Die Schwierigkeit der Beweisführung beim Dschihadisten-Prozess in Krems

Magomed Z.: Überraschungen beim IS-Prozess in Krems

Die Schwierigkeit der Beweisführung beim Dschihadisten-Prozess in Krems.

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Der Prozess gegen Magomed Z. kommt nicht recht vom Fleck. Auch die zweite Verhandlungsrunde am vergangenen Mittwoch endete in Erschöpfung aller Beteiligten, allen voran der Schöffen, die sich bisher noch kein einziges Mal zu Wort gemeldet haben. Auch diesmal ging es um die Frage, was der Angeklagte Magomed Z., der sich im Juli 2013 von seiner Heimat Tschetschenien aus auf den Weg nach Syrien machte, dort getrieben hatte.

„Schläferstellung“

Die Anklage, sie wurde leicht modifiziert, lautet jetzt: Magomed Z. habe sich in Syrien der Terrormiliz IS oder einem anderen „noch festzustellenden radikal-islamistischen Terrornetzwerk“ angeschlossen und vorgehabt, nach seinem Aufenthalt als Asylwerber in Österreich („Schläferstellung“) wieder dorthin zurückzukehren. Sie stützt sich auf Fotos, Postings und Nachrichten des Angeklagten in den sozialen Netzwerken. Bis auf einen Chat aus dem November 2013 stammt sämtliches belastendes Material aus dem ersten Halbjahr 2014, als Magomed Z. längst in einer Flüchtlingsunterkunft in Heidenreichstein untergebracht war.

Magomed Z. ist auf dem rechten Auge so gut wie blind

Magomed Z. sagt sinngemäß, er habe Flüchtlingen in Syrien helfen wollen. Er sei für eine karitative Organisation namens „Ansar al-Sham“ tätig geworden und habe einer weitläufigen Verwandten geholfen, ihren Sohn aus dem syrischen Hexenkessel herauszuholen. Anfang Dezember 2013 habe er sich nach Österreich davongemacht, weil die Situation in Syrien immer gefährlicher wurde. Er selbst habe sich nicht getraut, nach Tschetschenien zurückzukehren. Als Syrien-Heimkehrer wäre er in Tschetschenien seines Lebens nicht sicher gewesen. Es tue ihm leid, dass er sich später in Österreich in den sozialen Netzwerken als heldenhafter Kämpfer dargestellt und geprahlt habe. Er wollte bei Frauen punkten. Magomed Z. ist auf dem rechten Auge so gut wie blind und hat auf dem linken Auge – mit Brille- ein Sehvermögen von 50 Prozent, ohne Sehbehelf sind es zwei Prozent. Das wurde von einem Gerichtsgutachter bestätigt.

Überraschungen beim IS-Prozess

Schon in den ersten Minuten des Verhandlung am vergangenen Mittwoch gab es eine Überraschung: jener Junge, von dem der Angeklagte berichtete, er hätte ihn aus dem syrischen Bürgerkrieg in die Arme der Mutter zurückgeführt, war am 28 . Jänner 2015 in Grosny einvernommen worden. Die Vernehmungsprotokolle waren aus der Russischen Föderation an das Landesgericht Krems übermittelt worden. Dieser Junge und ein weiterer Tschetschene hatten demnach ausgesagt, sie hätten gemeinsam mit dem Angeklagten Magomed Z. im Sommer 2013 unweit der türkisch-syrischen Grenze in einem Trainingslager eine Kampfausbildung absolviert und sich der IS angeschlossen. Die beiden Zeugen waren unabhängig voneinander in Grosny befragt worden, hatten jedoch gleichlautende, bis ins Detail wörtlich idente Aussagen getroffen.

Der zweite Überraschungsaufritt war die Videokonferenz eines Tschetschenen, der zur selben Zeit wie Magomed Z. in Syrien gewesen war und der in Deutschland um Asyl angesucht hatte. Zur Zeit lebt der Zeuge mit einem Flüchtlingsausweis in Essen. Gegen D. wurde in Deutschland bis jetzt keine Anklage erhoben. D. sagte, er sei Magomed Z. im türkisch-syrischen Grenzgebiet das erste Mal begegnet, er habe gesehen, wie der Angeklagte Lebensmittel gekauft und verteilt habe. Er könne sich nicht vorstellen, dass Magomed Z. in Kämpfe verstrickt, bei der IS oder einer ähnlichen Terrorgruppe aktiv gewesen sei. Auch er selbst habe damit nichts zu tun gehabt. Magomed Z. sei ein blinder Mann, er könnte nicht kämpfen, selbst wenn er wollte und bewaffnet seien sie alle gewesen, da man anders als mit einer Waffe nicht aus dem Haus hätte gehen können.

D. war der unmittelbare Auslöser für Magomed Z´s Verhaftung in Österreich gewesen. Auf seinem Handy hatte man einen whats app- Dialog mit Magomed Z. gefunden, in dem von einem Dorf namens Ayn Isa, von Kämpfen, Flugzeugen und Schüssen die Rede ist. Laut google maps ist Ayn Isa ein gottverlassenes Dorf, 40-50 km nördlich von Raqqa gelegen und eben so weit von der türkischen Grenze entfernt.

Zeuge Nummer 62

Das Dorf Ayn Isa ist bisher der einzige Anhaltspunkt, wo sich Magomed Z. in Syrien aufgehalten hat. Schon im März 2013 hatte die IS, damals noch ISIS genannt, die Stadt Raqqa in Syrien erobert. Hatte die Terrormiliz damals auch schon im weiteren Umkreis das Terrain beherrscht? Ist jemand, der sich zu dieser Zeit in dieser Region aufgehalten hat, als IS-Kämpfer zu bezeichnen? Zur Klärung dieser Fragen trat Zeuge Nummer 62, ein Beamter des Verfassungsschutzes auf: Er gab an, seine Quellen aus dem Internet, - etwa Wikipedia – und aus Lageberichten des Verfassungsschutzes und befreundeter Dienste zu beziehen.

Zeuge 62 erklärte, dass es sich bei Ansar al-Sham grundsätzlich um eine bewaffnete Organisation handle, auch wenn sie, wie viele andere dschihadistisch-salafistische Gruppen in Syrien „hilfsorganisatorische“ Agenden hatte. Er kenne dort keine Hilfsorganisationen, die nicht bewaffnet gewesen wären.

Der Anwalt des Angeklagten, Wolfgang Blaschitz wandte ein, dass die Ansar al-Sham jedoch nie auf einer Terrorliste gestanden sei und teilweise mit der FSA (Freie Syrische Armee), die immerhin von den USA unterstützt worden sei, zusammengearbeitet hätte.

Nummer 62 sagte daraufhin: Die IS sei schon Anfang 2013 in Syrien einmarschiert und besagtes Dorf (Ayn Isa) sei unter Einfluss von ISIS gestanden. Mit der FSA habe er sich nicht beschäftigt.

Ein Blick (von profil) auf die Quellen im Internet zeigt, wie widersprüchlich und vage die Angaben über die Bürgerkriegssituation in Syrien in den zweiten Jahreshälfte 2013 sind. In internationalen Zeitungen wurde damals vor allem über mutmaßliche Kriegsverbrechen der Assad-Armee, etwa einen Giftgas-Einsatz berichtet. Vereinzelt gab es Meldungen (Human right watch) über Massaker an Aleviten und Schiiten in der Küsten-Region von Latakia, in der Ansar Al-Sham Flüchtlingszelte und Ausspeisungen betrieben, anfangs wohl auch mit internationalen Hilfsorganisationen zusammengearbeitet, sie nach und nach aber verdrängt hatte. In ihren Internet-Auftritten stellte sich Ansar-al-Sham in erster Linie als Hilfsorganisation dar. Finanziert wurde die Flüchtlingshilfe angeblich aus Saudi-Arabien, die militärischen Aufgaben der Ansar Al-Sham soll in den Händen von tschetschenischen Rebellen gelegen sein: Abu Musa al-Shishani wurde im Prozess schon mehrmals erwähnt. Andere Internet-Quellen berichtet, dass einzelne Bataillone der Ansar-Al-Sham mit einzelenen Kommandenten der FSA zusammengearbeitet hätten.

Christa   Zöchling

Christa Zöchling