Maderthaner.

Im Staatsarchiv lagern Akten aus den Zeiten der Monarchie, der Ersten und Zweiten Republik. Es gilt eine international übliche Sperrfrist von 30 Jahren, die in besonderen Fällen auf 20 Jahre verkürzt werden kann, wenn der betroffene Minister zustimmt. Landesarchive haben eigene Regelungen, in Kärnten herrscht etwa eine 40-jährige Sperrfrist. Akten der Obersten Gerichte sind 50 Jahre lang unter Verschluss. Personenbezogene Daten sind in Österreich überhaupt nur zugänglich, wenn der Betroffene seine Einwilligung gibt oder verstorben ist. Oder 100 Jahre nach dem Tag der Geburt. Daran knüpfen sich wieder Geheimhaltungsansprüche von Dritten. Es liegt dann an den Archivaren, zu prüfen, was herausgegeben werden kann.

Nach dem Archivgesetz aus dem Jahr 2000 sind alle Dienststellen des Bundes, auch die Geheimdienste, verpflichtet, ihre Akten nach spätestens 30 Jahren an das Staatsarchiv abzuliefern. Nach weiteren 20 Jahren wären sie – wie etwa die Akten des deutschen Bundesnachrichtendienstes – allgemein zugänglich. In der Theorie. Denn viele Ministerien kommen ihrer Abgabepflicht nicht nach. „Da habe ich keine Sanktionsmöglichkeit. Da bin ich ein Papiertiger“, klagt Maderthaner.

Eine Publikation über österreichische Diplomatenkarrieren in der NS-Zeit war einst nur möglich, weil ein ehemaliger Außenamtsmitarbeiter Unterlagen privat kopierte und Historikern zur Verfügung stellte. Keinen Zugriff hat das Staatsarchiv auf Firmenarchive oder private Nachlässe, etwa von verstorbenen Politikern. Parteiarchive unterliegen der Kuratel der Parteizentralen.

Christa   Zöchling

Christa Zöchling