Ischgl: Kommission sieht "Fehleinschätzungen"

Skigebiete und Bar "Kitzloch" hätten früher geschlossen werden sollen - Kommunikationsfehler seitens des Bundes und des Kanzlers.

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Die Expertenkommission zur Untersuchung des Tiroler Corona-Krisenmanagements hat bei der Vorstellung ihres Berichts am Montag ein differenziertes Bild gezeichnet. Einerseits konnte der Vorsitzende, Ex-OGH-Vizepräsident Ronald Rohrer, kein "Versagen" ausmachen, sprach jedoch von "Fehleinschätzungen" der Tiroler Behörden. Doch auch den Bund nahm er in die Pflicht, indem er Kommunikationsfehler - besonders bei der Verhängung der Quarantäne über Ischgl und St. Anton - bemängelte.

Kein Druck durch Tourismuswirtschaft

Dezidiert nicht festgestellt wurde von der Kommission, die insgesamt 53 Auskunftspersonen anhörte, Druck seitens der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger, damit das Ende der Wintersaison noch weiter hinausgezögert werden könne. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte dies im Vorfeld der Amtshaftungsklage gegen die Republik mehrmals in den Raum gestellt.

Dennoch sei es nach Ansicht der Experten ein Fehler gewesen, den Skibetrieb in Ischgl noch bis zum Wochenende des 14. bzw. 15. März aufrecht zu erhalten. Nachdem am 5. März die Infektionen der Isländer und am 7. März jene des norwegischen Kellners in der Apres-Ski-Bar "Kitzloch" bekannt geworden seien, hätte im Laufe des 9. März die Schließung des Seilbahnbetriebs und aller Apres-Ski-Lokale sowie die Untersagung von Menschenansammlungen verordnet werden müssen, führte Rohrer bei einer Pressekonferenz im Haus der Musik aus.

Kritik an Ischgler Bürgermeister

Die "Besonderheit" der Virenübertragung in diesen Lokalen sei für die Verantwortlichen "klar erkennbar" gewesen. Stattdessen wurde am 8. März das "Kitzloch" nach dem Austausch des Personals und einer "Wischdesinfektion" wieder eröffnet, tags darauf wurde es behördlich geschlossen. Am 10. März wurden alle Apres-Ski-Lokale im Ort gesperrt. Die Beendigung der Wintersaison in ganz Tirol war jedoch laut Kommissionsbericht unter Rücksichtnahme "der außerhalb der Regionen Ischgl und St. Anton am Arlberg gelegenen Skigebiete richtig und angemessen".

Ein Fehlverhalten ortete Rohrer jedoch bei Ischgls Bürgermeister Werner Kurz. Dieser hätte am 12. März, nachdem Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) die Einstellung des Skibetriebs verkündet hatte, sofort die Verordnung an der Amtstafel kundmachen müssen. Weil er dies erst am 14. März tat, habe er gegen die Gemeindeverordnung verstoßen. Damit wurde der Skibetrieb noch länger aufrecht erhalten. Die Kommission brachte deswegen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Kurz selbst meinte zu dem Vorwurf, dass er auf Anraten der Bezirksbehörde so gehandelt habe.

Kririk an Vorgehensweise von Bundeskanzler Kurz

Als "unrichtig" und "falsch" beurteilte die Rohrer-Kommission zwei Pressemitteilungen vom 5. und 8. März. In der ersten wurde mitgeteilt, dass sich die 14 in der Heimat positiv getesteten Isländer vermutlich im Flugzeug angesteckt hatten - obwohl diese, wie sich herausstellte, mit zwei verschiedenen Maschinen geflogen waren und ein Gast bereits vor dem Abflug Symptome zeigte. Ein infizierter italienischer Fluggast war ebenso an Bord. Des weiteren wurde die Aussendung mit Bezug auf positive Fälle im "Kitzloch" genannt, in der es vonseiten der Landessanitätsdirektion hieß, dass eine Ansteckung in der Bar "aus medizinischer Sicht eher unwahrscheinlich" sei.

Die Kommission beschäftigte sich in dem 703 Seiten starken Bericht aber auch mit der Rolle des Bundes in der Causa. Und so ließ Rohrer kein gutes Haar an der Vorgehensweise von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der am 13. März um 14.00 Uhr eine Pressekonferenz hielt, in der er verkündete, dass das Paznauntal und St. Anton am Arlberg unter Quarantäne gestellt werden. Dies sei "überraschend, ohne unmittelbare Zuständigkeit und ohne substanzielle Vorbereitung" geschehen. Die zuständige Behörde - die Bezirkshauptmannschaft Landeck (BH) - sei nicht miteinbezogen worden. Dadurch sei es zu "Panikreaktionen von Gästen und Mitarbeitern" gekommen, die überstürzt abreisten. Es wäre "hilfreich" gewesen, wenn der Kanzler oder die Behörde die betroffenen Gäste informiert hätte, dass eine Abreise gestaffelt und über das ganze Wochenende verteilt stattfinden hätte können.

Epidemiegesetz für die Situation nicht geeignet

Das Land sowie die BH Landeck hätten eine mögliche Evakuierung vorbereiten können, resümierte Rohrer. Zudem habe das Gesundheitsministerium den überarbeiteten Pandemieplan nicht veröffentlicht - das veraltete Epidemiegesetz sei für diese Situation nicht geeignet gewesen. Die BH sei dadurch "in ihrer Entscheidungsfindung nicht unterstützt" worden.

Der in diesem Zusammenhang viel kritisierte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) spielte bei der Präsentation des Berichts eine überraschend geringe Rolle. Tilg habe sich als Leiter des Sonderstabes Gesundheit mit Fragen der Hospitalisierung und Beschaffung von medizinischen Geräten beschäftigt. Unter Zustimmung des Landeshauptmannes habe er seine Zuständigkeit für den Vollzug des Epidemiegesetzes gar nicht wahrgenommen, sondern an Landesamtsdirektor Herbert Forster übertragen. Dieser sei "mit Verantwortung überfrachtet" worden, doch die Kommission habe dadurch keinen negativen Einfluss feststellen können. Diese Änderung der Geschäftsverteilung sei ohne Verordnungsänderung nicht zulässig gewesen, dadurch seien aber "unklare Strukturen" geschaffen worden.