Der Angeklagte im Jänner 2017 am Straflandesgericht Graz.
Suizid oder Mord? Staatsanwaltschaft Graz rollt Todesfall neu auf

Suizid oder Mord? Staatsanwaltschaft Graz rollt Todesfall neu auf

Ein fraglicher Suizid, das rätselhafte Auftauchen einer Waffe - und zweifelhafte Ermittlungen: Die Staatsanwaltschaft Graz rollt einen Todesfall aus dem Jahr 2014 auf. Er spielt im Umfeld jenes steirischen Arztes, der im Februar erneut wegen des Vorwurfs des Quälens seiner Kinder vor Gericht steht.

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Für die Staatsanwaltschaft Graz sei die Sache "ganz klar" gewesen, sagt Behördensprecher Hansjörg Bacher. Damals, im Jahr 2015, nach mehrmonatigen Ermittlungen, war sich die Anklagebehörde sicher: Alois H., Pensionist, wohnhaft in einem kleinen Ort in der Steiermark, hat Suizid begangen. In der Nacht auf den 25. September 2014 habe sich H., zu diesem Zeitpunkt 63 Jahre alt, im Esszimmer seines Wohnhauses mit einer Pistole erschossen, während seine Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte im Nebenzimmer schliefen. Heute, mehr als vier Jahre nach dem Tod von Alois H., sagt Bacher: "Jetzt ist es nicht mehr so klar." Der Fall wird neu aufgerollt. Es gibt Zweifel an der Suizid-Theorie. Was die Staatsanwaltschaft nicht erwähnt: Die Zweifel gab es von Anfang an.

Die Todesumstände des Alois H. sind nicht nur für seine Familie und Freunde, sondern auch für die Öffentlichkeit von Brisanz. Die Ermittlungen zu seinem Fall gehören zu einem Konvolut an Akten, das die Vorwürfe gegen jenen steirischen Landarzt sammelt, der sich Ende Februar erneut vor Gericht verantworten muss, weil er seine vier Kinder gequält haben soll (profil berichtete). Der Mediziner wurde im Vorjahr in einer viel beachteten Verhandlung freigesprochen; der Prozess muss aber wiederholt werden. Das Oberlandesgericht Graz entschied nach einer Berufung der Staatsanwaltschaft, dass die Beweisergebnisse in der Verhandlung "nicht ausreichend erörtert" wurden.

Alois H. war Patient und Nachbar des steirischen Arztes. Genauso H.s Tochter, heute 30 Jahre alt, die auch die Ex-Geliebte des Mediziners ist. Im Jahr 2014 erhob sie schwere Vorwürfe gegen den Landarzt. Die eingeleiteten Ermittlungen wurden inzwischen eingestellt. Kurz nach dem Tod von H. wurde bekannt, dass die Tatwaffe, eine Pistole der Marke Unceta Cia-Guernica, aus dem Besitz des Arztes stammt. Bis heute ist unklar, wie diese Waffe in die Hände des körperlich schwer beeinträchtigten Alois H. kam.

Rekonstruktion der Ermittlungen

Die bedeutende Frage ist nicht, warum der Fall nach mehr als vier Jahren neu aufgerollt wird. Sondern warum die Ermittlungen damals überhaupt abgebrochen wurden. Anhand der Akten, die profil vorliegen, lassen sich die Ermittlungen in ihren einzelnen Schritten rekonstruieren - und mit Sicherheit steht fest: Ohne die Initiative von Alois H.s Tochter würden die Umstände seines Todes nicht erneut untersucht werden.

Es war kurz vor vier Uhr früh des 25. September 2014, als H.s Ehefrau ihren Mann am Weg zur Toilette auf dem Küchenboden entdeckte. Unter seinem Kopf breitete sich Blut aus, unter dem Esstisch lag eine Waffe. Frau H. weckte ihren Lebensgefährten, der wenige Wochen zuvor in das Haus eingezogen war. Er wählte den Notruf. Als die örtlichen Polizeibeamten eintrafen, erklärten sie den Auffindungsort von H. nicht zu einem Tatort. Sie sicherten keine Spuren. Die Beamten gingen "von einem Suizid durch eine Schusswaffe" aus und gaben die Leiche noch am selben Tag zur Beisetzung frei.

Es war H.s Tochter, die Zweifel hegte. Die nicht glauben konnte, dass sich ihr Vater einfach so umgebracht hatte. Die sich fragte, wie H., der sich nicht mehr allein aus dem Haus bewegen konnte, zu dieser Waffe gekommen war. Eine Pistole, die niemand zuvor bei ihm gesehen hatte. Sie konnte nicht verstehen, wie es ihrem Vater überhaupt möglich war, sich diesen Kopfschuss zu verpassen. Der Tote war laut Aufzeichnungen im Akt nicht nur schwer an Leberzirrhose und Atherosklerose erkrankt, er hatte im rechten Schulterbereich auch eine Gelenkprothese und sei deshalb unfähig gewesen, seinen Arm über Schulterhöhe zu heben.

Tochter äußerte Zweifel am Suizid

Einen Tag nach H.s Tod meldete die Tochter ihre Bedenken bei der örtlichen Polizeistation. Im Akt ist dazu protokolliert: "Da am 26.09.2014 von der Tochter (...) Zweifel am Suizid geäußert wurden, wurde der Leichnam (...) beschlagnahmt und eine gerichtsmedizinische Obduktion veranlasst." Erst daraufhin suchten Kriminalbeamte die "Tatörtlichkeit" erneut auf. Dort konnten jedoch kaum mehr Spuren gesichert werden. "Beim Eintreffen war der Fliesenboden bereits gereinigt worden", heißt es im Bericht. Auch die Tatwaffe wurde erst am 26. September an das Landeskriminalamt übergeben sowie die Spuren an den Händen von H. gesichert.

Auf der Tatwaffe wurden die DNA- Spuren von Alois H. gefunden sowie von "einer weiteren Person unbekannten Geschlechts" - sie wurde bis heute nicht identifiziert. Das Obduktionsergebnis stützte die Suizid-Theorie: Die Befunde am Schädel "sprechen für eine Tötung durch die eigene Hand". Der Gerichtsmediziner wies aber darauf hin, dass die "Schusshandbestimmung" und die Analyse der Schmauchspuren durch das Bundeskriminalamt (BKA) zum Zeitpunkt der Obduktion noch ausständig waren. Am 10. Februar 2015 übermittelte das BKA den entsprechenden Befund, der den Fall in neuem Licht erscheinen lassen sollte. "Es konnten keine Anhaltspunkte dafür gefunden werden, dass H(...) Alois mit einer Schusswaffe hantiert, eine Schusswaffe abgefeuert oder sich in unmittelbarer Nähe einer Schussabgabe aufgehalten hat", schreibt das BKA. "Ein mit der Tatwaffe (...) abgegebener Testschuss ergab eine sehr große Partikelanzahl" auf Handrücken und Handfläche des Schützen, heißt es im Bericht weiter. An den Händen von Alois H. fehlten jedoch die Schmauchspuren. Weil die Leiche vor der Spurensicherung von der Bestattung abtransportiert worden war, wäre zwar "ein Spurenverlust denkbar", (...) "jedoch spricht die Gesamtzahl der sonstigen detektierten Partikel nicht für eine vollständige Reinigung der Hände". Nach der Einschätzung des BKA tendiert die Wahrscheinlichkeit, dass H. selbst geschossen hat, gegen null.

"Fremdbeibringung des Schusses nicht unwahrscheinlich"

Im Februar 2015 wurde der Tatort erneut inspiziert, um die "Tat zu rekonstruieren". Das erwies sich allerdings als schwierig. Die Beamten protokollieren im Akt: "Bereits beim Eintreffen musste festgestellt werden, dass die Vorfallörtlichkeit zur Gänze umgebaut und neu möbliert worden war." Der damalige Chefinspektor stellte schlussendlich die Hypothese auf, dass eine besonders untypische Waffenhaltung aufgrund der körperlichen Beeinträchtigung von Alois H. zu keinen Schmauchspuren an den Händen führte. Das Verfahren wurde daraufhin "abgebrochen". Eine Einstellung erfolgte nur deshalb nicht, weil nicht geklärt werden konnte, wie die Waffe des Arztes in das Haus von Herrn H. gekommen war, und somit eine "Mitwirkung am Selbstmord" nicht ausgeschlossen werden konnte. An der Suizid-Theorie zweifelte die Staatsanwaltschaft nicht. Der Arzt bestätigte in der polizeilichen Einvernahme, dass er im Jahr 1995 das gesamte Vermögen einer kinderlosen Frau geerbt hatte -darunter auch die Tatwaffe, die er aber niemals registrieren ließ. Er habe die Pistole zuletzt "im Jahr 2008 beim Zusammenräumen" in seinem ehemaligen Wohnhaus, das rund 5,5 Straßenkilometer von H.s Haus entfernt liegt, gesehen. Wo die Waffe danach hingekommen ist, wisse er nicht. Die Tochter von Alois H. wollte sich mit den Ungereimtheiten im Todesfall ihres Vaters nicht abfinden. Anfang 2018 gab sie ein Privatgutachten beim Wiener Gerichtsmediziner Johann Misliwetz in Auftrag. Der Gutachter kam zu einem besorgniserregenden Schluss: "Nach derzeitiger Befundlage ist ein Suizid nicht beweisbar und Fremdbeibringung des Schusses nicht (nur nicht) auszuschließen, sondern nicht unwahrscheinlich." Der Chefinspektor habe mithilfe einer "völlig dilettantischen" Skizze "hoch spekulative Annahmen" getroffen, um die fehlenden Schmauchspuren an den Händen von H. zu erklären.

Misliwetz hat Hunderte Schussfälle obduziert. "Nur in seltensten Ausnahmefällen", schreibt er, fehlten Schmauchspuren. In all diesen Fällen sei weiter untersucht und eine Ursache festgestellt worden. Das passierte in diesem Fall nicht. Erst eine weitere Begutachtung durch einen Experten aus dem Schießwesen könne abklären, "ob besondere Umstände das alarmierende negative Ergebnis der Untersuchung der Hände auf Schussspuren erklären" können. Ein weiterer fragwürdiger Punkt: Warum hatte die Ehefrau und ihr Partner, wie in der Einvernahme angegeben, keine Schussabgabe gehört?

Es dauerte Monate bis die Staatsanwaltschaft der Empfehlung des Gutachters tatsächlich nachkam und einen weiteren Sachverständigen beauftragte. Ursprünglich hielt man das für nicht notwendig. "Die gerichtsmedizinischen und kriminalpolizeilichen Ausführungen waren für uns plausibel", sagt Staatsanwalt Bacher gegenüber profil. Doch jetzt, vier Jahre nach Alois H.s Tod, muss Bacher eingestehen: "Die These zu den fehlenden Schmauchspuren kann nicht mehr aufrechterhalten werden." Das neue Gutachten, das vergangene Woche veröffentlicht wurde, hat diese widerlegt. Es hätten sich sehr wohl Spuren finden müssen. Das Verfahren stehe nun wieder am Anfang, sagt Bacher. Es wird gegen "unbekannte Täter" ermittelt. Ermittlungsfehler sieht der Staatsanwalt dennoch nicht: "Damals war das für uns ganz klar."