Ex-Grüne-Abgeordnete Sigrid Maurer mit ihrer Anwältin Maria Windhager

Sigrid Maurer: Schuldspruch wegen übler Nachrede

Die ehemalige Grünen-Politikerin Sigi Maurer wurde wegen übler Nachrede verurteilt, vom Vorwurf der Kreditschädigung jedoch freigesprochen.

Drucken

Schriftgröße

Mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen übler Nachrede, aber einem Freispruch vom Vorwurf der Kreditschädigung hat am Dienstag der Prozess gegen die frühere Grüne-Abgeordnete Sigrid Maurer am Landesgericht Wien geendet. Sie hatte sexuell erniedrigende Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter gepostet und darin den Besitzer eines Biergeschäfts als Verfasser beschuldigt, der sie daraufhin klagte.

4000 Euro Entschädigung

Die ehemalige Abgeordnete der Grünen muss dem Lokalbetreiber 4000 Euro an Entschädigung zahlen sowie eine Geldstrafe von 3000 Euro an den Staat. Maurer muss zudem für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Maurer hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Sigrid Maurer zeigte sich nach der Urteilsverkündung gegenüber Medien "sehr erschüttert". Sie habe nicht damit gerechnet und könne nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt. "Ich werde nicht klein beigeben, wir werden in Berufung gehen und das Geld dafür aufstellen. "Es ist völlig eindeutig, dass er es gewesen sein muss."

Richter glaubt Kläger nicht

Richter Stefan Apostol machte in seiner äußerst ausführlichen Urteilsbegründung klar, dass der Tatbestand der üblen Nachrede "massiv" gegeben war und von Maurer ihre Postings auch zugegeben worden waren. Nicht strafbar wäre dies nur dann, wenn die Angeklagte den Wahrheitsbeweis erbracht hätte. Eben dies sei nicht gelungen. Vom Vorwurf der Kreditschädigung gab es hingegen einen Freispruch weil die subjektive Tatseite nicht gegeben war.

Apostol machte deutlich, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde, doch sei es eben nicht gelungen, nachzuweisen, dass dieser die sexuell anzüglichen Texte wirklich geschickt habe. Die seltsame Interpunktion würde eher auf den früheren Besitzer des Lokals und Administrator der Webseite hindeuten, es könnte aber auch Gast gewesen sein, während der Kläger für ein kurzes Telefonat aus dem Wirtshaus gegangen war.

"Rechtspolitisch eine Sauerei"

Die Sprecher des Frauenvolksbegehrens haben nach dem Schuldspruch für Sigrid Maurer am Dienstag kritisiert, dass der Rechtsstaat Frauen im Stich lasse. Die Notwendigkeit, dass bei negativen Äußerungen der Wahrheitsbeweis angetreten werden muss, sei zu respektieren, doch der Fall zeige auf, dass sich Opfer von Hass-Nachrichten kaum wehren können.

Medienanwalt Michael Pilz hält das Urteil gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Maurer für "rechtspolitisch eine Sauerei". Das Urteil sei "formal wohl nicht zu bekritteln". Aber, so Pilz am Dienstag zur APA: "Die Beweiswürdigung hätte wohl auch anders ausgehen können."