Urteil für bekiffte Autofahrer

Urteil für bekiffte Autofahrer

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So wurde 2012 einer Vorarlbergerin bei einer Verkehrskontrolle im Allgäu ein Tage zuvor erfolgter Konsum von Cannabis in Blut und Harn nachgewiesen. Neben einer Geldstrafe von 700 Euro forderte die deutsche Behörde später von ihr die Vorlage eines deutschen „medizinisch-psychologischen Gutachtens“. Dies verweigerte die Lenkerin, da die österreichische Behörde keinen Grund zur Überprüfung der Lenkeignung sah. Gegen die Lenkerin wurde darauf ein Fahrverbot in Deutschland verfügt, wogegen sie Klage beim deutschen Verwaltungsgericht einbrachte. Nun muss das EU-Höchstgericht entscheiden, ob außerhalb von Deutschland wohnende EU-Bürger nach einer Drogenkontrolle ein deutsches verkehrsmedizinisches Gutachten beibringen müssen.

Deutsche Gründlichkeit

„Das Urteil sollte der deutschen Gründlichkeit den Garaus machen“, erklärt der Vorarlberger Rechtsanwalt Gebhard Heinzle, der mehrere ertappte Kiffer vertritt. „Laufend werden Österreicher von deutschen Behörden mit Fahrverboten belegt und neben Geldstrafen mit teuren Gutachten gequält. Die müssen endlich auch österreichische Gutachten anerkennen, denn EU-Recht ist stärker als nationales Recht.“