Bestechungsaffäre

Bestechungsaffäre: Drei Jahre Haft für Ernst Strasser

Aktuell. OGH verurteilt Ex-Innenminister Ernst Strasser zu drei Jahren Haft

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Der Schuldspruch wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbying-Affäre wurde bestätigt, die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde verworfen.

Senkung des Strafausmaßes
Dagegen gab der Berufungssenat (Vorsitz: Eckart Ratz) der Strafberufung Folge und senkte die vom Erstgericht verhängte Strafe von dreieinhalb auf drei Jahre unbedingt. "Besondere Gründe", die einen bedingten oder teilbedingten Strafnachlass möglich gemacht hätten, habe man aus generalpräventiven Gründen nicht gefunden, hieß es in der Begründung.

Es sei "demokratiepolitisch von unglaublicher Bedeutung", gegen "Politik für die eigene Geldtasche" vorzugehen, erläuterte OGH-Präsident Eckart Ratz in seiner Urteilsbegründung. Und weiter, mit Blickrichtung auf Ernst Strasser: "Ein EU-Abgeordneter, der korrupt ist, ist ein Übel, der das ganze Funktionieren der Europäischen Union in Unruhe bringt, infrage stellt."

"Mitleid" vom OGH-Präsidenten
Dennoch hielt es der Oberste Gerichtshof (OGH) trotz der in diesem Fall besonders gewichtigen generapräventiven Erwägungen für angebracht, die Strafe für Strasser auf ein "noch maßvolleres Maß" herabzusetzen, wie sich Ratz in seiner Funktion als Vorsitzender des Berufungssenats ausdrückte. Man müsse nicht alles auf einen Sündenbock abladen "und diesen Bock hinausjagen". Es liege "auf der Hand, dass der Angeklagte unglaubliche persönliche Nachteile erlitten hat", kam Ratz auf die Folgen der Lobbying-Affäre für den einstmaligen ÖVP-Spitzenpolitiker zu sprechen. Wenn eine "public figure" derart falle, "kann das einem auch leidtun", sagte Ratz.

Voll des Lobes war der OGH-Präsident für den Schöffensenat, der im zweiten Rechtsgang Strasser neuerlich wegen Bestechlichkeit schuldig erkannt hatte. Dieser Senat habe die Vorgaben des OGH, der das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil - vier Jahre Haft im Sinne der Anklage - wegen mangelhafter Begründung aufgehoben hatte, "punktgenau umgesetzt". Das Gericht habe Tatsachen festgestellt und diese "einwandfrei" beurteilt. Es sei demnach erwiesen, dass Strasser für 100.000 Euro den vermeintlichen Lobbyisten angeboten habe, auf EU-Gesetzgebungsakte Einfluss zu nehmen: "Dass das Amtsgeschäft pflichtwidrig war, hat das Erstgericht in jeder Hinsicht sauber und klar und in rechtsstaatlicher Hinsicht einwandfrei festgestellt."

Strasser verweigert Kommentar
Nach seiner damit endgültigen Verurteilung, gegen die kein Rechtsmittel mehr zulässig ist, verließ Ernst Strasser ohne Kommentar eiligen Schrittes den Justizpalast. Sein Verteidiger Thomas Kralik gab den zahlreichen Fernsehteams diverser TV-Anstalten Interviews.

Die Aufforderung zum Strafantritt dürfte der gefallene Ex-Innenminister noch heuer erhalten. Wie OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher erklärte, wird die schriftliche Urteilsausfertigung bereits in "wenigen Wochen" vorliegen. Das OGH-Urteil wird dann dem Erstgericht - dem Wiener Straflandesgericht - zugestellt, das zeitnahe die entsprechenden Verfügungen veranlassen wird. In welchem Gefängnis Ernst Strasser seine Strafe abzusitzen hat, entscheidet die Vollzugsdirektion.

Chance auf Fußfessel erst nach sechs Monaten
Dem Obersten Gerichtshof (OGH) erschien es zudem im Unterschied zum Erstgericht, das die Fußfessel für Ernst Strasser für die erste Hälfte der über ihn verhängten Strafe noch explizit ausgeschlossen hatte, nicht notwendig, dem mittlerweile 58-Jährigen den elektronisch überwachten Hausarrest prinzipiell zu verwehren. Strasser muss aber jedenfalls für sechs Monate ins Gefängnis.

Erst nachdem er sechs Monate seiner dreijährigen Freiheitsstrafe abgesessen hat, kann er die Fußfessel beantragen. Ob diese genehmigt wird, entscheidet der Leiter jener Justizanstalt, in welcher der ehemalige Innenminister seine Strafe verbüßen wird.

(APA/Red.)