Fête blanche

Fête blanche: So diskriminieren Türsteher Migranten

Diskriminierung. Wie brutal junge Migranten vor Diskos abgewiesen werden

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Von Jakob Winter

Zwei robuste Türsteher versperren Onur den Weg. Sie fragen ihn nicht nach seinem Ausweis und sind auch sonst nicht eben gesprächig. „Ich will dich nicht drinnen haben“, sagt einer der Securitys. Es ist der 21. November, ein Freitag. Die St. Pöltner Diskothek LaBoom ist nur mäßig gefüllt. Onur kann nicht glauben, dass sein nächtlicher Ausflug bereits an der Eingangstür endet: „Das ist wirklich nicht fair, was Sie da machen. Ich bin auch ein Mensch, ich will auch feiern.“

Die Securitys bleiben hart. Onur lässt nicht locker. Er habe in seinem Leben noch nie Probleme gemacht und noch nie jemanden geschlagen, beteuert der junge Mann. „Und ich komm trotzdem nicht rein. Das ist wirklich sehr verletzend.“

Indessen gehen sechs Nachtschwärmer an Onur vorbei. Sie werden von den Türstehern kaum beachtet und verschwinden in der Disko. Der 18-Jährige, dessen Eltern aus der Türkei stammen, schaut ihnen mit großen Augen nach.

Dabei sollte der Einlass für Onur kein Problem sein. Ins LaBoom dürfe jeder, der schon mit seiner Kleidung zeige, dass er einen besonderen Abend erleben möchte, erläutert der Dresscode. Konkret sind keine Kappen, keine Arbeitskleidung, keine Uniformen und – von September bis Juni – keine kurzen Hosen erlaubt. Onur ist ein gepflegter junger Mann. Er hat sich herausgeputzt, trägt lässige Jeans und ein kariertes, langärmeliges Hemd. An formalen Kriterien kann es also nicht scheitern.

„Du bist wirklich deppert!“
Der angehende Elektrotechniker versucht es noch einmal: „Was ist der Grund? Warum komm ich da nicht rein?“ „Du bist wirklich deppert!“, entgegnet der Security-Mann. „Nein, bin ich nicht“, kontert Onur. „Dann schleich dich!“, ruft der bullige Türsteher und stößt den Jugendlichen weg. Während Onur nach hinten torkelt, versetzt ihm der Security einen noch heftigeren Stoß. „Sie haben mich geschlagen“, empört sich Onur. „Ja, ich hab dich geschlagen. 1-3-3, Polizei anrufen, schnell“, schreit der Security: „Ruf an, bevor ich dir noch eine geb!“

In dem Moment fährt tatsächlich eine Polizeistreife im Schritttempo am Lokal vorbei. Onur hält den Wagen auf. Durch das heruntergelassene Fenster sagt er: „Entschuldigung, der Security hat mich geschlagen.“ Der Beamte am Beifahrersitz fragt, ob Onur verletzt sei. Der Bursche verneint, betont aber, dass es ein heftiger Schlag gewesen sei und er nicht in die Disko gelassen werde. „Na dann sucht’s euch ein anderes Lokal“, rät der Polizist. Das Polizeiauto fährt weiter. Onur geht heim, der Abend ist für ihn gelaufen.

"Negativen Vorfälle"
Beim Landespolizeikommando für Niederösterreich wird auf das Hausrecht verwiesen: Grundsätzlich obliege es dem Türsteher, zu entscheiden, wer das Lokal betreten dürfe. Wenn jemand abgewiesen werde, passiere das meistens aufgrund von „negativen Vorfällen in der Vergangenheit“. Auf Onur kann das nicht zutreffen, war er doch noch nie im LaBoom – dem 18-Jährigen war schon zwei Mal zuvor der Eintritt verwehrt worden. Rassistische Diskriminierungen seien jedenfalls nicht zulässig, sagt ein Polizeisprecher. Spezielle Anweisungen und Schulungen dazu gebe es für die Beamten aber nicht. Nur so viel: „Wenn jemand Anzeige erstattet, nehmen wir die natürlich auf.“

"Spitze des Eisberges"
Das LaBoom ist bei Weitem nicht das einzige Lokal, in dem es zu derartigen Vorfällen kommt. Diskriminierende Einlasspolitik ist in vielen Locations Usus. Etwa 40 solcher Fälle dokumentiert der Verein für Zivilcourage und Antirassismusarbeit (ZARA) jährlich im „Antirassismus-Report“. „Das ist aber nur die absolute Spitze des Eisberges“, sagt ZARA-Beraterin Dina Malandi. Die große Mehrheit der Opfer wird gar nicht erfasst: 82 Prozent der Diskriminierungsopfer gaben in einer EU-weiten Studie aus dem Jahr 2009 an, den jeweiligen Vorfall nie gemeldet zu haben.

2012 wurde, einem Bericht der „Niederösterreichischen Nachrichten“ zufolge, sogar ein Polizist bulgarischer Herkunft in seiner Freizeit von den Türstehern abgewiesen. Die Rechtfertigung damals: Der Mann sei mit einem bekannten „Störenfried“ verwechselt worden. „Das LaBoom St. Pölten ist keineswegs ausländerfeindlich. Nationalität und Hautfarbe sind uns egal“, heißt es auf der Website des Lokals. Die Fakten sprechen dagegen, das Lokal steht immer wieder im Verdacht, Menschen mit Migrationshintergrund gezielt abzuweisen. Für eine Stellungnahme war die Geschäftsführung nicht erreichbar.

"Nur für Stammgäste"
Am 28. November, wieder ein Freitag, will Slavisa den Abend im Wiener Gürtellokal Loco verbringen. Der stämmige junge Mann wohnt schon sein ganzes Leben in Wien, seine Eltern stammen aus Serbien. Es regnet, vor der Cocktailbar stehen leicht bekleidete Mädchen und rauchen. Der Eingangsbereich wird von zwei Securitys bewacht. Sie öffnen den Gästen die Tür. Vor Slavisa hat sich eine kleine Schlange gebildet, die im Gänsemarsch das Lokal betritt. Als der 19-Jährige zum Eintreten ansetzt, winkt einer der Türsteher ab: „Am Wochenende dürfen nur Stammgäste rein.“ Slavisa müsse unter der Woche wiederkommen, wenn nicht so viel los sei. Der Bursche akzeptiert zähneknirschend. Danach seufzt er: „Ich lebe hier in Österreich und bin ein Österreicher, nur wegen meiner Hautfarbe komm ich nicht rein.“

"Schwarze Kumpels"
Ismet Krasniqi, der Besitzer des Loco, versucht das zu erklären: „Leider Gottes müssen wir einige zurückschicken, wenn der Club voll ist.“ Geld stinke nicht, es sei ihm egal, woher seine Gäste kämen, „solange sie konsumieren“. Nur Minuten später steuert Daniel auf das Lokal zu. Er war vor einem Jahr einmal im Loco, Stammgast ist er sicher nicht. Daniel hat helle Haut und eine blonde Mähne. Die Securitys kontrollieren nicht einmal seinen Ausweis. Besitzer Karaqui bleibt bei seiner Version: Zu Zurückweisungen komme es nur, wenn die Bar überfüllt sei. Und überhaupt habe er selber „schwarze Kumpels“.

Auch andere Diskos und Bars in Wien haben Slavisa schon abgewiesen, obwohl er „immer gut angezogen“ war und „die Haare geschnitten“ hatte. Mehr als zehn Mal sei ihm das schon passiert, für ihn ist die Abweisung traurige Routine. Wenn der Freundeskreis um die Häuser zieht, gibt es eine eherne Regel: Kommt einer der Jungs nicht rein, wird das Lokal gewechselt. „Dann gehen wir in unsere serbischen Clubs“, erzählt er. Den Türstehern gibt er keine Schuld an den Zurückweisungen: „Die Türsteher sind meist selbst Ausländer. Ich glaube, das kommt vom Chef.“

"Keine Schwarzköpfe und keine Kanaken"
Ein Security-Mann (24), der anonym bleiben will, bestätigt gegenüber profil diese These. Er kennt das Geschäft seit acht Jahren und hat für mehrere Clubs gearbeitet. Von Lokalbetreibern bekomme er meist die Anweisung, „keine Schwarzköpfe und keine Kanaken“ hineinzulassen. Der Mann hat zwar selbst Migrationshintergrund, muss aber die Befehle des Betreibers ausführen. Andernfalls riskiert er seinen Job. Ein Mal habe er trotzdem einen Afrikaner reingelassen. „Daraufhin hat mich der Chef aufgefordert, ihn wieder rauszuwerfen.“ Dass ein Lokal wegen Diskriminierung verklagt worden ist, hat er aber noch nie gehört.

Dabei hätten Betroffene wie Onur oder Slavisa laut Gesetz einige Möglichkeiten. Vor Ort können sie zwar nichts ausrichten, vor Gericht können sie aber Schadenersatzansprüche einklagen: 2004 wurde das Gleichbehandlungsgesetz erweitert. Demnach sind Diskriminierungen aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit und dem Geschlecht auch im Dienstleistungssektor strafbar. Betroffene können gegen Lokale ein zivilrechtliches Verfahren anstrengen, dabei haftet der Lokalbetreiber auch für seine Mitarbeiter. Seit 2008 werden überdies in Verwaltungsstrafverfahren Diskriminierungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religion oder einer Behinderung mit bis zu 1090 Euro geahndet. Verhandelt werden solche Fälle vor dem Bezirksgericht. Außerdem gibt es eine Gleichbehandlungskommission, bei der sich Betroffene beschweren können. Die Entscheidung der Kommission ist rechtlich allerdings nicht bindend. Immerhin kann das Prüfungsergebnis bei einem Prozess als Beweismittel vorgelegt werden.

Gegen das LaBoom wurden schon mehrere Klagen wegen Diskriminierung angestrengt, einmal setzte es eine rechtskräftige Verurteilung. Der Klagsweg wird aber nur von wenigen Jugendlichen beschritten. Grund: Sie kennen ihre Möglichkeiten nicht, außerdem können sich viele Jugendliche die Verfahrenskosten schlicht nicht leisten.

Um den Betroffenen einen Prozess überhaupt zu ermöglichen, übernimmt der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern die Kosten des Rechtsstreits. Seit 2004 hat der Verband 17 Personen vor Gericht vertreten. Fünf davon bekamen Schadenersatz zugesprochen, vier Verfahren gingen verloren, die restlichen acht sind noch offen. In der Theorie droht den Betreibern bei mehrmaligen Vergehen der Verlust ihres Gewerbescheines, wie der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2012 feststellte. Allein: Von dieser Möglichkeit hat die Rechtsprechung noch nie Gebrauch gemacht.

„Du sicher nicht!“
Einer, der mithilfe von ZARA und dem Klagsverband zu seinem Recht kam, ist Ken. Der 31-jährige Nigerianer wurde Opfer einer besonders dreisten Diskriminierung. Eine Arbeitskollegin seiner damaligen Freundin lud das Paar zu ihrer Geburtstagsparty. Im Wiener Irish Pub Foggy Dew unweit des Reumannplatzes sollte die Party steigen. Das Geburtstagskind hat reserviert. Am Abend des 6. Jänner 2007 trifft Ken mit seiner Freundin und sieben weiteren Frauen vor dem Lokal ein. Eine nach der anderen betritt das Lokal. Zu Ken, der Hand in Hand mit seiner Freundin durch die Tür gehen will, sagt der Security-Mann: „Du sicher nicht!“ Die Bitten seiner Freundin helfen nichts, der Türsteher macht keine Anstalten, seine Meinung zu ändern. „Ich dachte mir, das kann jetzt nicht wahr sein“, erzählt Ken heute. Die Gastgeberin entscheidet sich nach dem Vorfall, die gesellige Runde kurzerhand in ein anderes Lokal zu verlegen. Ken und seine Freundin kommen nicht mehr mit.

Ken: „Für meine Freundin war das sehr schlimm, es hat ihr sehr weh getan.“ Nach dem Erlebnis waren er und seine Freundin ein halbes Jahr nicht mehr fort. Selbst zum Abendessen gingen sie nicht mehr nach draußen, in Lokale oder Clubs schon gar nicht. Eine Bekannte machte sie schließlich auf den Klagsverband aufmerksam. Für Ken war klar, dass er sein Recht einklagen will. Er wollte damit auch etwas „für andere Menschen tun – dass denen so etwas nicht mehr passiert“. Der Prozess zog sich über beinahe vier Jahre. Erst bekam Ken vor der Gleichbehandlungskommission Recht und strengte dann noch ein Gerichtsverfahren an. Im Februar 2011 hatte er es schriftlich: Das Handelsgericht Wien stellte eine rassistische Diskriminierung fest, Ken erhielt 1000 Euro Schadenersatz – zu zahlen von der Lokalbetreiberin – zugesprochen. Ein befreiendes Gefühl.

Die Klage habe ihm auch geholfen, wieder auf die Beine zu kommen und auszugehen. Er sei zwar seither das eine oder andere Mal erneut diskriminiert worden, habe aber nicht mehr geklagt, weil ihm ein langwieriger Prozess zu anstrengend wäre. Er wählt seine Lokale heute mit Bedacht und geht fast nur mehr in afrikanische Clubs. Weil er weiß, dass er da reinkommt. „Aber ich habe immer noch Angst, dass der Mann, der vor der Tür steht, wieder ‚Nein‘ sagt.“

Andrea Ludwig hat Kens Fall für den Klagsverband begleitet. Sie kritisiert, dass die Gerichtsurteile an der Einlasspraxis kaum etwas änderten. „Der Schadenersatzbetrag muss angehoben werden. Die Lokale müssen nur 250 bis 1000 Euro zahlen, das tut denen einfach nicht weh“, sagt sie. Und so werden Jugendliche mit offensichtlichem Migrationshintergrund weiterhin vor den Eingangstüren abgewiesen. Jedes Wochenende, vor Dutzenden Lokalen. Kens Sohn kam vor drei Wochen auf die Welt. Ihm, so hofft Ken, bleiben rassistische Diskriminierungen erspart, wenn er älter ist. Optimistisch ist er nicht: „Ich fürchte, dass sich bis dahin nichts ändern wird.”

Jakob   Winter

Jakob Winter

ist Digitalchef bei profil und leitet den Faktencheck faktiv.