Lieferkettengesetz: Was bedeutet das für Österreich?

Das Lieferkettengesetz sorgt dafür, dass Lieferanten europäischer Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards achten müssen.

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Zum Beispiel die scharfen kleinen Pfefferoni von Billa, einer der großen Supermarktketten Österreichs. Laut Packungsangabe stammt das Gemüse aus Sri Racha (auch Si Racha), einer Stadt im zentralen Thailand. In die EU importiert wurde es über ein Unternehmen in den Niederlanden, ehe es in Wien im Supermarktregal landete. Die Ernte von Chilis ist eine arbeitskraftintensive Tätigkeit, bei der die Früchte sorgsam per Hand vom Strauch geschnitten werden. Unter welchen Umständen geschieht das im fernen Thailand? 

Man weiß es letztlich nicht. Und zwar nicht nur bei Lebensmitteln, sondern quer über alle Produkte und Branchen hinweg. Ob bei Elektrogeräten wie Handys und Laptops, Bekleidung oder Fahrrädern – Österreichs Hersteller und Händler verweisen zwar gern darauf, wie sorgfältig darauf geachtet werde, dass Lieferanten sämtliche Standards einhalten, etwa in Sachen Menschenrechte, Verbot von Kinderarbeit, Umwelt- und Klimaschutz. Doch ein Grundproblem bleibt: Heimische Unternehmen kaufen Produkte häufig von Betrieben, die ihrerseits als Einkäufer und Importeure fungieren. Rechtlich gesehen sind Supermärkte, Produzenten oder sonstige Unternehmen nicht verantwortlich, falls Regeln in weit entfernten Weltgegenden gebrochen werden. 

Das soll sich jetzt ändern. In mehreren Staaten Europas ist eine Debatte rund um ein sogenanntes Lieferkettengesetz losgebrochen. Es geht darum, Händler und Verkäufer dafür verantwortlich – und haftbar – zu machen, wenn in ihren Lieferketten etwas im Argen liegt, also bei Lieferanten und Produzenten vornehmlich im Ausland. 

In Deutschland hat man sich soeben auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. In Frankreich besteht ein solches bereits seit dem Jahr 2017 („Loi de vigilance“). In Österreich plädieren gleich mehrere zivilgesellschaftliche Initiativen dafür. 

Auf EU-Ebene läuft diesbezüglich ein Prozess bei der Europäischen Kommission, quasi der Regierung der Union in Brüssel. Die Kommission kooperiert bei ihren Vorhaben üblicherweise mit den EU-Mitgliedsstaaten und wird von der konservativen Deutschen Ursula von der Leyen angeführt – es handelt sich also keineswegs um einen dieser gut gemeinten Vorschläge, die sowieso nie im echten Leben aufschlagen. 

Auf Basis einer Studie im Auftrag der Kommission verkündete EU-Justizkommissar Didier Reynders im Februar 2020, dass lediglich jedes dritte Unternehmen in der EU seine globalen Lieferketten betreffend Menschenrechte und Umweltauswirkungen sorgfältig prüfe. Deshalb stellt der liberale Belgier „eine Regelung auf EU-Ebene über eine allgemeine Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Menschenrechten und Umweltauswirkungen“ in Aussicht. 

Inzwischen ist Deutschland vorgeprescht, Europas industrielle Großmacht schlechthin. Vorvergangene Woche einigte sich die deutsche Regierung nach langem Ringen auf ein Lieferkettengesetz (offiziell: „Sorgfaltspflichtengesetz“), mit dem Unternehmen verpflichtet werden sollen, sich um ihre Lieferkette zu kümmern. Es soll ab 2023 zunächst für Konzerne mit mehr als 3000 Mitarbeitern in Deutschland gelten, das sind rund 600 Unternehmen. In einem zweiten Schritt ab 2024 soll es auch für Betriebe mit über 1000 Mitarbeitern gelten, damit wären knapp 2900 Unternehmen betroffen. 

Die Geschichte dieses deutschen Gesetzes beginnt im Jahr 2016. Damals verabschiedete Berlins Große Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten einen „Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“. In seinem Rahmen sollten deutsche Unternehmen freiwillig nachweisen, dass in ihren Lieferketten Gesetzmäßigkeit herrscht. Fünf Jahre später jedoch ergibt nun eine groß angelegte Evaluierung der Bemühungen der Unternehmen: „Die Freiwilligkeit hat nicht ausgereicht“, so Deutschlands SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil. „Wir brauchen ein Gesetz, um für fairen Wettbewerb zu sorgen.“ 

Dieses sieht jetzt vor: Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Lieferanten nicht gegen das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit verstoßen, für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten sorgen und angemessene Löhne zahlen. Die umfassendsten Sorgfaltspflichten bestehen dabei für die direkten Lieferanten des jeweiligen Betriebs. Alle anderen Sub-Zulieferer in der Lieferkette bis hinunter zum Rohstoffproduzenten müssen nach den Berliner Plänen lediglich abgestuft überprüft werden. Das bedeutet: Erhält beispielsweise ein deutsches Unternehmen von einer NGO einen konkreten Hinweis auf Menschenrechtsverstöße bei einem Sub-Lieferanten, muss es Abhilfe schaffen. 

Bei Verstößen drohen Unternehmen Bußgelder bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Zudem ist geplant, sie bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. Allerdings unterliegen sie keiner zivilrechtlichen Haftung, sie müssen also nicht im vollen Umfang für entstandene Schäden aufkommen. Vor allem deshalb geht vielen NGOs das deutsche Lieferkettengesetz nicht weit genug. 

In Österreich fordern gleich mehrere Initiativen ein Lieferkettengesetz, das sich am deutschen Vorbild orientiert – oder besser noch: darüber hinaus geht. Die Aktivisten rekrutieren sich etwa aus den Reihen von Gewerkschaft, Arbeiterkammer, NGOs wie Attac und Südwind und katholischen Einrichtungen wie der Dreikönigsaktion. 

Österreichische Großunternehmen mit Lieferanten im Ausland geben sich diesbezüglich entspannt, wie ein profil-Rundruf zeigt: Unisono wird betont, dass man bereits heute mit Sorgfalt an die Auswahl von Geschäftspartnern herangehe. Die Reaktionen von AT&S, Spar und voestalpine haben wir im aktuellen profil vom 21.02.2021 zusammengefasst.

Die türkis-grüne Regierung indes will nicht dem deutschen Vorstoß folgen, sondern wartet, was aus Brüssel kommt. „Auf EU-Ebene wird derzeit an einem Vorschlag für einen Rechtsakt zu nachhaltiger Unternehmensführung gearbeitet, der Regelungen zur Sorgfaltsprüfung in Lieferketten enthalten wird“, heißt es auf profil-Anfrage aus dem Wirtschaftsministerium von Margarete Schramböck (ÖVP). „Wir beobachten diese Entwicklungen und erwarten einen entsprechenden Vorschlag seitens der Kommission, den wir dann bewerten werden.“ 

Ein wenig beachteter Aspekt der Debatte ist, dass es bereits heute Lieferkettengesetze gibt, mitunter seit vielen Jahren. Allerdings tragen sie andere Namen, weil sie lediglich ausgewählte Produkte und Branchen betreffen. Trotzdem sind in vielen Fällen bereits derzeit EU-Unternehmen für Mängel in ihrer Lieferkette verantwortlich. Dies betrifft etwa die europäische Holzbranche und den Handel mit bestimmten sensiblen Rohstoffen. Der Blick auf bereits bestehende Gesetze zeigt, worauf es bei einem künftigen EU-Lieferkettengesetz ankommt – und welche Schlupflöcher es zu stopfen gilt. 

Da wäre etwa die sogenannte EU-Konfliktmineralienverordnung, die Anfang 2021 in Kraft trat. Unter „Konfliktmineralien“ versteht man die Rohstoffe Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, die etwa zur Produktion von Handys und Autos notwendig sind. Sie stammen häufig aus Staaten wie der Demokratischen Republik Kongo. Dort setzen Warlords Zwangsarbeiter zum Abbau der Rohstoffe unter Tage ein und finanzieren mit den Einnahmen bewaffnete Konflikte. 

Die Verordnung verpflichtet alle Unternehmen, die Konfliktmineralien in die EU importieren, nachzuweisen, bei welchem Erzeuger eingekauft wurde und ob der Beschaffungsvorgang sauber ablief. Allerdings: „In der Verordnung gibt es riesige Pferdefüße“, sagt Herbert Wasserbauer von der katholischen Dreikönigsaktion, Experte für die Konfliktmineralienver-ordnung. Zum Beispiel: Zwar wird der Import der Mineralien in die EU kontrolliert, nicht aber jener von Fertigerzeugnissen, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten – beispielsweise Mobiltelefone. Und noch ein großes Manko: Derzeit sieht die Verordnung keine Strafen oder Sanktionen im Fall von Verstößen vor. „Das kommt, wenn überhaupt, erst infolge einer Überprüfung des Gesetzes im Jahr 2023“, sagt Wasserbauer. 

Auch ein zweites Lieferkettengesetz erweist sich bei genauerem Blick als eher löchrig: die EU-Holzhandelsverordnung, die im Jahr 2013 in Kraft trat. Sie zwingt EU-Unternehmen, nachzuweisen, dass das Holz, mit dem sie handeln, nicht illegal geschlägert wurde. Dies soll beitragen, den Raubbau in schrumpfenden Urwäldern und tropischen Regenwäldern einzudämmen. Das EU-Gesetz entstand, nachdem die USA ein ähnliches Regelwerk erlassen hatten, um die US-Holzindustrie vor billiger Konkurrenz aus Übersee zu schützen. Dann zogen die Europäer nach. 

Die bisherige Bilanz der Holzhandelsverordnung fällt allerdings durchwachsen aus, urteilt Johannes Zahnen vom WWF Deutschland. „Es sind eine Menge guter Dinge drin, aber auch gewaltige Schlupflöcher.“ So seien die Strafen bei Verstößen „lächerlich gering“. Und: „Der Holzindustrie ist es gelungen, in die Verord-nung Bestimmungen hineinzulobbyieren, wonach nicht alle holzbasierten Produkte darunterfallen.“ Absurde Konsequenz: „Wenn ich beispielsweise im Möbelhaus einen Tisch mit vier Stühlen kaufe, dann ist der Tisch zwar von den Regeln der Verordnung umfasst, die Stühle aber nicht.“ Der Experte hofft, dass die schwerwiegenden Mängel im Rahmen eines Revisionsprozesses ausgebügelt werden, der gerade in Brüssel läuft. 

Die Verordnungen zu Konfliktmineralien und Holzhandel zeigen: Möglichst alle Produkte müssen umfasst, möglichst die ganze Lieferkette inklusive Sub-Lieferanten betroffen sein – und möglichst spürbare Sanktionen müssen drohen. Dann wird das geplante europäische Lieferkettengesetz mehr sein als nur ein Alibi. 

Christina   Hiptmayr

Christina Hiptmayr

ist Wirtschaftsredakteurin und Moderatorin von tauwetter, dem profil-Podcast zur Klimakrise.