Der letzte Wille

Sterbehilfe: Ein Krebskranker fordert, was in der Schweiz längst legal ist

Sterbehilfe. Ein Krebskranker fordert, was in der Schweiz längst legal ist: Beihilfe zum Suizid

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Von Jakob Winter

„Wenn ich aus dem Leben scheiden will, ist das meine Sache“, sagt Klaus Kogler entschlossen. Der 69-Jährige schaut aus dem Fenster seiner Wohnung auf dem Linzer Schlossberg. Von hier aus überblickt er die ganze Stadt. Er denkt nach. Über das Sterben und die Zeit, die ihm bis dahin noch bleibt. Kogler hat Zungengrundkrebs, die Erstdiagnose erfolgte vor fünf Jahren. Mit Chemotherapien und Bestrahlungen konnte der Tumor zwischenzeitlich zurückgedrängt werden, doch der Krebs hatte bereits Metastasen in der Lunge gebildet. Zwei Mal wurde Kogler operiert, die bösartigen Absiedlungen kamen wieder. „Solang ich meine Hoffnung irgendwo aufhängen konnte, ging es mir besser“, sagt Kogler: „Jetzt habe ich allerdings alle schulmedizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft und bin an einem blöden Punkt angelangt.“

„Das Vorhaben muss auch klappen“
Der Tod ist für Klaus Kogler konkret geworden. Die Mediziner wissen nicht, wie lange er noch zu leben hat. Trotz aller Ungewissheit will der Linzer selbst entscheiden können, wann er stirbt. Die große Mehrheit der Österreicher ist Koglers Meinung: 82 Prozent geben in einer Umfrage des Institutes Isopublic an, selbst darüber bestimmen zu wollen, wann sie gehen. Immerhin 73 Prozent würden im Falle einer unheilbaren Krankheit ihre Selbsttötung zumindest in Erwägung ziehen. Allein: Die österreichische Rechtspraxis steht dem entgegen. Zwar ist Selbsttötung straffrei, für Beihilfe zum Selbstmord – etwa die Bereitstellung einer letalen Dosis durch einen Arzt – drohen dem Helfer jedoch bis zu fünf Jahre Haft. Genau darin liegt Koglers Problem: Er hat Angst, auf dem letzten Weg zu stolpern und mit bleibenden Schäden zu überleben. Der Suizid käme für ihn nur unter Anleitung eines Mediziners infrage. „Das Vorhaben muss auch klappen“, sagt Kogler, der sich ein würdevolles Ende wünscht.

Den Begriff der Würde strapazieren auch die Sterbehilfe-Gegner. Von Liberalisierungen wollen sie nichts wissen, vielmehr soll das Verbot der Sterbehilfe in den Verfassungsrang gehoben werden. „Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines Menschen sterben“, lautet ihre Devise, das Leben soll „natürlich“ enden.

Einen Ausgleich dieser divergierenden Interessen soll nun die parlamentarische Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ schaffen. Doch um eine Lockerung des Sterbehilfe-Verbotes wird es dabei nicht gehen. Die Vorsitzende der Kommission, Gertrude Aubauer, hat schwere Bedenken: „Wir möchten nicht, dass alte Menschen durch ihre Erben oder Menschen, die unter der Last der Pflege stöhnen, zum Tod gedrängt werden.“ Wie Erfahrungen aus dem Ausland gezeigt hätten, werde der freie Wille „in diesen Situationen oft unter Druck gesetzt“. Den Ängsten am Lebensende will sie mit einem Ausbau von Hospizbegleitung und palliativ-medizinischen Einrichtungen begegnen – damit könne bis zuletzt ein hohes Maß an Lebensqualität ermöglicht werden. Aubauer verweist auch auf die sogenannte Patientenverfügung, eine schriftliche Willenserklärung, mit der im Falle einer tödlichen Krankheit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird. Für den behandelnden Arzt ist diese Erklärung bindend. Damit sieht die Politikerin „die Sicherung der Autonomie “ gewährleistet.

Freier Wille
Klaus Kogler ist damit nicht geholfen. „Es erstaunt mich, dass andere sich anmaßen, über meinen Tod entscheiden zu wollen“, sagt er. Er kann sich nicht vorstellen, in einem Hospizzimmer zu enden, wo er nur zwischen Schmerzen und „berauschenden“ Schmerzmitteln wählen kann. „Meine verbleibende Lebenszeit wäre doppelt so schön, wenn der Sterbevorgang mit Gewissheit versehen wäre“, sagt Kogler. Familiären Druck verspürt er keinen. Es geht ihm um die Verwirklichung seines freien Willens. Die ablehnende Haltung der Politik sieht der bekennende Atheist im „Einfluss der katholischen Kirche“ begründet.

In der benachbarten Schweiz gibt es den Freitod auf Rezept, die Hilfe zum Suizid ist straffrei. Beim Hilfeleistenden dürfen allerdings keine „selbstsüchtigen Gründe“, beispielsweise ein Erbanspruch, vorliegen. Wer seinem Leben selbst ein Ende setzen will, kann sich vom Arzt eine tödliche Schlafmitteldosis verschreiben lassen – den letzten Schritt setzt immer der Betroffene selbst, indem er die Lösung trinkt. In der Regel werden 15 Gramm des starken Schlafmittels Natrium-Pentobarbital verabreicht. Vereine wie Dignitas haben sich darauf spezialisiert, Menschen mit Sterbewunsch zu beraten, ihnen Ärzte zu vermitteln und sie auf ihrem letzten Weg zu begleiten. Dafür müssen laut Vereinssatzung einige Kriterien erfüllt werden: Der Betroffene muss urteilsfähig sein, und die Entscheidung darf nicht aus einem Affekt heraus gefällt werden. Menschen, die sich an Dignitas wenden, erhalten eine „ergebnisoffene Beratung“, wie Vereinsgründer Ludwig Minelli erklärt.

Die meisten Personen, die sich an Dignitas wenden, entscheiden sich gegen den Suizid. Untersuchungen zeigen, dass 70 Prozent derer, die bereits grünes Licht für eine Freitodbegleitung hatten, sich seit Jahren nicht mehr bei dem Verein gemeldet haben. Minelli erklärt sich das so: „Menschen, die sich wegen einer Krankheit auf eine Einbahnstraße bewegen müssen, haben Angst vor der Ungewissheit, die vor ihnen liegt. In den meisten Fällen sind sie aber glücklich damit, dass ihnen ein Ausweg geöffnet wird und sie damit wieder eine Wahlmöglichkeit erhalten.“ Das ermögliche ein „angstfreies und damit besseres Leben“. Minelli und seine Kollegen begleiten auch ausländische Staatsbürger auf ihrem letzten Weg. Laut Eigenangaben von Dignitas haben seit 1998 insgesamt 36 Österreicher die Freitodbegleitung des Vereins in Anspruch genommen.

„Mit dem Zug in die Schweiz zu fahren und das Medikament in einem Hotelzimmer zu nehmen, ist auch nicht besonders würdevoll“, meint Kogler. Am liebsten würde er in seiner Linzer Wohnung sterben. Dieser Wunsch bleibt ihm vorerst verwehrt, politische Fürsprecher für eine Gesetzesänderung gibt es kaum. Um Menschen wie Kogler will sich nun der Verein „Letzte Hilfe“ kümmern. Laut Vereinsstatut soll „mündigen Mitgliedern, die an einer unheilbaren, schweren Krankheit leiden, schwer behindert sind bzw. mit einer schweren Behinderung zu rechnen haben oder unerträglichen Schmerzen ausgesetzt sind, auf ihren expliziten Wunsch beratend bezüglich eines Freitodes zur Seite“ gestanden werden. Hinter dem Projekt stecken die Laizisten Heinz Oberhummer und Eytan Reif. Für sie ist das Sterbehilfeverbot „verfassungswidrig“. Allerdings: Vorerst wurde nicht einmal die Gründung des Vereines genehmigt.

Kogler hat indessen auch über eine Klage gegen die Republik nachgedacht, um zu seinem Recht auf eine assistierte Selbsttötung zu kommen. „Die Klage wäre richtig“, sagt er und senkt seinen Kopf: „Aber ich brauche meine Kraft für etwas anderes."

Formen der Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe
Der Tod einer Person, die den Wunsch zu sterben äußert, wird durch einen Arzt gezielt herbeigeführt. In der Regel wird eine Überdosis eines Schmerz- und Beruhigungsmittels verabreicht, um einen schmerzlosen Tod zu gewährleisten. In Österreich verboten.

Passive Sterbehilfe
Medizinische Maßnahmen, die das Leben künstlich verlängern, werden
bewusst unterlassen oder reduziert. In Österreich erlaubt, wenn der ausdrückliche Wunsch des Patienten vorliegt.

Indirekte Sterbehilfe
Der beschleunigte Tod eines Menschen wird als Nebenwirkung eines schmerzlindernden Medikaments in Kauf genommen. In Österreich erlaubt.

Assistierte Selbsttötung
Die Bereitstellung eines tödlichen Medikaments, das eine sterbewillige Person sich selbst verabreicht. In Österreich verboten.

Jakob   Winter

Jakob Winter

ist Digitalchef bei profil und leitet den Faktencheck faktiv.