Signa

Benkopedia: die wichtigsten Begriffe zur Signa-Pleite

Crashkurs in Signa-Kunde: von Sanierung bis Gläubigerquote - die wichtigsten Begriffe und wirtschaftlichen Zusammenhänge rund um die Rekordpleite.

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Sanierung oder Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Signa Holding sowie die besonders zentralen Gruppen-Teile Signa Prime und Signa Development haben beim Handelsgericht Wien um ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung angesucht – und ein solches auch zugestanden bekommen. Das bedeutet: Das Gericht bestellt einen Sanierungsverwalter, das Management der Firmen bleibt aber weiterhin im Amt. Es muss sich jedoch jeden weiteren Restrukturierungsschritt vom Sanierer – im Fall der Signa Holding ist das Rechtsanwalt Christof Stapf – absegnen lassen. Und: Den Gläubigern müssen im Zuge der Sanierung zumindest 30 Prozent ihrer Forderungen binnen zwei Jahren ausbezahlt werden. Das ist die Mindest-Gläubigerquote für eine Sanierung in Eigenverwaltung.

Gläubigerquote

Apropos Gläubiger: Das sind all jene Personen und Firmen, die zum Zeitpunkt der Insolvenz eine offene Rechnung mit Signa hatten. Und die Namensliste hat es in sich – von heimischen Großbanken und Versicherungen bis zu Ex-SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer stellen sich immer mehr Gläubiger bei den insolventen Signa-Gesellschaften um Geld an.

Konkurs oder Insolvenz ohne Eigenverwaltung

Ein Unternehmen ist dann insolvent oder zahlungsunfähig, wenn es zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, die Gehälter seine Mitarbeiter, die Rechnungen seiner Lieferanten, die Miete oder den Firmenkredit nicht mehr bezahlen kann. Bei einer Insolvenz oder Sanierung ohne Eigenverwaltung muss das Management die Geschäftsgebarung dem Masseverwalter überlassen. Das ist zum Beispiel bei kika/Leiner der Fall. Im Unterschied zu einem Konkurs, hat ein Insolvenzverfahren samt Sanierungsantrag die Entschuldung und die Fortführung des Unternehmens zum Ziel. Und: Ein Konkursverfahren wird vom Gläubiger beantragt, ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren von der Geschäftsführung.

Sanierungsplan

Im Falle der Signa Holding, also dem Dach der Gruppe, soll den Gläubigern am 12. Februar ein Sanierungsplan vorgelegt werden. In diesem erklärt das Management ganz genau, wie es sich in den kommenden zwei Jahren entschulden will, wie hoch die Gläubigerquote genau ausfällt. Wie viel Geld die Signa Holding für die Sanierung noch braucht. Wo gespart, was verkauft wird und wie man sich in der Sanierung neu positionieren will.

Anleihe

Bei einer Anleihe überlassen die Geldgeber, also die Anleihenzeichner, einem Unternehmen einen bestimmten Betrag für einen vorher festgelegten Zeitraum zu einem bestimmten, ebenfalls im Anleihenvertrag festgehaltenen Zinssatz. Bei Signa spielen derzeit zwei Anleihen eine wichtige Rolle, über die Geld von Investoren eingesammelt wurde: Eine von der Signa Prime Finance begebene Anleihe über 200 Millionen Euro wurde am 30. November 2023 fällig – das Geld hätte bis dahin also zurückbezahlt werden müssen. Die zweite Anleihe der Signa Development Finance ist 300 Millionen Euro schwer und läuft noch bis 2026. Hier stellt sich die Frage, ob eine Rückzahlung möglich sein wird.

Massekredit

Massedarlehen sollen im Insolvenzverfahren quasi den laufenden Betrieb des Unternehmens und die Sanierung sichern. Restrukturierungsvorstand Erhard Grossnigg wandte sich mittels Brief an die Investoren, um im Wege eines Massekredits 350 Millionen Euro für die Sanierung der Signa Prime und der Signa Development einzusammeln – profil berichtete. Massekredite werden noch vor den anderen Gläubigerforderungen bedient, samt versprochener Zinsen und Erlöse aus der Verwertung. Allerdings müssen die anderen Gläubiger dieser Art der Finanzierung zustimmen. Bei Signa ist derzeit noch offen, ob die notwendige Summe aufgetrieben werden kann und ob der Gläubigerausschuss zustimmt.