Medizin: Kann das neue Ärztegesetz Scharlatanerie bekämpfen?

Eine viel diskutierte Gesetzesnovelle soll den Wildwuchs obskurer Heilangebote eindämmen. Lässt sich Scharlatanerie damit erfolgreich bekämpfen? Eine Analyse der bisher bekannten Pläne ergibt: Der Vorstoß mag zwar gut gemeint sein, bleibt in vielen Punkten aber unklar und widersprüchlich.

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Es sind fünf Worte, die seit einigen Wochen für Debatten sorgen. Sie lauten: "einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren". Und sie erweitern den Paragrafen zwei des Ärztegesetzes, das den Aufgabenbereich des Arztes definiert. Bisher stand dort: "Die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasst jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird." Ein Entwurf für eine Gesetzesnovelle, über den demnächst im Parlament beraten werden soll, sieht nun die Integrierung von Alternativ- und Komplementärmedizin in das Berufsbild des Arztes vor.

Die Reaktionen fielen höchst kontroversiell aus. Während die Ärztekammer die Ergänzung begrüßte, warnten Kritiker vor einer juristischen Legitimierung von Pseudo- und Scheinmedizin. Anbieter von Methoden wie Osteopathie und Humanenergetik wiederum befürchteten sogleich, dass ihnen die Existenzgrundlage entzogen wird.

Worum geht es im Detail? Welche Auswirkungen werden die Änderungen konkret haben? Schlüssig ging das aus der bisherigen Berichterstattung nicht hervor. Daher im Folgenden der Versuch einer inhaltlichen Beurteilung und Abschätzung der Folgen, falls die Novelle in der geplanten Form beschlossen werden sollte.

Was ist der Hintergrund des Gesetzesentwurfs?

Soweit eruierbar, stammt die Idee direkt aus dem Gesundheitsministerium - und entspringt nicht etwa, wie teils vermutet, dem Betreiben der Ärztekammer oder Verbänden der Alternativmedizin, die ihre Verfahren mit dem Gütesiegel wissenschaftlicher Medizin adeln wollen. Die Absicht dürfte auf ehrbaren Motiven beruhen: auf dem Ziel, den Wildwuchs obskurer Heilsversprechen einzudämmen und Scharlatanen aller Schattierungen die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Ohne Zweifel werden oftmals verzweifelte Patienten mit einer unüberblickbaren Fülle krass absurder, jedenfalls gänzlich unbewiesener Praktiken geködert. Die Methoden reichen, nebst Konzepten wie Homöopathie und Akupunktur, von Geist- und Fernheilung über Engels- und Quantenmedizin bis zu allerlei astrologischem Hokuspokus. Für schwer kranke Menschen, die rasch und dringend fundierte Therapien nötig hätten, kann es zweifellos gefährlich werden, wenn sie sich Leuten anvertrauen, die nicht einmal anatomische Grundkenntnisse besitzen.

Dafür gäbe es zwar den Tatbestand der Kurpfuscherei, doch greife der Paragraf nicht oder nur unzulänglich, berichtet Michael Heinrich, Pressesprecher der Ärztekammer. Daher will man mit der Bestimmung des sogenannten "Arztvorbehalts" gegensteuern. Sie besagt, dass Tätigkeiten, die dem Arztvorbehalt unterliegen, ausschließlich von Ärzten ausgeübt werden dürfen und von niemandem sonst. Und genau unter diesen Passus sollen künftig Alternativ- und Komplementärmedizin fallen, indem sie als Teil des ärztlichen Jobprofils ausgewiesen werden. Somit dürfen in Zukunft nur noch Ärzte Alternativ- und Komplementärmedizin praktizieren.

Ist diese Neuregelung eine sinnvolle Idee?

Das ist Ansichtssache. Neigt man einer pragmatischen Position zu, wie die Ärztevertreter, argumentiert man, dass, wenn es schon Pseudomedizin gibt, diese wenigstens unter der Obhut von Fachpersonal stattfinden soll - dass also beim Praktizieren von Unfug ein Arzt anwesend ist. So würde Voodoo gleichsam der freien Wildbahn entzogen und unter fachliche Aufsicht gestellt.

Man könnte aber ebenso die Meinung vertreten, dass es einer unzulässigen Aufwertung vielfach abwegiger Methoden gleichkommt, wenn man diese in einem Satz mit "medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen" nennt. "Bekommen wir jetzt staatlich geprüfte Scharlatane?", fragt der Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer: "Wird damit Unfug akademisch legitimiert?" Stehen fortan unbewiesene, teils skurrile Heilslehren gleichberechtigt neben etablierter und durch Forschung abgesicherter Medizin? Werden sich Patienten von solchen Methoden gar höhere Wirksamkeit versprechen, weil sie im Repertoire des Arztes enthalten sind und nicht von einem selbst ernannten Wunderheiler angepriesen werden? Oder aber, wenn man die Formulierung des Entwurfs ganz wörtlich nimmt: Bedeutet das gar, dass nun Alternativmedizin eine wissenschaftliche Basis braucht? So könnte man den Text nämlich auch lesen.

Dann wäre der Plan von vornherein zum Scheitern verurteilt. Denn nichts von all dem, was an vermeintlich alternativen Methoden zur Verbesserung der Gesundheit existiert, hält einer wissenschaftlichen Prüfung stand, und sämtliche dieser Praktiken stehen in eklatantem Widerspruch zum ärztlichen Berufsethos -und das betrifft nicht nur Merkwürdigkeiten wie Gesundbeten, Behandlungstipps aus dem Jenseits oder Kräuterteegurgeln bei Mondschein, sondern auch Lehren wie die Homöopathie. Letztere mag, da sie ja schon bisher von vielen Ärzten angewandt wird, akzeptiert und beinahe konventionell erscheinen, doch in Bezug auf die faktische Basis besteht kein Unterschied: Allen Methoden fehlt diese Grundlage, allen gebricht es an Beweisen für die Wirksamkeit, und keine von ihnen ist daher auf "medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet" (weshalb die Homöopathie in Ländern wie Australien, England und Spanien aus der Medizin verschwindet).

Wir könnten uns aber auch entschließen, auf verbale Spitzfindigkeiten zu verzichten, den gewiss guten Willen zur Eindämmung von Scharlatanerie würdigen und die Frage stellen: Kann das funktionieren? Dafür müsste man zunächst wissen, was genau von der Novelle erfasst sein soll, wie weit also der Begriff "komplementär-und alternativmedizinische Heilverfahren" gefasst ist.

Welche Methoden sind von der Neuregelung betroffen?

Das ist unklar, und schon daraus ergeben sich erhebliche Probleme und allerlei Widersprüchlichkeiten. Wer nach einer Liste sucht, die all jene Verfahren auflistet, die künftig dem Ärztevorbehalt unterliegen, wird enttäuscht. Eine solche Liste gibt es nicht. Daher könnte man folgern: In Zukunft fällt grundsätzlich alles, was auch nur entfernt nach Gesundheit riecht, unter die Arztpflicht -somit alles dies-wie auch jenseits der evidenzbasierten Medizin. Pichlbauers Interpretation: Sobald der Eindruck entsteht, ein Verfahren könne das Befinden verbessern, Unwohlsein lindern oder im weitesten Sinne die Gesundheit berühren, muss wohl der Arzt ran.

Eine Massage, die Verspannungen beseitigt? Eine Lichttherapie, welche die Stimmung aufhellt? Eine Kräuteressenz aus der Apotheke, die vielleicht die verräterische Bezeichnung "Heilbad" trägt? Osteopathie, Irisdiagnostik, Craniosakraltherapie? Mit positiver Lebensenergie aufgeladene Watte? "Es ist absurd, all das den Ärzten umzuhängen", befindet Pichlbauer. Und zwar nicht nur wegen der Kollision von medizinischer Wissenschaft und faktisch wackeligen Gedankengebäuden, sondern auch aus ganz pragmatischen Gründen: Den meisten Ärzten ist schon jetzt eher nicht langweilig. Was sollen sie tun, wenn ihre Klientel sie mit Dutzenden alternativer Verfahren bedrängt? Bedarf es jedes Mal einer ärztlichen Zuweisung, wenn sich ein Kunde eines klassischen Masseurs den Nacken durchkneten lassen will, weil er sich dann besser fühlt? Oder wird bald nur noch in der Ordination massiert?

Man könnte auch einen anderen Deutungsversuch vornehmen und sich auf das Wort "Heilverfahren" kaprizieren. Vom Arztvorbehalt wäre nur betroffen, wer "Heilung" in Aussicht stellt. Jeder halbwegs schlaue Energetiker würde jedoch niemals vorgeben, zu heilen oder zu behandeln. Nicht einmal als "Patienten" würde er seine Kunden bezeichnen. Dann allerdings würde es künftig genügen, den Terminus "Heilverfahren" zu umschiffen, um auf der sicheren Seite zu sein. Alles bliebe im Wesentlichen wie bisher, und das neue Gesetz hätte kaum einen Effekt.

Zugegebenermaßen befindet sich der Gesetzgeber in einer Zwickmühle. Bislang wurde der Arztvorbehalt schlagend, wenn eine "angewendete Methode ein gewisses Mindestmaß an Rationalität" aufwies. Man nahm an, dass studierte Ärzte nicht kompletten Humbug praktizieren, sondern zumindest tendenziell an die Vernunft andocken. Eine Konsequenz dieser Sichtweise war jedoch, wie im Gesetzesentwurf ausgeführt: "Je unwissenschaftlicher eine Tätigkeit ist, desto weniger greift der gerade zu diesem Zweck normierte Arztvorbehalt." Soll heißen: Der wirklich bizarre Nonsens spiele sich in Graubereichen außerhalb der Arztpraxen ab, entziehe sich jeder Kontrolle und werde vielfach eben nicht von ausgebildeten Medizinern angeboten. Dieses sehr weite Feld an Methoden, das von zwar nicht bewiesenen, aber im Grunde harmlosen oder die etablierte Medizin in vertretbarer Weise ergänzenden Verfahren bis zu gänzlich abstrusen Techniken wie telepathischer Heilung reicht, wollte man wohl auf einen Schlag einfangen. Die Idee könnte sein: Fährt man gleichsam mit dem Rasenmäher über die ganze Szene, erwischt man jeden, der auch nur das leiseste Gesundheitsversprechen äußert. Hätte man indes eine Liste mit taxativ definierten Methoden erstellt, würden sich kreative Obskuranten flott neue Bezeichnungen einfallen lassen, um der Regelung zu entgehen. Das macht die Vorgangsweise der Gesetzesautoren zwar verständlicher, praktikabler allerdings angesichts der Vielfalt all der Verfahren vermutlich nicht. Und es wirft die Frage auf: Fungieren Ärzte bald als legitimierte Verwalter und oberste Hüter von Scharlatanerie?

Sind Ärzte nun die Oberobskuranten?

Ärztekammer-Sprecher Heinrich dreht die Intention des Gesetzes ein Stück weiter und spielt gedanklich eine Strategie durch, die er als "Doppelmühle" bezeichnet: Natürlich könne es nicht das Ziel sein, dass sich Ärzte fortan als Chefobskuranten betätigen. Doch dem stehe ohnehin das Disziplinarrecht entgegen. Mediziner sind verpflichtet, nach dem jeweils jüngsten Stand der Wissenschaft zu agieren, sonst geraten sie in Konflikt mit dem Gesetz und büßen womöglich ihre Vertrauenswürdigkeit ein. Da nun aber Engelsbeschwörung zur Krebstherapie eher nicht dem aktuellen Stand der Forschung entspricht, wäre es dem Arzt verboten, sie anzuwenden. Allgemeiner ausgedrückt: Man schiebt Alternativ- und Komplementärmedizin zunächst unter die Fittiche der Ärzteschaft, um ihr zugleich zu untersagen, die entsprechenden Methoden auch auszuüben.

Ernest Pichlbauer hält diesen raffinierten Schachzug zwar für eine ziemlich unterhaltsame Idee, fühlt sich dabei aber stark an die Prohibition erinnert. Vor allem erscheint es recht fraglich, ob der Plan mit der Realität kompatibel ist. Denn eine logische Folge des Tricks, alternative Verfahren juristisch unter einem Dach zu bündeln, um sie dortselbst kaltzustellen, wäre, dass sie in Zukunft vom Markt verschwinden oder zumindest in Bedeutungslosigkeit versinken. Das dürfte schon angesichts der wachsenden Beliebtheit all der vermeintlich sanften Methoden und der beachtlich großen Szene, die davon lebt, hochgradig unwahrscheinlich sein.

Naheliegender erscheint, dass der Gesetzgeber folgende Hoffnung hegt: In Zukunft bieten Ärzte unter dem Schutzschirm ihrer Ausbildung nur jene Verfahren an, denen die Volksmeinung aufgrund angeblicher Erfahrung bereits eine gewisse Seriosität zubilligt, also Homöopathie, Akupunktur oder TCM - besonders gefährlichem Unsinn dagegen wird der Boden entzogen. Aber erstens muss man neuerlich sagen, dass Homöopathie genauso wenig eine wissenschaftliche Basis besitzt wie Geisterbeschwörung (und sie daher konsequenterweise ebenso aus der ärztlichen Praxis verschwinden müsste respektive schon verschwunden sein müsste, weil ja das Disziplinarrecht schon bisher galt). Und zweitens ist doch mehr als fraglich, ob sich alle Auratherapeuten des Landes bereitwillig zu Regalbetreuern und die Energetiker zu Elektrikern umschulen lassen werden.

Wo sind die Scharlatane zu Hause?

Ein zentraler Punkt fand in der bisherigen Debatte gar keinen Niederschlag: Der krasseste Unfug kommt nicht selten aus den Reihen der Ärzte selbst. Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres schreibt zwar in seinem Blog, er erwarte, dass die "Legitimierung von alternativer Medizin" dazu führen werde, "dass Kurpfuscherei eingeschränkt wird". Denn "kein Arzt wird aus Jux und Tollerei oder Ablehnung klassischer Diagnostik Alternativmedizin favorisieren. Dazu ist er zu sehr wissenschaftlich geprägt." Das ist eine schöne Vorstellung. Die Praxis zeigt jedoch, dass das keineswegs immer zutrifft.

Tatsächlich gibt es Ärzte, welche die Existenz von Viren oder deren krankmachende Wirkung bestreiten, HIV-Infizierten von Aids-Therapien abraten (worauf diese, wie vor einigen Jahren in der Steiermark, dann zwangsläufig sterben) oder Krebsbehandlungen als weitgehend unsinnig oder gar kriminell bezeichnen. Ein niedergelassener Mediziner schrieb kürzlich an profil, mit größter Überzeugung setze er Homöopathie gegen Krebs ein, wolle dies aber nicht laut sagen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Völlig krude Methoden sind keineswegs auf die Hinterzimmer von Wunderheilern beschränkt, sondern werden gar nicht so selten von akademisch gebildeten Medizinern propagiert. Auf Basis des neuen Gesetzes könnten diese Zeitgenossen durchaus darauf pochen, ab sofort eine juristische Grundlage für ihre Umtriebe zu besitzen. Keinesfalls aber würde die Novelle dazu beitragen, diese Sparte von Scharlatanerie einzudämmen.

Was also tun?

Vieles an dem Gesetzesentwurf ist unklar, diffus, mit Unsicherheiten und auch Widersprüchen behaftet. Fazit: Er ist bestimmt gut gemeint, wird aber sein Ziel in der vorliegenden Version verfehlen. Was sagt eigentlich das Gesundheitsministerium zur Verteidigung seiner Gesetzesnovelle? Es sagt gar nichts, verweist aber zwecks näherer Information an Markus Müller, Rektor der Medizinischen Universität Wien und Präsident des Obersten Sanitätsrates. Müllers Einschätzung ist allerdings eher nicht dazu angetan, dem Gesetzesentwurf zu einem geschmeidigen Durchmarsch zu verhelfen: "Wir empfehlen den Entwurf nicht, er ist unlogisch und widersprüchlich. Es gibt viele gute Gründe, warum dieser Vorschlag nicht vernünftig ist", sagt Müller, der auch eine entsprechende Stellungnahme eingebracht hat. Zwar verstehe und begrüße er die Intention, Scharlatanerie zu begrenzen, doch lehne er es ab, unwissenschaftliche Methoden an vorderster Stelle des Ärztegesetzes einzufügen und als Teil des Berufsbildes auszuweisen: "Das wäre ein Dammbruch beim standesrechtlichen Selbstverständnis." Wenn schon, dann sollte man weiter hinten formulierte Passagen erweitern, die jetzt schon auf komplementäre Verfahren abstellen.

Scharlatanerie lässt sich allerdings mit ein paar Paragrafen ohnehin nicht ausrotten. Wer verzweifelte Menschen mit Hokuspokus verführen will, wird stets einen Weg finden. Und wer es für eine gute Idee hält, Rheuma oder Diabetes mit Zuckerkugeln, Kräutertinkturen oder Zaubersprüchen zu kurieren, wird sich davon kaum abhalten lassen - und sollte auch nicht daran gehindert werden, schließlich handelt es sich um eine freie, bewusste Entscheidung. Um solche Entscheidungen treffen zu können, sollten die Menschen jedoch klar erkennen können, ob eine Methode auf langjähriger, fundierter Forschung beruht oder ein reines Glaubenskonzept ist.

Das aber würde eher für eine striktere Trennung von etablierter und alternativer Medizin sprechen als für deren legistische Verquickung, und Experten wie Pichlbauer plädieren genau dafür. Die Gesundheitsberufe sollten seiner Ansicht nach neu und sauberer als bisher definiert werden. Neben den wissensbasiert agierenden Ärzten könnte es dann Schubladen für jene Anbieter geben, die ohne solches Fundament zu Werke gehen. Der Patient würde zumindest leicht erkennen, woran er ist, und könnte entscheiden, wem er sein Vertrauen schenkt.

Dieser Trennung stünde jedoch ein pragmatisches Problem entgegen: Viele Ärzte praktizieren Homöopathie und andere alternative Verfahren vor allem deshalb, weil sie ungleich lukrativer sind als konventionelle Medizin - und sie kaum überleben könnten, würden sie darauf verzichten.

Alwin   Schönberger

Alwin Schönberger

Ressortleitung Wissenschaft