Bonitätsprüfung: Zahlungsfähige Mieter haben bessere Chancen

Vermieter verlangen von Mietinteressenten Auskünfte zur finanziellen Lage. Mit einer Selbstauskunft können Mieter ihre Chance auf den Zuschlag erhöhen.

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Wer bereits einen Mietnomaden in der Wohnung hatte, weiß, wie schwer es ist, diesen wieder loszuwerden. Bis Vermieter den unliebsamen Mieter mit einer Räumungsklage aus der Wohnung bekommen, vergehen oft Monate. Dabei läppern sich Kosten von 10.000 bis 20.000 Euro an entgangenen Mietzahlungen und Wohnungsschäden. Um dies zu vermeiden, sind viele Wohnungsanbieter bei der Wahl des Mieters vorsichtig: Schließlich wollen sie einen zahlungsfähigen, verlässlichen Bewohner in der Bleibe. Aus diesem Grund verlangen Vermieter oft eine Bonitätsauskunft.

Bonitätsnachweis im Rahmen der Selbstauskunft

Wer eine Wohnung mieten möchte, muss mit vielen persönlichen Fragen rund um die Bonität rechnen. Zwar sind angehende Mieter nicht dazu verpflichtet, diese Fragen zu beantworten, doch im Zweifel entscheidet sich der Anbieter für einen Mieter, dessen Bonität er besser einschätzen kann.

Folgende Fragen sind zulässig:

  • Fragen nach Namen der angehenden Bewohner, Familienstand und Personenzahl
  • Fragen nach dem Arbeitgeber und dem Monatseinkommen
  • Fragen, ob der Interessent die Wohnung über die normale Nutzung des Arbeitszimmers hinaus gewerblich nutzen möchte
  • Fragen nach möglichen Sozialleistungen
  • Frage, ob der Interessent eine eidesstattliche Erklärung abgeben musste, ob eine Räumungsklage, ein Insolvenzverfahren oder eine Zwangsvollstreckung in der Vergangenheit vorlagen

Entschließt sich der Mieter, diese Fragen zu beantworten, sollte er dabei die Wahrheit sagen. Denn stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Mieter gelogen hat, kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten oder die Wohnung im Einzelfall sogar fristlos kündigen.

Wenn der Vermieter allerdings unzulässige Fragen stellt, zum Beispiel zu den religiösen Ansichten des Mieters, zur sexuellen oder politischen Orientierung, darf der Mieter lügen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Diese Daten gehören zur Bonitätsauskunft

Möchten Mieter sich einer Bonitätsprüfung unterziehen, um ihre Zahlungsfähigkeit zu beweisen, können sie sich an Auskunfteien wenden wie dem Alpenländischen Kreditorenverband, Intrum Jusitita, Bisnode, GBI-Genios oder dem Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870). Der KSV1870 gilt als Österreichs führender Gläubigerschutzverband. Meist beinhalten Bonitätsauskünfte Informationen zu Zahlungsauffälligkeiten, Inkassoausfällen und Insolvenzverfahren. Zudem sind darin auch Grundbucheinträge und frühere Wohnadressen aufgelistet.

Wie lange die Daten zur Tilgung einer Schuld gespeichert werden, richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutzbehörde und der Eintragsart:

  • Drei Jahre, wenn eine Schuld ohne Auffälligkeiten vollständig getilgt wurde
  • Fünf Jahre, wenn es bei der Tilgung zu Unregelmäßigkeiten kam, aber die Schuld letztendlich vollständig getilgt wurde
  • Sieben Jahre, wenn die Schuld nicht selbst, sondern beispielsweise durch ein Schuldenregulierungsverfahren getilgt wurde

Mieter, prüft euren Bonitätseintrag

Wer auf der Suche nach einer Mietwohnung ist, sollte zuvor einen Bonitätscheck durchführen. Manchmal kommt es nämlich vor, dass Daten in den Auskunfteien nicht mehr aktuell sind. Nach § 26 des Datenschutzgesetzes hat jeder das Recht, kostenlos eine Selbstauskunft einzuholen und die Daten gegebenenfalls aktualisieren zu lassen. Die kostenlose Bonitätsauskunft sollten Mieter dem Wohnungsanbieter allerdings nicht vollständig übergeben, denn sie enthält auch sensible Daten, die der Vermieter nicht wissen muss. Besser geeignet ist in diesem Fall der Infopass für Mieter vom Kreditschutzverband von 1870.