Buchautor Franz Fluch: 130.00 Euro verschlagen der Schadenersatzprozess, Behandlungen und Haushaltshilfe

Gutachter: Der schäbige Umgang von Versicherungen und Richtern mit Unfallopfern

Gutachter: Der schäbige Umgang von Versicherungen und Richtern mit Unfallopfern

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Zuerst bemerkt man den hübschen Gartenblick, dann die Spuren des großen Kampfes. In der Schreibstube im Erdgeschoss seines kleinen Holzhauses am nördlichen Stadtrand von Wien hat Franz Fluch mit seinen Gegnern gerungen, finanzstarken Versicherungen, zynischen Gutachtern und feigen Richtern. Auf seinem Schreibtisch und auf dem Boden stapeln sich die Gerichtsurteile, die ärztliche Befunde, Briefe, Mitschriften, Unfallfotos, gefälschte Spitals-Protokolle, dazwischen einzelne Blätter, zerknittert, weggeworfen, Bücher über Schadenersatz und Schmerzensgeld, gespickt mit kleinen Zetteln.

„Schwarzbuch Versicherungen“

Eigentlich wollte Fluch die historische Route der Sklavenhändler abgehen, 800 Kilometer zu Fuß durch Afrika, und danach einen Roman schreiben. Nun ist es ein Buch über den schäbigen Umgang mit Unfallopfern geworden. Erfahrungsbericht, Leitfaden und Anklage in einem. Es erscheint diese Woche im Mandelbaum Verlag und heißt „Schwarzbuch Versicherungen“. Genauso gut könnte es „Schwarzbuch Gutachter“ oder „Schwarzbuch Justiz“ heißen, denn Fluch leuchtet darin ein „Unrechtssystem“ aus, an dem alle mitwirken. 35 Seiten umfassen allein die Fußnoten, jede Behauptung ist durch Originaldokumente belegt, Tausende Seiten sind es, die auf der Website des Mandelbaum Verlags eingesehen werden können. Ungeschwärzt.

Die meisten Menschen leben im Vertrauen darauf, dass ihnen geholfen wird, sollte ihnen etwas Schlimmes zustoßen. Ein Verkehrsunfall zum Beispiel. Dafür gibt es schließlich die gesetzliche Unfallversicherung oder Kfz-Haftpflichtverträge. Mit diesem wohligen Gefühl ist es nach der Lektüre des Schwarzbuches vorbei. Was kaum jemand weiß: In Österreich obliegt es den Opfern, nachzuweisen, dass Wirbelsäulenschmerzen, epileptische Anfälle, Ohrensausen, Gedächtnisausfälle oder Depressionen, unter denen sie seit einem Unfall leiden, auch tatsächlich davon rühren.

Und erst recht wird kaum jemand für möglich halten, wie bereitwillig medizinische Gutachter zur Verfügung stehen, um die „Unfallkausalität“ von Schmerzen und körperlichen Schäden zu verneinen, Unfallopfer als Lügner oder Neurotiker hinzustellen und ihnen Vorschäden und altersbedingte Abnützungserscheinungen zu attestieren. Gerichtsverfahren werden verschleppt, Zahlungen hinausgezögert, bis die Prozessgegner körperlich, seelisch und finanziell am Ende sind. Mitunter fallen die Kosten für ihre Rehabilitation und Pflege dann nicht bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen an, sondern im öffentlichen Gesundheitswesen, den Unternehmen bleiben schöne Gewinne. Das ist, kurz zusammengefasst, das Ergebnis der mehr als fünfjährigen Recherchen.

Bänder rissen. Knochen brachen. Zukunftspläne zerschmetterten

Für Buchautor Fluch kam das böse Erwachen vor zehn Jahren. Am 10. Oktober 2005, einem fast windstillen, sonnigen Tag, radelte er eine sanfthügelige Strecke ab, die er schon gut kannte, vorbei an der Ortstafel Laab im Walde. Hainbuchen und Eschen säumten seinen Weg, dann das Maisfeld, die Autowerkstatt. Franz Fluch freute sich auf die Abfahrt zum Wienerwaldsee. Er dachte an die Küstenstadt Benguela, wo sein Fußmarsch durch Afrika beginnen würde. Ein paar Monate blieben ihm noch, um sich darauf vorzubereiten. Er sah eine Querstraße, einen roten Toyota Carina, und fuhr in die Mitte der Fahrbahn. Heute denkt er, dass er dieser intuitiven, umsichtigen Geste vielleicht sein Leben verdankt. Ein 73-jähriger Pensionist aus Pressbaum stieg in dem Moment aufs Gas, als er die Kreuzung überquerte. Franz Fluch flog über die Motorhaube und schlug mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt auf. Bänder rissen. Knochen brachen. Zukunftspläne zerschmetterten. Sein umtriebiges Leben – Fluch war als Reporter ein Vierteljahrhundert lang in Lateinamerika und Afrika unterwegs gewesen – war in dieser Sekunde vorbei. Stattdessen begann die Tour de Force eines Schwerverletzten.

Obwohl von Anfang an klar war, dass der Toyota-Lenker an dem Unfall Schuld war, weigerte sich dessen Kfz-Haftpflichtversicherung, für die Folgen einzustehen. Der Autofahrer bezahlte im Rahmen einer Diversion 2100 Euro, ersparte sich damit einen Strafprozess, und Fluch fiel um die Chance um, als Privatbeteiligter seine Ansprüche auf diesem Wege geltend zu machen. Er musste in einem Zivilprozess um Schadenersatz streiten. Die erste Verhandlung dauerte zehn Minuten, bis zur zweiten sollten gleich einmal zwei Jahre vergehen.

In dieser Zeit scheiterte seine Ehe, Freunde wandten sich ab, Fluch litt unsägliche Schmerzen und verschuldete sich für Behandlungen, Heilbehelfe, Privatgutachten, Anwälte und Gerichtsgebühren. Die Kosten beliefen sich auf 2000 Euro im Monat, nur 900 Euro bekam er als Berufsunfähigkeitspension. Fast hätte er auch sein Haus verloren. Nach drei Jahren endete das Verfahren gegen die Versicherung mit einem Vergleich. 130.000 Euro hatten der Prozess, Behandlungen und Haushaltshilfe verschlungen, doch so seltsam es klingt, seine Causa, über die profil 2010 berichtete, nahm einen vergleichsweise glücklichen Ausgang.

Das begriff Fluch, als er den Leidensgeschichten anderer Unfallopfer nachging und feststellte, dass das Hinhalten und Zermürben einem Drehbuch folgt: „Versicherungen spielen auf Zeit, denn die wenigsten Opfer können es sich leisten, jahrelang zu prozessieren. Das erklärt, warum es bei schweren Verkehrsunfällen in 99 Prozent der Fälle nie zu einem Verfahren kommt.“

In Telfs in Tirol traf er Waltraud Kanetscheider. Im Behindertenausweis der Frau steht, dass ihr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel „wegen dauernder Gesundheitsschädigung“ nicht zumutbar ist. Das Bundessozialamt gestand der früheren Lohnverrechnerin eine Erwerbsminderung von 70 Prozent zu. Im Schadenersatzprozess musste sich Kanetscheder anhören, sie sei arbeitsfähig und ihre Wirbelsäule schon lädiert gewesen, bevor am 29. Mai 1989 ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit von hinten in ihres krachte. Von Röntgenbildern, die das Gegenteil belegten, ließ sich der Sachverständige nicht beirren. Gequält von Bandscheibenvorfällen, Wirbelsäulenoperationen, ständigen Schmerzen und einer Armada von Gutachtern, gab sie klein bei. Außerdem waren ihre Ersparnisse aufgezehrt. Auch die finanzielle Erschöpfung zieht sich durch die Geschichten. Bei einem Streitwert von 350.000 Euro werden bereits in erster Instanz fast 7000 Euro fällig, dazu kommen Prozesskosten und Anwaltshonorare, die schnell einmal 100.000 Euro überschreiten können.

Schmerzen, Atemausfälle, Lähmungserscheinungen

In Wolfurt in Vorarlberg besuchte Fluch den 77-jährigen Adolf Stifter, inzwischen eine Art Veteran des ungleichen Kampfes zwischen Unfallopfern und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Der ehemalige EDV-Techniker war 1971 auf Dienstreise mit seinem Renault 6 in einen Verkehrsstau geraten, als ihn ein Ford Taunus am Heck rammte. Die Wucht des Aufpralls machte sein Leben danach zur Hölle. Ein OGH-Urteil bestätigte dem Mann, dass seine Schmerzen, Atemausfälle, Lähmungserscheinungen und Gedächtnisstörungen dem Unfall geschuldet sind. Das hinderte den Kfz-Haftpflichtversicherer aber nicht daran, ihn 30 Jahre lang auf das Schmerzensgeld warten zu lassen. Und auch das erhielt er erst, als er auf die Abgeltung künftiger Ansprüche verzichtete, die ihm rechtskräftig bereits zuerkannt worden waren. 1997 wurde die Republik in seiner Causa von der Europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg wegen das überlangen und unfairen Verfahrens abgestraft. Um die Versehrtenrente streitet Stifter, der nach dem Unfall arbeitsunfähig wurde, noch immer.

20 Fallgeschichten sammelten sich in Fluchs Arbeitszimmer mit dem hübschen Gartenblick an. Acht davon schafften es in das Schwarzbuch, unter ihnen auch die Akte Rosina Toth.

profil besuchte die Frau vergangene Woche in Kierling-Klosterneuburg, wo sie auf einer Anhöhe in einem kleinen Einfamilienhaus mit bröckelnder Fassade wohnt. Sie saß in ihrem Rollstuhl im Wohnzimmer und versuchte gerade, eine mit Hohn versetzte Hiobsbotschaft ihres Zahnarztes zu verkraften: 20.000 bis 25.000 Euro würde es kosten, die Zahnlücken in ihrem Mund zu schließen, hatte er ihr eröffnet. Wenn sie das Geld nicht habe, solle sie einen Kredit aufnehmen. „Als gäbe es eine Bank auf der Welt, die mir noch einen Kredit gibt.“

Er hat sich über mir aufgebaut, wie ein Gott: Sie brauchen hier gar nicht simulieren!

Früher wäre das eine leichte Übung gewesen. Es tut noch weh, sich zu erinnern. Rosina Toth war Judo-Staatsmeisterin. Später gab sie im Frauenhaus kostenlosen Judo-Unterricht. Sozial war sie immer, und lustig. Sie verdingte sich als Entertainerin und Sängerin auf einem Kreuzfahrtschiff, reiste durch die Mongolei, das Land, aus dem ihr Großvater kam. Im Wohnzimmer hängen Schwarzweiß-Porträts, mit denen sie bei einem Fotowettbewerb gewonnen hat. Heute kostet jeder Handgriff unendlich viel Mühe: Kaffee und Mineralwasser am Tisch bereitstellen, sich vom Rollstuhl auf den Sessel hieven, das vorgekochte Essen, das ihr ins Haus geliefert wird, in die Mikrowelle schieben. Der Schwindel geht nie ganz weg und jeden Moment kann sie einen epileptischen Aussetzer haben. Zwei Mal schon hätte sie sich fast in Brand gesetzt, weil sie während des Kochens umfiel. Eine Bekannte schaut bei ihr vorbei, wenn sie sich einmal zwei, drei Stunden nicht meldet. Manchmal findet die Frau sie in ihrem Erbrochenen am Boden liegen.

„Ich versuche, mit meinem Leben zurechtzukommen“, sagt Rosina Toth. Die medizinische und rechtliche Dokumentation ihrer Tragödie füllt Aktenordner. Die AUVA verwehrte ihr eine Versehrtenrente und ließ es auf einen Zivilprozess ankommen. Der erste Gutachter war ein Neurologe. Sie sackte halb nackt vor ihm zusammen. Er sah sie auf den Boden erbrechen. In ihrem an grässlichen Momenten reichen Leben nach dem Autounfall, war das der grässlichste: „Er hat sich über mir aufgebaut, wie ein Gott: Sie brauchen hier gar nicht simulieren! Und Kotzen brauchen Sie auch nicht!“

Am 3. März 2009 war Rosina Toth nach einer Einschulung für eine neue Stelle mit ihrem Fiat Panda nach Hause gefahren. An der Ortseinfahrt von Königstetten näherte sich aus der Gegenrichtung ein Opel Astra, am Steuer ein Krankenpfleger aus der AUVA-Reha-Klinik „Weißer Hof“. Auch er kam von der Arbeit. Laut Polizei hatte er 2,1 Promille Alkohol im Blut. Er krachte in ihren Fiat Panda, der sich um die eigene Achse drehte, versuchte danach sogar noch zu flüchten. Ein ramponierter Vorderreifen stoppte ihn. Toth schaffte es auszusteigen, dann fiel sie in Ohnmacht. Eine Notärztin ließ sie mit dem Hubschrauber und Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma und Halswirbelsäulen-Verletzung ins AUVA-Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler nach Wien fliegen.

Falschgutachten bleiben folgenlos

Dort geschieht wird die Schwere ihrer Verletzung auf mysteriöse Weise wegadministriert. Der Verdacht auf Schädel-Hirn-Trauma und die Bewusstlosigkeit am Unfallort verschwinden, ebenso das Protokoll der Notärztin, das erst nach Jahren wieder auftaucht. Monatelange Reha-Aufenthalte bringen Rosina Toth nicht in ihr altes Leben zurück. An Arbeit ist nicht mehr zu denken. Ihr Antrag auf Versehrtenrente wird abgewiesen. Die AUVA zwingt auch sie auf den Klagsweg. Er wird – wie in allen anderen von Fluch recherchierten Fällen– zu einem Martyrium, an dem Gefälligkeitsgutachter breitwillig mitwirken. Wenn es gelingt, einen Sachverständigen wegen Befangenheit auszuhebeln, taucht er im nächsten Verfahren wieder auf. Befunde, die nicht ins Bild passen, fallen unter den Tisch. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden negiert. Falschgutachten bleiben folgenlos. Korrekte Sachverständige werden nicht mehr bestellt. Der Richter in Toths Verfahren am Arbeits- und Sozialgericht bezieht sich im Urteil auf eines von vielen Fotos vom Unfallauto, Nummer 18, das einzige, auf dem die Schäden nicht zu erkennen sind. In einem Gutachten ist von einem Entlassungsbefund „geheilt“ die Rede, den es nie gab. Ihr Anwalt Herbert Pochieser plant nun eine Anzeige wegen Verdachts auf Urkundenfälschung.

Rosina Toth, die laut ihrem Behindertenpass „ständig einer Begleitperson bedarf“ und „überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen“ ist, bleibt als Simulantin übrig. Der deutsche Gerichtsgutachter und Schleudertrauma-Spezialist Michael Kerneck, der die Frau im Jänner 2015 noch einmal ausführlich untersuchte, äußert sich im Gespräch mit Buchautor Fluch zu den Qualitäten seiner österreichischen Sachverständigen-Kollegen: „Die unfallchirurgischen Gutachten sind unter aller Sau; sie erfüllen nicht die Kriterien eines Gutachtens und sind als Gefälligkeitsgutachten gegenüber der gegnerischen Unfallversicherung zu bewerten, die selbstverständlich für diesen Schaden aufzukommen hat.“

Aus der Sicht des Arbeits- und Sozialgerichts Wien war Toths Leben letztlich durch ein „verhältnismäßig glimpfliches Unfallgeschehen“ zerstört worden, „welches sich in mehr oder weniger ähnlicher Form österreichweit wohl mehrfach täglich ereignet“. Das wiederum nützte der AUVA-Krankenpfleger, der 2009 wegen schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen zu zehn Monaten Haft verurteilt worden war, um sich von seiner Schuld reinzuwaschen. Im Februar 2015 wurde das Strafurteil gegen den alkoholisierten Unfalllenker aufgehoben.

Philipp Painsi kann sich im Unterschied zu den anderen Unfallopfern nicht mehr erinnern, was ihn aus seinem Leben gerissen hat. Der Wiener war im August 2001 am Schwedenplatz von mehreren Männern an einem Würstelstand zusammengeschlagen worden. Als er am Boden lag, traten sie gegen seinen Kopf. Eine Notoperation rettete dem damals 26-jährigen im AUVA-Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler das Leben. Bei einer Nachoperation sieben Monate später jedoch pfuschten die Ärzte, es kam zu einer massiven Blutung, Teile des Gehirns wurden für immer zerstört. Philipps Mutter, Susanne Painsi, lebt mit ihrem Sohn in einem Reihenhaus in Wien-Simmering. Er braucht rund um die Uhr Pflege, kann sich schwer verständigen. Sie musste jahrelang vor Gericht streiten, bis der ärztliche Kunstfehler rechtskräftig bestätigt war. Philipps rechte Seite ist gelähmt, er hat gelernt, mit links zu malen. Seine Bilder und Bumerangs erinnern an Kunstwerke australischer Aborigines. Laut einem psychiatrischen Gutachten hätte er nach einer lege artis durchgeführten OP gute Chancen gehabt, wieder als IT-Fachmann zu arbeiten. Bis heute hat die AUVA keine Entschädigung für die Fehler in ihrem Krankenhaus bezahlt.

Buchautor Fluch sagt, er habe sich nicht jahrelang mit dem Filz zwischen Versicherungen, Gutachtern und Justiz beschäftigt, um Menschen zu entmutigen. Im Gegenteil. Sein Buch schließt mit Tipps, wie Unfallopfer zu ihrem Recht kommen. Auf der Liste steht eine Rechtsschutzversicherung, tunlichst nicht bei einem Anbieter, der auch Kfz-Lenker versichert, eine genaue Dokumentation noch am Unfallort, Vorsicht bei der Auswahl des Anwalts und von Privatgutachtern. Rosina Toths Rat an andere Unfallopfer hingegen besteht aus einem einzigen Wort: „Kämpfen!“

Franz Fluch: Schwarzbuch Versicherungen. Wenn Unrecht zu Recht wird. Mandelbaum Verlag 2015. 258 Seiten. 19,90 Euro.

Buchpräsentation: 19. Mai, 19 Uhr, Hauptbücherei, Urban Moritz Platz 2a, 1150 Wien

Edith   Meinhart

Edith Meinhart

ist seit 1998 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges