profil-Morgenpost

Weisung an Beamte in NÖ: Reden Sie bloß nicht mit dem Rechnungshof

Im St. Pöltner Landhaus sorgt eine Anordnung von ganz oben für Gesprächsstoff. Beamte dürfen Fragen des Rechnungshofes nicht mehr direkt beantworten.

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Hinweis: Der Artikel löste teils heftige Reaktionen aus und wurde daher am 15. Juni um Statements der Landhaus-Opposition und des Landesrechnungshofes ergänzt, die sich am Ende des Textes finden.

Wenn die Prüfer des Rechnungshofes das nächste Mal nach Niederösterreich ausrücken, um zu kontrollieren, ob Steuergelder zweckmäßig eingesetzt werden, dann werden sie geänderte Rahmenbedingungen vorfinden.

Grund dafür ist eine Dienstanweisung der Landesamtsdirektion, die im Vormonat an alle Gruppen und Abteilungen des Landes Niederösterreich verschickt wurde – von der Agrarbezirksbehörde bis zur Straßenbauabteilung. Der Betreff des sechsseitigen Dokuments, das profil vorliegt: "Prüfungen durch den Rechnungshof und den NÖ Landesrechnungshof; Dienstanweisung".

Demnach sind "sämtliche Unterlagen/Stellungnahmen/Fragebeantwortungen im Zuge der Prüfung grundsätzlich nicht direkt an den Rechnungshof zu übermitteln" – sondern an die Landesamtsdirektion, konkret an die Abteilung für Innenrevision. Von dort werden die Dokumente dann an den Rechnungshof weitergeleitet. Das heißt: Wenn der Rechnungshof beispielsweise die Kulturförderungen des Landes prüft, darf die betroffene Kulturabteilung nicht mehr direkt mit den Prüfern kommunizieren, die Landesamtsdirektion ist dazwischen geschalten.

Nur "im Einzelfall" sind laut Weisung "kurze Beauskunftungen auch direkt an den Rechnungshof zulässig". Bevor solche Infos an die Prüfer weitergegeben werden, müssen die Fachabteilungen aber "jedenfalls" die Landesamtsdirektion informieren.

Überhaupt fordert die Weisung strengste Berichtspflicht. Sollten Beamte des Landes direkt von Rechnungshofprüfern kontaktiert werden, müssen sie "derartige Prüfungshandlungen unverzüglich" der Landesamtsdirektion mitteilen.

Ein profil-Rundruf in drei anderen Bundesländern zeigt, dass die niederösterreichische Praxis nicht allzu weit verbreitet sein dürfte. Im Land Steiermark "haben wir das Ressortprinzip", sagt eine Beamtin der Landesamtsdirektion: "Jede Abteilung ist allein verantwortlich, der Rechnungshof kriegt direkt von dort die Antworten. Die Kommunikation läuft zwischen Rechnungshof und Abteilungsleiter direkt." Ähnlich fielen die Antworten aus Wien und Kärnten aus.

Und wie erklärt das Land Niederösterreich die Weisung? Dazu muss man wissen, dass der Rechnungshof seit Kurzem einen eigenen Cloud-Service namens "Rechnungshof-Box" anbietet, über den die geprüften Stellen ihre Dokumente hochladen können. Das Land Niederösterreich argumentiert: "Da aufgrund der Vertraulichkeit der Unterlagen nur ein beschränkter Personenkreis zu diesem Cloud-Service Zugang erhalten soll, wurden für den Bereich des Amtes der NÖ Landesregierung diese Zugänge grundsätzlich für drei Mitarbeiter der Innenrevision angefordert."

In anderen Ländern haben allerdings auch die Fachabteilungen Zugang zur Rechnungshof-Cloud, nicht bloß die Landesamtsdirektion.

Update am 15. Juli: Der profil-Bericht löste teils heftige Reaktionen aus, die FPÖ ortete eine Einschüchterung von Landesbediensteten, die SPÖ sprach von "Niederösterreich-Zensur", die Grünen von einem "Ausbau der Message Control" und Neos gar von einem "Beamten-Maulkorb". Edith Goldeband, die Direktorin des Landesrechnungshofes (LRH), reagierte per Mail auf die profil-Morgenpost und beruhigte: Auf die aktuelle Prüfung der Inseratenflüsse von landeseigenen Unternehmen an parteinahe Medien habe die Weisung keinen Einfluss. Denn: Die Anordnung gelte nur für Landesbedienstete, nicht aber für Mitarbeiter der in der Inseraten-Sonderprüfung geprüften Landesunternehmen, erklärte Goldeband. Die geprüften Unternehmen sind laut der LRH-Direktorin "sehr kooperativ" und hätten bereits 13 Gigabyte an Daten übermittelt. Zur Dienstanweisung hielt Goldeband fest, dass die NÖ Landesverfassung alle Dienststellen des Landes dazu verpflichte, "dem Landesrechnungshof alle verlangten Auskünfte zu erteilen und jedem Verlangen zu entsprechen, das er im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Einzelfall stellt". Das gelte laut Goldeband "unabhängig von einer anderslautenden internen Anweisung und kann vom Landesrechnungshof beim Verfassungsgerichtshof, zum Beispiel im Fall von grundlosen Verzögerungen, geltend gemacht und durchgesetzt werden". Der Schlusssatz der Direktorin liest sich wie eine Warnung: "Wir prüfen ungehindert und wüssten uns zu wehren!"

Jakob Winter

Jakob   Winter

Jakob Winter

ist Digitalchef bei profil und leitet den Faktencheck faktiv.