EU-Grenzschutzagentur Frontex: Abschieben auf hoher See

Im Streit um illegale Zurückweisungen von Bootsflüchtlingen durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex ist ein umstrittener Vorschlag aufgetaucht.

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Das Jahr 2020, schreibt Frontex-Chef Fabrice Leggeri im Jahresbericht der Europäischen Grenzschutzagentur, sei gewesen wie keines zuvor. Es fällt nicht schwer, ihm das zu glauben. Vorwürfe wegen Mobbing und finanziellen Ungereimtheiten, illegale Rückführungen und falsche Aussagen vor dem Europaparlament: Der Franzose hat mit einer ganzen Reihe von Skandalen zu kämpfen.

Die Vorwürfe

Im Herbst hatte eine Medienkooperation illegale Zurückweisungen von Migranten in der Ägäis Richtung Türkei aufgedeckt und Frontex vorgeworfen, der griechischen Küstenwache bei diesen Pushbacks geholfen zu haben. Konkret sollen die Griechen Flüchtlingsboote ohne Motor in türkischem Gewässer aussetzt haben. In einigen Fällen war Frontex bei diesen Pushbacks in der Nähe oder hat die Boote sogar an die griechischen Kollegen übergeben.

Bereits vor Monaten hat der Verwaltungsrat der Grenzschutzagentur, in dem Vertreter der Schengenstaaten sitzen, Untersuchungen eingeleitet. Ende Jänner sollte der Endbericht vorliegen, doch offenbar hatte Frontex-Chef Leggeri Informationen unterschlagen. Fünf von insgesamt 13 Fällen, hieß es damals, konnten nicht abgeschlossen werden.

Am vergangenen Freitag hat die vom Verwaltungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe, in der Vertreter einiger Mitgliedstaaten sowie Norwegens, der Schweiz und der EU-Kommission sitzen, ihren Endbericht vorgelegt. Das Dokument liegt profil vor. Doch wer darin nach klaren Antworten sucht, wird enttäuscht.

Die Untersuchungen

Nur einer der ausstehenden fünf Fälle konnte restlos geklärt werden, heißt es in dem Bericht. Menschenrechtsverletzungen wurden nicht festgestellt. Andernfalls müsste Frontex dem betreffenden Mitgliedstaat finanzielle Mittel und Unterstützung entziehen. Doch wie es scheint, hat Griechenland nichts zu befürchten.

Mehrere Vorwürfe gegen Frontex und die griechischen Küstenwache werden durch Missverständnisse erklärt. So zeigen Videoaufnahmen ein Schlauchboot, dem nach dem Kontakt mit der griechischen Küstenwache der Motor fehlt. Die Griechen behaupten, das liege am Winkel der Aufnahmen; entfernt habe man ihn jedenfalls nicht.

Häufig wird komplett auf die Aussagen der griechischen Behörden vertraut. Demnach hätten die Migranten den Rückzug in Richtung Türkei mitunter freiwillig angetreten. Nach Schutz hätten sie nicht verlangt.

Der umstrittene Vorschlag

Nur: Das lässt sich nicht belegen. Laut Gesetz müssen die Menschen aufgenommen und in einen sicheren Hafen gebracht werden, damit sie Asyl beantragen können.

Zwar äußert der Bericht auch harsche Kritik an der mangelnden Fehlerkultur bei Frontex und am nicht funktionierenden internen System zur Berichterstattung. Das Hauptproblem macht er aber in der geltenden Rechtslage aus: Nicht jeder illegale Grenzübertritt sei ein Fall von Asyl, heißt es da. Salopp formuliert: Wenn die Frontex-Aktionen gegen geltendes Recht verstoßen, muss eben das Recht angepasst werden. Es scheint, als wollte Frontex Pushbacks legalisieren. Jedenfalls fordert der Bericht EU-Kommissarin Ylva Johansson auf zu erläutern, unter welchen Umständen Bootsflüchtlinge ohne individuelle Prüfung sofort in ein Drittland zurückgeschickt werden können.

Als Grundlage dafür nennt der Bericht ein umstrittenes Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs vom Februar 2020. Die Straßburger Richter hatten festgehalten, dass das Vorgehen der spanischen Exklave Melilla, Migranten nach dem illegalen Grenzübertritt sofort nach Marokko zurückzuweisen, nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Die Frage, ob das Urteil im Fall Melilla auch auf die Ägäis anwendbar sein könnte, wurde auch in der ersten Befragung von Frontex-Chef Leggeri und der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson durch eine Untersuchungsgruppe des Europaparlaments gestellt. Die Österreicherin Bettina Vollath (SPÖ) ist eine von 14 Abgeordneten, die Fakten und Beweismaterial sammeln sollen. Sie weist darauf hin, dass die EU-Verordnung zu den Seeaußengrenzen von 2014 es explizit verbietet, Menschen in die Türkei zurückzudrängen. „Das ist ein Versuch der Mitgliedstaaten und des Frontex-Verwaltungsrats, das Recht auf Asyl faktisch abzuschaffen und Pushbacks zu legalisieren“, sagt sie gegenüber profil. Das Melilla-Urteil auf die Ägäis anzuwenden sei rechtlich nicht gedeckt. „Selbst der zuständige Richter hat das betont.“ Vor der Untersuchungsgruppe fragte Vollath Kommissarin Johansson, ob sie sich Umstände vorstellen könne, in denen Pushbacks erlaubt sind.

Doch Johansson will diese Frage nicht beantworten. Es läge am Europäischen Gerichtshof, Recht auszulegen, sagte sie am Donnerstag zu den Abgeordneten. In einer schriftlichen Antwort an die Frontex-Arbeitsgruppe verweist die Innenkommissarin nicht nur darauf, dass jede Person Anspruch auf ein Asylverfahren hat, sondern macht auch deutlich: Das Urteil im Fall Melilla beziehe sich explizit auf eine Landgrenze – und nicht auf Seegrenzen. Das Gezerre um die Rechtsauslegung dürfte damit erst am Anfang stehen.

Siobhán Geets

Siobhán Geets

ist seit 2020 im Außenpolitik-Ressort und gehört zum "Streiten Wir!"-Kernteam.