SPÖ-Frauen feilen an schärferer Quotenregelung
Von Jakob Winter
Diesmal, Genossen, seid ihr noch davongekommen das nächste Mal nicht mehr so zürnte Johanna Dohnal ihren Parteikollegen im Jahr 1986, weil diese die Frauenquote nicht einhielten. Fast 30 Jahre danach könnten die Genossen erstmals gezwungen werden, die Frauenquote einzuhalten die SPÖ-Frauenorganisation will die Quotenregelung verschärfen und geht auf Konfrontationskurs mit den Quotensündern. Sie wollen Landesparteien dazu verpflichten, ihre Listen unmittelbar nach Beschlussfassung im Landesparteivorstand dem Bundesparteivorstand zu übermitteln. Stellt der Bundesparteivorstand Verstöße gegen die Quotenregelung fest, darf die Liste parteiintern nicht abgesegnet werden. Demnach würde der Ball wieder beim Landesparteivorstand liegen, der dem Bundesparteivorstand umgehend eine statutenkonforme Liste zu übermitteln hätte. Sollte diese den statutarischen Bestimmungen nicht entsprechen, hat der Bundesparteivorstand diese Landesparteiliste statutenkonform zu erstellen. Soll heißen: Missachtet eine Landespartei auch beim zweiten Anlauf die Quote, kann die Bundespartei in die Landesliste eingreifen.
Damit drohen bei Nichterfüllung der Quote nun erstmals Konsequenzen.
Das scheint auch notwendig, denn die SPÖ hat ihre diesbezüglichen Vorgaben noch nie erfüllt: Aktuell werden nur 17 von den 52 roten Nationalratsmandaten von Frauen besetzt das entspricht 32,7 Prozent. Damit widerspricht die Partei ihrem Statut: Der Frauenanteil müsste bei mindestens 40 Prozent liegen. Als die Parteispitze das freigewordene Mandat der verstorbenen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer an einen Mann vergab und damit Sonja Ablinger (Foto) überging, entzündete sich die Quotendebatte erneut. Mit einer Arbeitsgruppe sollten die Frauen damals befriedet werden. Die daraus resultierten Ergebnisse bilden nun das Fundament für den Antrag beim Bundesparteitag.
Das Problem: Bisher standen überproportional oft Männer an den ersten Listenplätzen der 39 Regionalwahlkreise wie auch der neun Landeswahlkreise. Zwar kann auf der Liste die Quote erfüllt sein, bei der Mandatsverteilung spiegelt sich diese Ausgewogenheit aber später nicht wieder weil eben Frauen mehrheitlich auf aussichtslosen Listenplätzen rangieren. Geht es nach dem Entwurf, müssen die roten Landesorganisationen ihre Listen künftig so erstellen, dass unter Berücksichtigung der auf die SPÖ entfallenden Mandatszahl [...] nicht weniger als 40 Prozent weibliche und nicht weniger als 40 Prozent männliche Abgeordnete vertreten sind. Wird gegen diese Formalitäten verstoßen, sind die Listen automatisch ungültig, so der Entwurf. Die Landesparteien müssen also nicht nur auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern auf der Liste sorgen. Sie müssen vor allem mehr Frauen auf aussichtsreiche Listenplätze wählen, damit die Mindestquote von 40 Prozent später auch bei den Mandatsträgern erreicht wird.
Die SPÖ-Frauen machen aber auch ein Zugeständnis an die Parteispitze. Bisher war im Statut die Nachfolge von Mandataren im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens so geregelt: Es sei sicherzustellen, dass die Einhaltung der Quote erhalten bleibt bzw. erzielt wird. Die Satzung soll dahingehend abgeschwächt werden, dass dies künftig nur unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen zu erfolgen habe. Damit wird der Argumentation der Parteispitze gefolgt, die im Zuge der Nachbesetzung des Mandates von Barbara Prammer die Aushebelung der Quote mit der Wahlordnung rechtfertigte.
Ob der Entwurf am Bundesparteitag tatsächlich so abgestimmt wird, ist offen. Schließlich haben dort die Männer auch ein Wörtchen mitzureden und werden wie immer in der Mehrheit sein.