Ist die Regierung allzu empfänglich für die Wünsche der Lobbys?

Realisierer großer Bauvorhaben sollen künftig mehr Privilegien in Bewilligungsverfahren bekommen. Hoteliers freuen sich über Steuergeschenke. Für Immobilienkonzerne gibt es vorteilhafte neue Regeln. Dass Regierungsparteien Politik für ihre Wähler machen, ist zwar legitim. Aber die schwarz-blaue Regierung muss sich in immer mehr Fällen dem Vorwurf stellen, allzu empfänglich für die Wünsche bestimmter Industrie- und Wirtschaftlobbys zu sein. Eine Auswahl.

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Bewilligung? Aber ja!

Vom Kraftwerk über die Autobahn bis zur dritten Piste am Wiener Flughafen: Mit zwei Gesetzesvorhaben - einer Neuerung bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und dem sogenannten Standortentwicklungsgesetz - verfolgt die schwarz-blaue Regierung das Ziel, dass große Bauprojekte künftig schneller und einfacher bewilligt werden. Der Widerstand dagegen ist heftig. "Diese Gesetzesvorhaben beschneiden die Rechte von Umweltschützern und Bürgerrechtsaktivisten, sind dilettantisch gemacht und widersprechen Verfassungs- und Europarecht", kritisiert Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer. Die Pläne sehen beispielsweise vor, die Parteienstellung von Umweltschutzorganisationen bei den UVPs zu beschränken. Sie sollen sich nur noch äußern dürfen, wenn sie mehr als 100 Mitglieder haben und deren Namen gegenüber dem Umweltministerium offenlegen. Weiters sollen Bauvorhaben, die angeblich besonders wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich sind, privilegiert behandelt werden. Unter anderem sollen deren behördliche Bewilligungen künftig gar automatisch positiv ausfallen, falls das Verfahren länger als zwölf Monate dauert. Auch wenn die Regierung bei letzterem Punkt inzwischen Entschärfungen in Aussicht gestellt hat, ist das Fazit klar: Mit diesen Reformen hätte Österreich - auch im internationalen Vergleich -ein Regelwerk, das extrem zugunsten von Projektwerbern ausfällt.

Wer sind die Einflüsterer dahinter? Fest steht: Bereits Mitte 2017 präsentierte die Industriellenvereinigung (IV) eine "Punktation zu einem Standortentwicklungsgesetz". Inhalt dieses zweiseitigen Dokuments, das bald wieder stillschweigend aus dem Internet entfernt wurde: ziemlich genau jene Punkte, welche die Regierung heute als Gesetzesentwurf vorlegt. Lediglich die besonders umstrittenen automatischen Genehmigungen fehlen im IV-Papier. Als weitere treibende Kraft orten Insider die Seilbahnwirtschaft. Der Tiroler Seilbahnunternehmer Franz Hörl, Wirtschaftskammerfunktionär und selbst ÖVP-Parlamentsabgeordneter, agitiert seit Jahren gegen angeblich allzu bürokratische UVPs und generell Umweltorganisationen.

Profiteure: Realisierer großer Bauprojekte Stand: UVP-Gesetz: Beschluss Ende Oktober geplant; Standortgesetz: Regierungsvorlage noch ausständig

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Freundschaftsdienst

Dass FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ein gesteigertes Interesse an dieser Causa hat, ist gut dokumentiert. Im Februar 2017 lud er - damals noch als Oppositionspolitiker - zu einer Pressekonferenz über die "skandalöse Diskriminierung der Wiener Privatklinik VIMC". Mit am Podium: Klinikeigentümer Walter Grubmüller. Der ehemalige Motorradrennsportler und Mitbegründer von Admiral Sportwetten kämpfte seit Jahren mit allen rechtlichen Mitteln vergeblich um Aufnahme in den Prikraf (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds). Der 2002 ins Leben gerufene Fonds leistet einen Teilkostenersatz für alle Sozialversicherten, die in Privatspitälern behandelt werden. Finanziert wird der Prikraf, der heuer mit 126,5 Millionen Euro dotiert ist, durch die Sozialversicherungsträger. Und ohne Patienten aus dem Sozialversicherungssystem sei eine Privatklinik auf Dauer nicht wirtschaftlich zu führen, argumentierte Grubmüller. Deshalb verpachtete er die Räumlichkeiten bereits 2016 an Artur Worseg. Der aus Funk und Fernsehen bekannte Schönheitschirurg betreibt hier seine "Privatklinik Währing".

Tatsächlich war bei Gründung vereinbart worden, dass alle privaten Krankenanstalten, die über den Prikraf abgewickelt werden, in den Anlagen zum entsprechenden Gesetz namentlich aufgelistet werden müssen. 44 Häuser in ganz Österreich waren das. Und da der Fonds gedeckelt ist, verringert jeder neue Mitspieler für die anderen den Anteil am Kuchen. Deshalb hat sich auch der Fachverband für Gesundheitsbetriebe der Wirtschaftskammer, welcher der Aufnahme neuer Mitglieder zustimmen muss, immer dagegen gesperrt. Mehrere Spitäler haben über die Jahre versucht, in den Prikraf aufgenommen zu werden. Ab 2019 sollen dessen Mittel nun laut Regierungsplänen um 14,7 Millionen Euro erhöht werden. In den Erläuterungen zum entsprechenden Gesetz ist auch zu lesen, dass der Kreis der Mitglieder erweitert werden soll. Um ein einziges - die "Privatklinik Währing". Die Pikanterie an der Sache: Strache pflegt ein freundschaftliches Verhältnis mit Worseg. Zwar werden vom Prikraf ohnehin nur Leistungen abgegolten, die auch in öffentlichen Spitälern von der Sozialversicherung übernommen werden. Und im Prinzip ist die Prikraf-Regelung für die öffentliche Gesundheitsversorgung sogar eine Entlastung, weil der Fonds nur rund ein Drittel der Behandlungskosten bezahlt. Der Einsatz Straches für eine bestimmte Klinik hat dennoch einen gewissen Hautgout. Die NEOS wollen nun in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob der Beauty-Doc auch Parteispender der FPÖ ist.

Profiteur: Privatklinik Währing Stand: Die Begutachtungsfrist für das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz endete am vergangenen Freitag. In Kraft treten soll es mit Jänner 2019.

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Betongoldader

Jede dritte Großspende für ÖVP-Chef Sebastian Kurz im Wahlkampf kam aus der Immobilienbranche, berichtete das Wirtschaftsmagazin "trend". Ob sich die Wirtschaftstreibenden etwas dafür versprechen? Fest steht: In der Branche dürften angesichts einiger Maßnahmen der schwarz-blauen Regierung die Sektkorken knallen.

Da wäre etwa eine Neuerung bei der sogenannten Grunderwerbssteuer, welche ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger auf den Weg brachte. Es geht darum, ob diese Steuer auch bei verschachtelten Firmenkonstruktionen fällig ist. Bisher war diese Frage unklar geregelt - nun wurde eindeutig festgeschrieben, dass keine Steuerpflicht besteht. Dies öffne Tür und Tor zur Steuervermeidung durch Immobilienkonzerne, kritisiert der Salzburger Steuerrechtsprofessor Christoph Urtz. Vereinfacht gesagt müssen sie ihre Immobilien künftig lediglich über Gesellschaften verkaufen statt auf direktem Wege, um sich die Steuer zu ersparen.

Dazu kommt eine Verordnung aus dem Ressort von ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. In ihr geht es um strengere Sorgfaltspflichten gegen Geldwäsche, beispielsweise in Form fix vorgeschriebener Schulungen, die künftig für einige Berufsgruppen gelten. Betroffen sind etwa Unternehmensberater und Versicherungsvermittler. Allerdings: Dezidiert ausgenommen sind Immobilienmakler - obwohl diese Branche laut einhelliger Expertenmeinung als extrem gefährdet für Geldwäscheaktivitäten gilt. Im Wirtschaftsministerium rechtfertigt man die Ausnahme damit, dass Immobilienmakler in Sachen Geldwäsche ohnehin aufgeklärt seien.

Bleibt eine Reform des Mietrechts, die im schwarzblauen Regierungsprogramm vorgesehen ist. Auch sie trägt die Handschrift der Immobilienbranche, konkret des "Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft" (ÖVI). Im Vorjahr stellte der ÖVI 13 Forderungen auf. Verlangt wird beispielsweise, dass Kinder nicht mehr wie bisher Mietwohnungen von ihren Eltern zu denselben Bedingungen übernehmen dürfen und dass in bestimmten Wiener Gründerzeitvierteln die Mieten erhöht werden dürfen. Von den 13 Forderungen flossen gleich zehn ins Regierungsprogramm ein. Manche wortgleich.

Profiteure: Immobiliengroßunternehmen, Maklerbetriebe, Vermieter Stand: Grunderwerbssteuerreform: Beschluss im Juni; Geldwäsche-Regel: knapp vor dem Erlass; Mietrechtsreform im Regierungsprogramm

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Zimmer mit Privilegien

Volle Häuser, Rekordnächtigungszahlen, Arbeitskräftemangel: Österreichs Hotellerie kann nicht über schlechte Zeiten klagen. Trotzdem durfte sich die Branche vergangenen März über eine saftige Steuererleichterung freuen. Die Regierung - zusammen mit den NEOS - senkte die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen von 13 auf zehn Prozent. Es handle sich keinesfalls um ein Geschenk an die Betriebe, sagte ÖVP-Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Vielmehr gehe es darum, dass sie angesichts des harten internationalen Wettbewerbs konkurrenzfähig bleiben.

Eine Frage des beinharten wirtschaftlichen Überlebens also? Die höhere Mehrwertsteuer für Hotels war erst zwei Jahre zuvor eingeführt worden, im Zuge der Steuerreform der Regierung Werner Faymanns 2016. Sie war eine der Maßnahmen, mit denen die niedrigere Steuerbelastung für Arbeitnehmer gegenfinanziert wurde. Der Protest der Tourismuswirtschaft fiel massiv aus. Wirkte die Steuererhöhung tatsächlich zerstörerisch für die Branche?

Die Zahlen zeugen eher vom Gegenteil. In den Jahren 2016 und 2017 -also gleich nach der angeblich verhängnisvollen Steuererhöhung - wies die Nächtigungsstatistik die besten Zahlen seit rund einem Jahrzehnt auf. Nicht der leiseste Hinweis darauf, dass Touristen aufgrund steuerbedingt höherer Hotelpreise ausblieben. Für den heurigen Winter rechnet die Hoteliersvereinigung erneut mit einer Rekord-Saison. Die hätte man wohl auch ohne Steuererleichterung gehabt. Fazit: ÖVP und FPÖ gewährten einer Boom-Branche ein nettes - weitgehend überflüssiges - Steuergeschenk.

Profiteur: Hotellerie Stand: Tritt Anfang November in Kraft

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Großunternehmensentlastung

Für das Jahr 2020 hat die schwarz-blaue Regierung eine Steuerreform in Aussicht gestellt. Kernpunkt: die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt), also der Steuer auf Unternehmensgewinne, die derzeit 25 Prozent beträgt. Damit erfüllt die Regierung den Wunsch vornehmlich großer Unternehmen, die seit Jahren für eine KöSt-Senkung trommeln. FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs hat bereits angedeutet, wie die Reform aussehen könnte. Ihm zufolge soll die Steuer auf 20 Prozent sinken; Österreichs Unternehmen würden demnach rund zwei Milliarden Euro pro Jahr weniger bezahlen. Dies ist zwar ein durchaus teures Vorhaben, allerdings lautet das Argument der Befürworter: Infolge der KöSt-Senkung würden die Unternehmen mehr investieren, wodurch neue Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum entstehen.

Ob das stimmt, bezweifeln allerdings viele. Die Arbeiterkammer (AK) hat erhoben, welche Unternehmen wie viel zum derzeitigen Steueraufkommen beitragen. Das Ergebnis: Der allergrößte Teil stammt von wenigen sehr Großen. Konkret liefern die fünf Prozent der gewinnstärksten Kapitalgesellschaften in Österreich ganze 80 Prozent der gesamten KöSt ab - folglich erhalten diese Größten auch 80 Prozent der geplanten Steuersenkung. Demgegenüber zahlen die unteren 60 Prozent der Betriebe, fast ausschließlich KMU, lediglich zwei Prozent der KöSt, sagt AK-Steuerexperte Dominik Bernhofer -und kriegen demgemäß fast nichts ab von der Entlastung.

Klar zu den Gewinnern zählen also große Industrieunternehmen, Supermarktketten, Banken und Versicherungen. Eben jene haben aber ohnehin keine Probleme, etwaige Investitionen zu finanzieren. Vielmehr tun sich die Kleinen damit schwer, weil sie beispielsweise nicht ausreichend an Bankkredite für frische Investitionen kommen. Fazit: Die KöSt-Senkung ist ein Lobbying-Erfolg der Großen, dessen Einfluss auf die Investitionstätigkeit wohl vernachlässigbar bleiben wird. Auch in einer zweiten Angelegenheit kommt Österreichs Regierung übrigens den Konzernen entgegen, monieren Kritiker. In Brüssel bemühen sich derzeit einige Staaten um die Einführung eines sogenannten "Country-by-Country-Reporting", Offenlegungspflichten in Steuerangelegenheiten für Großkonzerne. ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger jedoch sieht die Initiative skeptisch. Sie würde bereits bestehende Transparenz-Gesetze gefährden, argumentiert Löger.

Profiteure: Großunternehmen Stand: Regierungsprogramm

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Zwölfeleuten

Das Thema ist in Österreich ein heißes Eisen. IV und Wirtschaftskammer drängen seit Jahren darauf. Gewerkschaften und Arbeiterkammer halten ebenso lang mit Vehemenz dagegen. In Sachen Arbeitszeitflexiblisierung sind die Fronten seit jeher klar abgesteckt. Nun haben die Arbeitgeber einen Sieg errungen: Das neue Arbeitszeitgesetz erlaubt eine Höchstarbeitszeit von zwölf statt bisher zehn Stunden pro Tag und von 60 statt 50 Stunden pro Woche. Zudem darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden, die Regelungen für die Wochenendruhe wurden gelockert. Aus Sicht der Unternehmen ein Gewinn. In der Industrie werden dadurch neue Schichtmodelle möglich, in der Gastronomie und Hotellerie können Mitarbeiter länger und flexibler eingesetzt werden, und auch der Handel profitiert. SPÖ und Gewerkschaft kritisieren, dass sich die Wirtschaft ein Gesetz bestellt und gekauft habe. So hatte etwa KTM-Chef Stefan Pierer den Zwölf-Stunden-Tag gefordert und die ÖVP im Wahlkampf mit einer Spende von über 436.000 Euro unterstützt. Fakt ist, die Volkspartei hat die lang gehegten Wünsche ihrer Klientel erfüllt. Die FPÖ tut sich da deutlich schwerer ihren Wählern die neue Regelung als Erfolg zu verkaufen.

Der Vorteil für die Arbeitnehmer? Freie Zeiteinteilung und die elfte und zwölfte Stunde müsse nur gearbeitet werden, wenn dies freiwillig geschehe, argumentiert die Regierung. Wie das in der Praxis aussieht, wird sich zeigen. Die Befürchtung: Ein Mitarbeiter, der mehrmals ablehnt, länger zu arbeiten, wird wohl bald ersetzt werden.

Die Gewerkschaft will sich mit dem Gesetz jedenfalls nicht abfinden, bei den laufenden Lohnverhandlungen fordert sie dafür Kompensation.

Profiteure: Arbeitgeberschaft, vor allem Industrie, Handel und Tourismus Stand: Seit September in Kraft

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Gnade vor Recht

Scheinfirmen, Schein-Entsendungen aus dem Ausland, vorgetäuschte Teilzeitbeschäftigung: Um Steuern und Abgaben zu umgehen, lassen sich Unternehmen immer neue Tricks einfallen. "Sozialbetrug ist in Österreich ein Massenphänomen", konstatierte Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei, kürzlich im Gespräch mit profil. Besonders viele schwarze Schafe finden sich in Bauwirtschaft, Transportunternehmen und Reinigungsdiensten. Trotz hoher Strafdrohungen. Dafür sorgt das sogenannte Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafverfahren. Es besagt, dass bei mehreren gleichzeitigen Verwaltungsdelikten die Strafen summiert werden. Wer also 100 Mitarbeiter unterbezahlt, muss mit der 100-fachen Strafhöhe rechnen. Der frühere Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl sowie die Industriellenvereinigung haben jahrelang dagegen lobbyiert. Und siehe da: Laut Plänen der Regierung soll das Kumulationsprinzip aufgehoben und die Strafe nur ein Mal verhängt werden, um anständige Unternehmer vor existenzbedrohenden Strafen zu schützen, wie es heißt. Allerdings: Notorische Lohn- und Sozialdumper können die Geldbuße dann aus der Portokasse zahlen. Im Justizministerium wird an einem entsprechenden Gesetzesentwurf gearbeitet.

Profiteure: Schwarze Schafe in der Unternehmerschaft Stand: Gesetzesentwurf in Arbeit

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Kranke Kassenreform

Bundeskanzler Sebastian Kurz nannte es "eines der größten Reformprojekte in der Geschichte Österreichs". Nun droht die Neuorganisation der Krankenkassen jedoch zu einem veritablen Fiasko zu werden. Laut Plänen der Regierung sollen die 21 Sozialversicherungen auf fünf reduziert, die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert, der Hauptverband entmachtet und durch einen Dachverband ersetzt werden. All das soll über die Jahre eine Milliarde Euro ins Gesundheitssystem spülen. Die Arbeitgeberseite durfte sich einmal mehr als Gewinner fühlen: Im neuen Verwaltungsrat der ÖGK sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig gleich stark sein. Derzeit haben Letztere in den Gebietskrankenkassen die Mehrheit. Der Vorsitz soll halbjährlich rotieren, damit würde alle sechs Monate ein Arbeitgeber an dessen Spitze stehen und die Geschicke von Millionen Unselbstständig-Erwerbstätigen und deren Familien bestimmen. Damit wird das grundlegende Prinzip der Selbstverwaltung, wonach die Organe aus dem Kreis der Mitglieder zu bestimmen sind, de facto abgeschafft. Denn die Mitglieder in den Gebietskrankenkassen sind die Dienstnehmer.

Der Rechnungshof (RH) zerpflückte vergangene Woche den Gesetzesentwurf der Regierung. Der Nachweis von behaupteten Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro fehle. In den Erläuterungen ist ohnehin nur mehr von 33 Millionen bis zum Jahr 2023 die Rede. Eine "nachvollziehbare Herleitung des genannten Betrages" sei nicht enthalten, monierte RH-Präsidentin Margit Kraker. Weiters würden die zu erwartenden Mehrkosten verschwiegen. Kraker kommt zu dem Schluss, dass die Ausführungen im Gesetzesentwurf nicht geeignet sind, dem Gesetzgeber eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage zu bieten. Sie fordert eine Überarbeitung der Kostendarstellung.

Profiteure: Großunternehmen Stand: Das Gesetz soll im Dezember beschlossen werden und 2020 in Kraft treten.