Theresa May unterzeichnet den Brief an EU-Ratspräsident Donald Tusk.

Startschuss zum Brexit: Brief nach Brüssel

Am Dienstagabend unterzeichnete die britische Premierministerin Theresa May den Antrag für den Brexit. Heute wird das Schreiben an die EU übermittelt. Es ist der Startschuss für die Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien. Ein Präzedenzfall, für den es nur wenige Vorgaben gibt.

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Wie überbringt man einen Brief, der die Zukunft eines ganzen Landes verändert? Am besten persönlich. Der Botschafter Großbritanniens in Brüssel, Tim Barrow, übergab den Brief, der den EU-Austritt verkündete, persönlich an der Vorsitzenden des Europäischen Rates Donald Tusk. Barrows Vorgänger Ivan Rogers war erst im Januar zurückgetreten. Immer wieder hatte Rogers vor den Schwierigkeiten des Brexit-Prozesses gewarnt und war damit wohl einigen Pro-Brexit-Politikern ein Dorn im Auge. Schließlich machte er in einem Abschiedsmail an seine Mitarbeiter klar, dass er vom Umgang mit seinen Warnungen frustriert sei und nun den Weg für einen Nachfolger freimache.

Barrow, seinem Nachfolger, fiel nun die Aufgabe zu, mit der Übergabe des Austrittsgesuchs die zweijährigen Verhandlungen über den Austritt, die in Artikel 50 des EU-Vertrags vorgesehen sind, offiziell ins Rollen zu bringen.

Was besagt Artikel 50?

Der Vertrag der Europäischen Union, auch Vertrag von Maastricht genannt, regelt seit 1992 das Zusammenleben der Mitgliedsstaaten der EU. 2009 wurden auch Rahmenbedingungen für jenen Fall festgelegt, der damals noch wenig wahrscheinlich schien: den Austritt eines Mitgliedsstaates.

Artikel 50 ist dementsprechend wenig detailliert formuliert. Einige Vorgaben gibt es aber für den Austritt nach EU-Recht:

Der Beschluss zum Austritt muss im Einklang mit der Verfassung des jeweiligen Staates stehen.

Nachdem der jeweilige Staat dem Europäischen Rat (Rat der Regierungschefs) seine Austrittsabsicht erklärt hat, gilt es ein Abkommen über die zukünftigen Beziehungen des Staates und der EU zu verhandeln. Diesem muss der Rat mit qualifizierter Mehrheit zustimmen, das sind 55 Prozent der Mitglieder, die zumindest 65 Prozent der Bevölkerung der EU ausmachen müssen.

Auch das EU-Parlament muss dem Vertrag zustimmen. Genau das könnte ein Knackpunkt werden. Wie der Guardian berichtet plant das EU-Parlament keinem Vertrag zuzustimmen, der die Rechte jener Europäer einschränkt, die in den nächsten zwei Jahren nach Großbritannien ziehen. Genau dies scheint aber der Plan von Premierministerin Theresa May zu sein.

Zwei Jahre: Das ist der Zeitraum nachdem die EU-Verträge für Großbritannien nicht mehr gelten, sollte nicht bereits vorher ein Austrittsabkommen in Kraft getreten sein. Spätestens am 29.3.2019 würde Großbritannien also aus der EU ausscheiden. Diese Frist kann jedoch vom Rat verlängert werden.

Noch im Januar drohte Theresa May in einer Rede mit dem Austritt ohne Abkommen, sollten die Verhandlungen mit der EU scheitern: Kein Deal sei besser als ein schlechter Deal, tönte die Premierministerin. Von dieser Linie scheint man in London jedoch wieder abgekommen zu sein. Ein ungeregelter Austritt würde zu viel Chaos verursachen, darin sind sich Experten einig.