Karoline Edtstadler, Ministerin für EU und Verfassung (ÖVP)
Faktencheck

Gute Flüchtlinge, schlechte Flüchtlinge: ÖVP-Spin irreführend

Laut ÖVP-Verfassungsministerin Edtstadler haben Flüchtlinge aus der Ukraine einen anderen rechtlichen Status als jene, die im Jahr 2015 aus Syrien und Afghanistan kamen. Warum das nicht ganz stimmt.

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Ich möchte ganz explizit darauf hinweisen, dass das eine ganz andere Situation ist, als wir sie aus den Jahren 2015, 2016 kennen, wo Menschen nach Europa gekommen sind, quer über andere Kontinente. Hier geht es um Nachbarschaftshilfe vor Ort und das ist genau ein Fall der Genfer Flüchtlingskonvention, so wie wir das immer gesagt haben.“

Karoline Edtstadler

Bundesministerin für EU und Verfassung, ÖVP, 3. März 2022, ORF Zeit im Bild 2

Irreführend

Zwei Millionen Menschen sind bereits vor dem russischen Aggressionskrieg aus der Ukraine geflohen. Während die Zahl der Geflüchteten in Österreich vorerst überschaubar bleibt, herrscht in der ÖVP Einigkeit: Zur Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen in Österreich sieht man sich grundsätzlich bereit. Ungeklärt ist innerhalb der Volkspartei jedoch, wie diese Unterstützung vor der eigenen Wählerschaft zu rechtfertigen wäre. Immerhin hat die Vergangenheit gezeigt: Mit einer restriktiven Flüchtlingspolitik lassen sich Wahlen leichter gewinnen als mit einer herzlichen Aufnahmedoktrin. Die aktuelle Argumentationslinie - geflüchteten Ukrainern müsse geholfen werden, weil sie einen anderen Status hätten als Flüchtlinge aus Syrien 2015 - ist jedoch widersprüchlich und mitunter schlicht falsch.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) begründet Österreichs Position damit, dass es sich bei Ukrainern „nicht klassisch“ um Flüchtlinge handle, sondern um „Europäer, die nachbarschaftliche Hilfe und Schutz brauchen“, wie er im „Pressefoyer“ nach dem Ministerrat am 2. März erklärte. Österreich leiste also lediglich Hilfestellung für Nachbarn und nicht für „Flüchtlinge“. Anders argumentierte seine Parteikollegin und Bundesministerin für EU und Verfassung, Karoline Edtstadler, in der „Zeit im Bild 2“ einen Tag später. Edtstadler betonte ebenfalls den Aspekt der nachbarschaftlichen Hilfe, es handle sich bei Ukrainern jedoch jedenfalls um „Flüchtlinge“ nach internationalem Recht. Die ÖVP-Ministerin führte aus: „Ich möchte ganz explizit darauf hinweisen, dass das eine ganz andere Situation ist, als wir sie aus den Jahren 2015, 2016 kennen, wo Menschen nach Europa gekommen sind, quer über andere Kontinente. Hier geht es um Nachbarschaftshilfe vor Ort und das ist genau ein Fall der Genfer Flüchtlingskonvention, so wie wir das immer gesagt haben.“ Laut der Migrationsforscherin Judith Kohlenberger von der WU Wien seien diese Widersprüchlichkeiten in der Argumentation auf einen „sehr defizitär geführten Asyl- und Fluchtdiskurs in Österreich“ zurückzuführen: „Man tut sich schwer, das Wort Flüchtling jetzt positiv zu besetzen.“ Doch sind Ukrainer nun Flüchtlinge oder nicht? Und ist die Situation rechtlich gesehen anders als bei Personen, die 2015 und 2016 nach Europa geflohen sind? Fachleute sind sich einig: Nein.

„Flüchtlinge“ nach internationalem Recht

Ralph Janik, Experte für Menschenrechte und Völkerrecht, erklärt: „Eine Unterscheidung ist Haarspalterei und basiert lediglich auf politischen Argumenten, nicht auf rechtlichen. Im Krieg werden sehr viele Menschen verfolgt. Viele sind allerdings keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinn nach der Genfer Flüchtlingskonvention.“ Nach diesem zentralen völkerrechtlichen Abkommen zum Flüchtlingsschutz, das Edtstadler ins Spiel bringt, braucht es dafür einen individuellen Verfolgungsgrund. Die Flucht vor einem Krieg ist für die Flüchtlingseigenschaft in diesem Sinn rechtlich noch nicht ausreichend. Hierbei kommen vielmehr andere Rechtsinstrumente zum Tragen, wie etwa der subsidiäre Schutz: Personen, die zwar nicht individuell verfolgt werden, aber deren Leben oder Unversehrtheit in ihrem Herkunftsstaat bedroht wird, erhalten damit eine Art befristeten Schutz vor Abschiebung.

Adel-Naim Reyhani, Asylrechtsexperte des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Grund- und Menschenrechte, betont im Hinblick auf die Aussagen der ÖVP-Spitzen: „Eine solche Unterscheidung ist rechtlich nicht haltbar.“ Tatsächlich seien 2015 und 2016 vergleichsweise viele Personen in die EU gekommen, die Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention waren, so die Einschätzung des Experten: „Aus Syrien sind beispielsweise viele Menschen gekommen, denen bei einer Rückkehr dorthin Verfolgung aufgrund ihrer oppositionellen Haltung gegenüber Assads Regime oder aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit gedroht hätte. Vielen jungen Männern aus Syrien wurde in Österreich entsprechend die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen." Aktuell verlassen viele Frauen und Kinder die Ukraine – um dem grauenhaften Leid des Krieges zu entgehen. Dies allein würde die Flüchtlingseigenschaft von Ukrainern jedoch nicht begründen, so Reyhani. Die Aussage von Edtstadler, wonach es sich bei Ukrainern anders als 2015 „genau um einen Fall“ der Genfer Flüchtlingskonvention handle, sei demnach inkorrekt. Vielmehr braucht es für die Anerkennung als Flüchtling in jedem Fall einen Grund, weshalb eine Person verfolgt wird, wie zum Beispiel ihre Religion oder Nationalität, egal ob sie aus Syrien oder der Ukraine in die EU flieht.

Nachbarschaftshilfe für die Ukraine

Aus dem Büro der Ministerin Edtstadler heißt es gegenüber profil, dass es selbstverständlich sei, dass die EU als angrenzender Raum entsprechende Ersthilfe im Ukraine-Krieg leiste: „In der Flüchtlingskrise 2015 waren dies die Nachbarstaaten Syriens wie die Türkei, Jordanien und der Libanon. Wir haben immer vertreten, dass Flüchtlingen zunächst und am stärksten in der Region geholfen werden soll, was sich auch aus der Genfer Flüchtlingskonvention mit deren Prinzip der Unmittelbarkeit ergibt.“

Laut dem Experten Reyhani dürfte sich Edtstadler wohl auf eine Bestimmung in der Genfer Flüchtlingskonvention beziehen, wonach Staaten keine Strafen wegen illegaler Einreise über Flüchtlinge verhängen sollen, „die, direkt aus einem Gebiet kommend, wo ihr Leben oder ihre Freiheit“ bedroht war, einreisen. Dies betreffe jedoch nur jene Situationen, in denen Flüchtlinge bereits in einem anderen Staat, wo sie sich länger aufgehalten haben, effektiven Schutz gefunden haben. Zudem stellt der Fachmann klar: „Die Flüchtlingseigenschaft einer Person wird durch den Umstand, dass sie nicht unmittelbar aus einem Gebiet geflohen ist, wo sie verfolgt wird, jedenfalls nicht beeinträchtigt." Davon getrennt zu betrachten sei die Frage, in welchem Land die Prüfung der Flüchtlingseigenschaft durchgeführt wird und wo eine Person Schutz bekommt, was in der EU in der sogenannten Dublin-Verordnung festgelegt sei. Diese Regelungen treffen jedoch keine Aussage darüber, ob jemand ein Flüchtling ist und Schutz braucht.

Vom UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) heißt es gegenüber profil, dass die Entfernung vom Heimatland nichts an der Flüchtlingseigenschaft ändere: „Die aktuelle Situation unterscheidet sich nur insofern, als dass die Nachbarländer Syriens damals bereits Millionen Menschen aufgenommen hatten, während die internationale Hilfe zu gering war, sodass viele Menschen dort keinen Schutz finden konnten und sich weiterbewegt haben.“

Richtlinie der EU für Ukrainerinnen und Ukrainer

Dass nun Ukrainer ohne Asylverfahren rasch in der EU aufgenommen werden sollen, ist laut Asylrechtsexperte Reyhani hauptsächlich eine politische Entscheidung. Hierbei wird erstmals von einer Richtlinie zum vorübergehenden Schutz von 2001, die in Folge des Jugoslawien-Krieges ausgearbeitet wurde, Gebrauch gemacht. Reyhani: „Die Aktivierung des Rechtsakts wäre 2015 auch möglich gewesen. In vielen Staaten gibt es jetzt aber eine andere Aufnahmebereitschaft als bei Flüchtlingen aus Syrien oder dem Irak.“

Fazit

Die Aussage von ÖVP-Ministerin Karoline Edtstadler, es handle sich um „eine ganz andere Situation“ als vor sieben Jahren und Flüchtlinge aus der Ukraine seien „genau ein Fall der Genfer Flüchtlingskonvention“, ist insgesamt als irreführend zu bewerten. Es stimmt, dass Österreich geographisch näher an der Ukraine liegt als an Syrien. An der Flüchtlingseigenschaft ändert das freilich nichts.

Migrationsforscherin Judith Kohlenberger findet drastische Worte: „Man kann die Betonung der ‚Nachbarschaftshilfe‘ auch als Politisierung des Flüchtlingsschutzes verstehen. Das eigentlich universale Flüchtlingsrecht wird zunehmend an den politischen Interessen Europas ausgerichtet.“

Es war eine politische Entscheidung, im Jahr 2015 vielen Menschen aus Kriegsgebieten nicht zu helfen. Genauso wie es im Ukraine-Krieg eine politische Entscheidung ist, Geflohene zu unterstützen. Die ÖVP versucht also, ihre Politik hinter rechtlichen Argumenten zu verstecken – aber das ist in beiden Fällen unzutreffend. Der offenherzigste Kommentar aus der ÖVP zur Hilfsbereitschaft kam vom Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner im Kurier-Interview. Auf die Frage, ob sich die Volkspartei bei Flüchtlingen aus der Ukraine leichter tue, weil es - anders als 2015 - um hellhäutige Christen gehe, sagte er: „Man soll nicht verschweigen, dass das eine Rolle spielt bei der Flüchtlingsaufnahme.“

Katharina Zwins

Katharina Zwins

war Redakteurin bei profil und Mitbegründerin des Faktenchecks faktiv.