Zigaretten-Hersteller Philip Morris blitzte mit allen Klagen ab.

Schiedsgerichte: Wie konzernfreundlich entscheiden sie wirklich?

Wie konzernfreundlich entscheiden Schiedsgerichte? Nicht besonders. Robert Treichler über einen weit verbreiteten Irrtum.

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Die Zigarette danach schmeckt, so heißt es, am besten. Außer vielleicht nach einem Urteil eines Schiedsgerichts, denn das kann einem die Marlboro ordentlich verleiden. Fragen Sie ihren Hersteller Philip Morris.

Alles begann mit einem harschen Anti-Tabak-Gesetz, das 2011 vom australischen Parlament verabschiedet wurde. Es sah vor, dass alle Zigarettenpackungen einheitlich gestaltet sein müssen: olivgrün, mit großflächigen Warnungen vor gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens, schließlich der Name der Zigarettenmarke ohne Logo. Kein Dromedar mehr auf der Camel. Die australische Regierung jubelte über „eine der bedeutendsten Gesundheitsmaßnahmen in der Geschichte Australiens“, der Tabakkonzern Philip Morris hingegen befürchtete einen Einbruch seiner Verkaufszahlen – und klagte. Die juristische Begründung: Die erzwungene Löschung des Logos und anderer Elemente geistigen Eigentums verletze ein Handelsabkommen zwischen Australien und Hongkong.

Richterliche Instanz war deshalb ein internationales Schiedsgericht. Ausgerechnet eines jener privaten Schiedsgerichte also, die laut Warnungen der Gegner von Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA oder JEFTA internationalen Konzernen alle Trümpfe in die Hand geben, um Staaten zu bestrafen, die fortschrittliche Gesundheits-, Umwelt- oder Arbeitnehmergesetze beschließen.

Die Regierung in Canberra zeigte sich nach außen hin gelassen. Die damalige Premierministerin Julia Gillard versicherte, die Regierung werde nicht wanken: „Wir haben die richtige Entscheidung getroffen, und die werden wir durchfechten.“

Attac-Warnungen

Seither fehlte der Hinweis auf die Klage in keiner Broschüre der Gegner von Freihandelsabkommen. Damit nämlich, so die Argumentation, beabsichtigten die Konzerne „eine Einschränkung unserer Freiheit, nämlich bei der demokratischen, unabhängigen Gesetzgebung über legitimierte Parlamente“, warnt etwa die globalisierungskritische Organisation Attac.

Da Philip Morris auch den Staat Uruguay wegen dessen Anti-Tabak-Gesetzgebung verklagte, schien das Bild vom transnationalen Konzern, der weltweit demokratische Entscheidungen mittels manipulativer Geheimtribunale außer Kraft setze, stimmig. Der große Tabakproduzent wolle das kleine Uruguay in die Knie zwingen.

Es sollte anders kommen. Philip Morris verlor das Verfahren gegen Uruguay ebenso wie jenes gegen Australien. Mehr noch: Philip Morris wurde dazu verurteilt, Uruguay die Anwaltskosten in Höhe von sechs Millionen Euro zu ersetzen. Australien bekam jetzt eine noch höhere Summe zugesprochen: laut Medienberichten mehr als 40 Millionen Euro.

Die Legende vom mächtigen Konzern, der kraft seiner finanziellen Potenz und seines Einflusses unbesiegbar sei, erweist sich als ähnlich stichhaltig wie die von der gesunden Leicht-Zigarette.

Entscheidungen häufiger zugunsten von Staaten

Kein Wunder: Staaten würden sich niemals auf Schiedsgerichte einlassen, wenn sie wüssten, dass sie immer den Kürzeren ziehen. Der Ökonom Peter Nunnenkamp belegt in einer Studie für das Kieler Institut für Weltwirtschaft, dass Schiedsgerichte häufiger zugunsten von Staaten entscheiden als zugunsten der klagenden Investoren: Bei 739 Streitsachen, die seit 1987 aktenkundig sind, siegten in 27 Prozent der Fälle die Investoren und in 37 Prozent der jeweilige Staat (die übrigen Verfahren wurden eingestellt oder endeten mit einer Einigung). Weiters widerlegt Nunnenkamp den Verdacht, dass besonders arme Staaten öfter geklagt würden. Wahr ist allerdings: Reichere Staaten haben statistisch bessere Chancen, vor Schiedsgerichten Recht zu bekommen – wobei auch ärmere immer noch öfter gegen Investoren gewinnen als verlieren.

Wegen behaupteter Verstöße gegen den Freihandelsvertrag Nafta – geschlossen 1995 zwischen Mexiko, Kanada und den USA – wurde in den ersten 20 Jahren 77 Mal ein Schiedsgericht angerufen. 35 Mal war Kanada betroffen, 22 Mal Mexiko, 20 Mal die USA. Die höchste Summe, die ein Land – nämlich Kanada – berappen musste, betrug 90 Millionen Euro. Zum Vergleich: Waren im Wert von rund zwei Milliarden Euro werden zwischen diesen drei Ländern bewegt – täglich.

Filterlos betrachtet ist der Verfahrensausgang bei Schiedsgerichten keineswegs kalkulierbar – egal, ob für Philip Morris, kleinere oder größere Staaten. Das gilt allerdings auch für ordentliche nationale Gerichte. Eine neue, für das europäische-kanadische Abkommen CETA reformierte Schiedsgerichtsbarkeit soll Unabhängigkeit und Transparenz der Rechtsprechung verbessern und so die Qualität der Verfahren und das Vertrauen der Öffentlichkeit steigern. Letzteres scheint allerdings besonders schwierig, denn das Misstrauen ist aufgrund der Anti-TTIP- und Anti-CETA-Kampagnen enorm.

Selbst die krachende Niederlage von Philip Morris wird von den Kritikern kreativ interpretiert: Die Gruppe „TTIP Unfairhandelbar“ beharrt trotz aller Fakten darauf, dass der Sieg Uruguays samt Rückerstattung der Anwaltskosten „ein vermeintlicher“ sei. Über diese Schlussfolgerung kann man schon mal für die Dauer einer Zigarette grübeln.

Robert   Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur