Ab Freitag gibt es wieder eine partielle Maskenpflicht
Coronavirus

Wo die neue Maskenpflicht überall gilt

Ab Freitag tritt die verschäfte Maskenpflicht in Kraft. Auch Pflegeheim- und Krankenhausbesuche sind betroffen.

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Bereits am Dienstag hat das Gesundheitsministerium beschlossen, die Maskenpflicht erneut zu verschärfen: In Supermärkten, Banken und Apotheken. Aus der neuen Verordnung, die das Gesundheitsministeriums in der Nacht auf Donnerstag veröffentlicht hat, geht jetzt hervor, dass auch andere Bereiche betroffen sind.

Wo gilt die Maskenpflicht nun konkret?
Die Maskenpflicht gilt ab Freitag auch in Bäckereien, in Fleischereien und allen anderen "Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten". Mitgemeint sind auch Tankstellen, die einen angeschlossenen Lebensmittelshop betreiben.
Außerdem muss die Maske in Postfilialen und bei allen Postpartnern getragen werden.

Die Regelung gilt sowohl für die Kundinnen und Kunden, als auch für die Betreiberinnen und Angestellten - "sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet", heißt es in der Verordnung.

Neu ist auch, dass Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten Maske tragen müssen. Für Besuche in Gesundheitseinrichtungen hat es die Maskenpflicht in dieser konkreten Form noch nicht gegeben. Bisher war die Vorgabe nur, das Infektionsrisiko durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren.

Neuinfektionen
Am Donnerstag, nur einen Tag vor dem Inkrafttreten der Maskenpflicht, sind die Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden um 170 Fälle angestiegen. Zuletzt waren es um die 100 täglich. Somit gibt es laut Gesundheitministerium 
1445 aktive Fälle in Österreich, die meisten in Oberösterreich und Wien. 87 Menschen sind aufgrund des Virus im Spital, 15 auf der Intensivstation.

Wie verwendet man die Maske richtig?

  • Vor dem Aufsetzen der Maske, müssen die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden. 
  • Mund, Nase und Kinn müssen bedeckt sein, die Maske sollte eng anliegen.
  • Die Maske sollte während des Tragens auf der Vorderseite nicht berührt werden, weil sich dort potenzielle Erreger sammeln.
  • Die Maske unter das Kinn zu schieben oder von einem Ohr baumeln zu lassen, erhöht das Risiko einer Infektion genauso.
  • Beim Abnehmen sollte die Maske nur an den Bändern berührt werden, um keine Keime der Vorderseite nicht direkt im Gesicht oder auf den Händen zu verteilen.
  • Einwegmasken sollten sofort entsorgt werden, idealerweise in einem geschlossenen Behälter.
  • Stoffmasken sollten nach dem Tragen bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden.
  • Danach heißt es wieder: Händewaschen.