Der Küssel-Vertraute (Mitte) mit einem T-Shirt von "Alpen-Donau.info".

BVT-Security: Kontrollverlust

Neun Monate lang arbeitete ein Neonazi unbedrängt als Sicherheitsmann im Parlament. Und das, obwohl er wegen seiner Gesinnung bereits 2016 aus der Heeres-Miliz geflogen war. Schlamperei? Missverständnis? Beides.

Drucken

Schriftgröße

Im österreichischen Parlament, dem Selbstverständnis nach ein "Kernbaustein der Demokratie", arbeitete neun Monate lang ein Sicherheitsbeauftragter, der enge Verbindungen ins Neonazi-Milieu unterhält und sich zum inneren Kreis um einen gewissen Gottfried Küssel zählen darf. Der Security in den Diensten des Sicherheitsdienstleisters G4S war ab September unter anderem sechs Mal für den laufenden parlamentarischen BVT-Untersuchungsausschuss eingeteilt, in welchem zuletzt auch Ermittlungen des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Szene zur Sprache kamen. All das, obwohl der Mann schon 2016 dauerhaft aus dem Milizdienst des Bundesheeres ausgeschlossen wurde, nachdem das Abwehramt auf ihn und seine Umtriebe aufmerksam geworden war.

Das ist das Ergebnis gemeinsamer Recherchen von profil und der Tageszeitung "Der Standard", die ab Ende vorvergangener Woche für ziemlichen Wirbel im Lande sorgten. Und obenauf steht die Frage: Was ist da passiert?

Erster Dienst bereits im Februar

Der Reihe nach: Am 5. Februar dieses Jahres trat der junge Mann, er ist Anfang 20, bei G4S ein. Zuvor hatte er schon für andere Sicherheitsfirmen gearbeitet. Zum Dienstantritt lag G4S im Wesentlichen sein Lebenslauf und ein – sauberer – Strafregisterauszug vor. Bereits am 8. Februar versah er seinen ersten Dienst im Parlament; als einer von dort zuletzt 23 G4S-Beschäftigten. Die Parlamentsdirektion hatte zuvor mit G4S einen Vertrag geschlossen und damit die Haussicherheit zumindest teilprivatisiert (begründet wird das mit Personalproblemen im Gefolge der Parlamentssanierung. Der Betrieb verteilt sich nunmehr auf insgesamt elf Standorte).

Grundlage seiner Tätigkeit im Parlament waren zwei "Zuverlässigkeitsprüfungen" nach der Gewerbeordnung, welche das Referat B1.4 der Landespolizeidirektion Wien auf Antrag von G4S im Februar und im Mai dieses Jahres durchführte. In beiden Fällen erhielt der Mitarbeiter ein positives Zeugnis, was die G4S-Geschäftsleitung der Parlamentsdirektion so auch mitteilte. Das Problem daran: Im Rahmen dieser Prüfung wird lediglich die polizeiliche "EKIS"-Datenbank abgefragt – diese erfasst strafrechtliche Verurteilungen, Fahndungen und polizeiliche Abschlussberichte zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Da der Mann nicht vorbestraft ist, schlug das System nicht an.

Der Verfassungsschutz war mit dem Fall entgegen ursprünglicher Angaben von Parlamentsdirektion und G4S nicht befasst, die sogenannte Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz ist nicht durchgeführt worden.

"Sperrvermerk" beim Bundesheer

Auch die Militärakte des Mannes war nicht Gegenstand der Prüfung. Wie profil vergangene Woche online enthüllte, absolvierte er 2012/2013 als Unteroffiziersanwärter den einjährigen "Ausbildungsdienst" beim Bundesheer, ehe er im November 2015 in Kärnten einrückte, um das Stabsbataillon 7 beim Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze zu verstärken ("Grenzsicherung" und "Ordnungsdienst", wie er dazu in seinem Lebenslauf vermerkte).

Spätestens im März 2016 wurde er aber abgezogen, nachdem das Abwehramt auf ihn und seine Verbindungen ins rechtsextreme Lager in Österreich und Deutschland aufmerksam geworden war. Er wurde aus der Miliz in den sogenannten Reserve-Stand ("Entorderung") versetzt und zugleich mit einem unbefristeten "Sperrvermerk" belegt. Das bedeutet, dass er nicht nur seine Uniform abgeben musste, er wurde darüber hinaus auch von allen künftigen militärischen Aufgaben und Dienstleistungen ausgeschlossen. Die Sache ist umso delikater, als der Vater des Mannes auf eine lange Offizierskarriere im Bundesheer zurückblickt.

Wie kommt jemand, den das Bundesheer ob seiner Gesinnung und seines Umgangs nicht länger haben wollte, ausgerechnet in den Parlamentsdienst? Die Antwort oszilliert irgendwo zwischen Missverständnis und Schlamperei. Beides vermag nicht zu befriedigen.

Die Parlamentsdirektion hatte sich darauf verlassen, dass G4S eine vertiefte Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz vornehmen lässt, ehe der Mitarbeiter eingesetzt wird. G4S veranlasste aber die vergleichsweise oberflächliche sicherheitsbehördliche Zuverlässigkeitsprüfung nach der Gewerbeordnung – im guten Glauben, damit alles richtig zu machen. Die Landespolizeidirektion Wien überprüfte nur sein Strafregister – weil die Gewerbeordnung nun einmal nicht mehr verlangt und der Polizei nach deren Darstellung auch niemand gesagt hatte, wo der Mann eingesetzt werden soll. Die Parlamentsdirektion wiederum unterließ es, nachzuprüfen, nach welchen Kriterien hier überhaupt geprüft worden war.

Auf die Idee, eine einfache wie erhellende Google-Suche anzustrengen, kam erstaunlicherweise niemand.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.