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2021 deutlich mehr Privatkonkurse - aber schnellere Entschuldung

Die Zahl der Privatkonkurse wird heuer deutlich steigen. Ein neues Gesetz wird jedoch die Entschuldungsdauer verkürzen.

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Auf den ersten Blick mögen die Zahlen optimistisch stimmen: Im Jahr 2020 nahmen 54.700 Personen die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch. Das waren zehn Prozent weniger als im Jahr davor. Die tatsächlich eröffneten Privatkonkurse sanken um rund ein Fünftel auf 7296 Fälle. Das geht aus ersten Daten des noch nicht veröffentlichten Schuldenreport 2021 der asb, der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, hervor. Dieser deutliche Rückgang liegt allerdings nicht daran, dass die Menschen ihre Finanzen plötzlich besser im Griff hätten, weiß Clemens Mitterlehner: "Aufgrund der Kreditstundungen und der gesperrten Gerichte während des ersten Lockdowns wurden viele Konkurse nicht eröffnet", so der asb-Geschäftsführer. Für heuer rechnen die Schuldnerberatungen mit einer Pleitewelle. Einerseits durch die Auflösung des Rückstaus von rund 2000 Fällen, andererseits werde auch die Zahl jener, die aufgrund der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weiter steigen.

Frauen bei Insolvenz oft benachteiligt

Ein Drittel aller Privatkonkurse war bereits 2020 laut asb darauf zurückzuführen, dass sich die Einkommenssituation der Betroffenen etwa durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verschlechtert hat (siehe auch Grafik). Richtig dynamisch dürfte der Anstieg der Privatinsolvenzen in der zweiten Jahreshälfte werden. Das liegt an einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Juli umzusetzen ist. Diese schreibt vor, dass die Entschuldung für Unternehmer auf drei Jahre zu verkürzen ist. Der Regierungsentwurf für das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, welches vergangene Woche in Begutachtung geschickt wurde, enthält eine solche Regelung - befristet auf fünf Jahre - auch für Private. "Diese Gleichstellung von Firmen- und Privatinsolvenzen ist zu begrüßen", sagt Mitterlehner. Denn die unterschiedliche Behandlung habe Frauen benachteiligt, die oft eine Bürgschaft für ihren selbstständigen Ehemann übernommen hätten. Bei einer Insolvenz wäre der Mann nach drei Jahren schuldenfrei, während die bürgende Frau dafür über eine Privatinsolvenz fünf Jahre brauche.

Christina   Hiptmayr

Christina Hiptmayr

ist Wirtschaftsredakteurin und Moderatorin von "Vorsicht, heiß!", dem profil-Klimapodcast (@profil_Klima).