Bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte Waffen und NS-Devotionalien
Faktencheck

Rechtsextremismus-Bericht: FPÖ-Attacke gegen DÖW ohne Beleg

Die FPÖ warnt: Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) bekäme für einen Bericht über die extreme Rechte Daten von Privatpersonen. Stimmt das?

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Es kann einfach nicht sein, dass man in einem solchen sensiblen Bereich, der ins Strafrecht reicht, einen privaten Verein (das DÖW, Anm.) einsetzt, der als eine Art private Strafverfolgungsinstitution Informationen über Bürger einholen kann.“

Harald Stefan

Nationalratsabgeordneter FPÖ, 7. September 2021

Unbelegt

Die rechtsextreme Szene in Österreich ist aktiv – und gefährlich: Mit Martin Sellner kommt einer der führenden Köpfe der europäischen Identitären Bewegung aus Österreich, er erhielt bekanntlich eine Spende von einem rechtsterroristischen Attentäter aus Christchurch, der 2019 51 Menschen umgebracht hat. Sellner beteuert zwar, von den Anschlagsplänen nichts gewusst zu haben. Doch auch andere Ermittlungsergebnisse der Polizei geben Grund zur Beunruhigung: Erst am 9. November 2021 wurde bekannt, dass bei einer Hausdurchsuchung in Niederösterreich in der Neonaziszene eine große Anzahl an illegalen Waffen, über 1.200 kg Munition, eine Handgranate, Rohrbomben, Schwarzpulver und NS-Devotionalien sichergestellt wurden.

Rechtsextremismus ist also ein Problem in Österreich. Und es wird immer größer, wie eine Anfragebeantwortung des Innenministeriums vom August 2021 zeigt: 443 rechtsextreme, rassistische, islamfeindliche und antisemitische Tathandlungen wurden allein von Jänner bis Ende Juni in Österreich erfasst. 2020 waren es im selben Zeitraum noch um über hundert weniger. Um diesem Phänomen zu begegnen und rechtsextreme Tendenzen frühzeitig zu erkennen, will die Bundesregierung einen Rechtsextremismusbericht einführen, der ab 2021 jährlich erscheinen soll.

Expertinnen, Historiker, Wissenschafter und – fast – alle Parlamentsparteien unterstützen das Vorhaben. Nur nicht die FPÖ. Sie reitet Attacken gegen das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), das von Innen- und Justizministerium mit dem Bericht beauftragt wird. Dabei haben die Freiheitlichen die Fakten allerdings nicht wirklich auf ihrer Seite.

Rechtsextremismusbericht einst von Schwarz-Blau abgeschafft

Der geplante Rechtsextremismusbericht soll Erscheinungsformen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse über die rechtsextreme Szene abbilden. Bis 2002 erschien so ein Report über die Rechten in Österreich jährlich, dann drehte die damalige schwarz-blaue Regierung den eigenständigen Bericht ab. Seither wird er als Teil des Verfassungschutzberichts vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) herausgegeben – und legte den Fokus auf eine rein quantitative Auswertung der Extremismusforschung. Die Neuauflage des Rechtsextremismusberichts soll, so der Plan der türkis-grünen Regierung, nun „einen umfassenden systematischen Überblick über Aktivitäten und Verknüpfungen in Österreich und Europa“ geben und so etwa auf rechtsextremistische Organisationen, Gruppierungen und Veranstaltungen aufmerksam machen. Das DÖW, das seit Jahrzehnten zu historischem Nationalsozialismus sowie den modernen Erscheinungsformen von Rechtsextremismus forscht, soll daran zentral mitwirken. Von der FPÖ wird der 1963 von Widerstandkämpfern und Wissenschaftern gegründete Verein allerdings regelmäßig heftig kritisiert – so auch jetzt. Schließlich hat das DÖW auch schon den einen oder anderen rechtsextremen Ausritt innerhalb der FPÖ dokumentiert.

„Ungeheuerliche Vorgangsweise“

Den Extrabericht zu Rechtsextremismus in Kooperation mit dem DÖW sieht die FPÖ als „Beispiel für die Symbolpolitik von ÖVP und Grünen“. Als „ungeheuerliche Vorgangsweise“ wird in einer Aussendung vom 7. September 2021 bezeichnet, dass das DÖW als privater Verein dabei „einen Zugang zu den Daten vom Innen- und dem Justizministerium“ bekomme. FPÖ-Nationalratsabgeordneter und Justizsprecher Harald Stefan fragt sich außerdem: „Was wird dann noch alles von ÖVP und Grünen in private Hände gelegt? Wird das dann auch bei der Strafverfolgung so gehandhabt?“ Schließlich bilanziert der FPÖ-Mandatar: „Es kann einfach nicht sein, dass man in einem solchen sensiblen Bereich, der ins Strafrecht reicht, einen privaten Verein einsetzt, der als eine Art private Strafverfolgungsinstitution Informationen über Bürger einholen kann.“

Kann das sein? Erhält das DÖW wirklich Informationen über Privatpersonen aus den Ministerien?

Auf profil-Nachfrage, worauf sich die Kritik der FPÖ genau stütze, weist die Partei auf den entsprechenden Ministerratsantrag der Regierung hin. Dieser enthält unter anderem folgende Passage zur Erstellung des Berichts: Es ist daher sicher zu stellen, dass unter Berücksichtigung gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 77 Abs 2 StPO) und datenschutzrechtlicher Normen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des DÖW Zugang zu einschlägigen Informationen aus Innen- und Justizministerium eingeräumt wird.“ Diesen geplanten „Zugang“ beanstandet die FPÖ nun in aller Deutlichkeit und hat diesbezüglich bereits zwei parlamentarische Anfragen an sowohl das Innen- als auch das Justizministerium gestellt, die sich mit dem DÖW im Spannungsfeld zum Datenschutz auseinandersetzen (Frist: 5. Dezember 2021). Auch das Rechtsaußen-Medium unzensuriert.at greift die Kritik der FPÖ auf und schreibt in einem Artikel sogar von „sensiblen Daten im Innen- und Justizministerium“, auf die das DÖW zugreifen dürfe.

Ministerien und DÖW widersprechen

Bloß: Die zuständigen Ministerien widersprechen der FPÖ-Behauptung vehement. Der Auftrag an das DÖW sei zwar noch nicht genau formuliert, sagt ein Sprecher des Innenministeriums. Doch: „Klar ist aber, dass sowohl das BMI (Innenministerium, Anm.), als auch das BMJ (Justizministerium, Anm.) darauf Wert legen, dass keine Daten weitergegeben werden, die einen Rückschluss auf Personen zulassen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte muss und wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Fall gewährleistet sein.“ Auch das Justizministerium bestätigt gegenüber profil, dass noch nicht abschließend festgelegt sei, welche Informationen und Daten genau zur Verfügung gestellt werden. Aber: „Der Schwerpunkt der Informationen und Daten, wird auf statistischem Material liegen.“ Und weiter: „Die Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Schranken der Strafprozessordnung ist unabdingbare Voraussetzung für die Erstellung des Rechtsextremismusberichts.“ Wann der Auftrag an das DÖW fertig ist, scheint noch unklar. Erste Abstimmungsgespräche zu administrativen Prozessen und Grundvoraussetzungen hätten jedoch bereits stattgefunden, heißt es aus dem Justizministerium gegenüber profil.

Gerhard Baumgartner, wissenschaftlicher Leiter des Dokumentationsarchivs, weist die Anschuldigungen der FPÖ ebenfalls zurück: „Das DÖW wird seine Berichtslegung, wie schon seine Monitoring-Arbeit bislang, auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen ausüben. Aus dem Innen- und dem Justizministerium werden dem DÖW auch weiterhin keine personenbezogenen Informationen zur Verfügung gestellt, sondern statistisches Material, das in dieser oder ähnlicher Form schon bisher öffentlich zugänglich war.“ Zur harschen Kritik der FPÖ sagt Baumgartner: „Dass das DÖW als ‚eine Art private Strafverfolgungsinstitution‘ agiere und ‚Informationen über Bürger einholen‘ könne, ist sachlich falsch und eine Variation ähnlicher, seit vielen Jahren gestreuter Behauptungen. Diese beruhen auf völlig verzerrten Vorstellungen über Rolle und Funktionsweise des DÖW, die die Freiheitliche Partei und die extreme Rechte insgesamt seit Jahrzehnten begleiten, sowie im konkreten Fall offenbar auch auf einer Fehlinterpretation der entsprechenden Passage des Regierungsprogrammes." Im türkis-grünen Regierungsprogramm ist dazu folgendes festgelegt: „Verankerung einer Forschungsstelle Rechts­extremismus und Antisemitismus (im DÖW) mit Zuständigkeit für jährlichen Rechtsextremismus­bericht (Zugang zum notwendigen Datenmate­rial aus Innen- und Justizministerium)“.

Fest steht also: Das DÖW wird zur Erstellung des Berichts auf gewisse Informationen aus den Ministerien zugreifen dürfen – wie im Regierungsprogramm festgeschrieben ist. Die genaue Formulierung ist zwar noch in Ausarbeitung, allerdings hat die Regierung klargemacht, dass sie dem DÖW nur Einblick in „notwendige“ oder „einschlägige“ Daten gewähren will. Und niemals Zugang zu personenbezogenen Daten erwähnt, wie das die FPÖ behauptet. Die Regierung bezieht sich in ihrem Programm auch explizit auf die Strafprozessordnung (§ 77 Abs 2 StPO). Eine Akteneinsicht kann demnach nur „zum Zweck einer nicht personenbezogenen Auswertung für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke, statistische Zwecke oder vergleichbare, im öffentlichen Interesse liegende Untersuchungen“ erfolgen. Demnach ist völlig unklar, wie das DÖW „als eine Art private Strafverfolgungsinstitution Informationen über Bürger einholen“ sollte, wie von der FPÖ behauptet wird.

Bedeutung des Berichts

Bleibt die Frage: Warum braucht es eigentlich nur einen Rechtsextremismusbericht – und keinen zu Islamismus und Linksextremismus?

Die letzten verfügbaren Zahlen des BVT aus dem Jahr 2019 zeigen, dass gegen rechtsextreme Täterinnen und Täter mehr als fünfmal so viele Anzeigen eingebracht wurden als gegen Linksextreme: Extreme Rechte brachten es auf 1.678 Anzeigen, Linke auf 311. Öffentliche Statistiken zu Anzeigen gegen Islamisten gibt es übrigens nicht.

Historiker Oliver Rathkolb, Vorstand des Instituts für Zeitgeschichte der Universität Wien meint: „Rechtsextremismus ist sozusagen unser Hauptproblem. Er hat tiefergehende Strukturen als andere Felder.“ Linksextremismus und Islamismus werden weiterhin im Verfassungsschutzbericht beleuchtet – aus Sicht von Rathkolb ist das ausreichend. Für Rechtsextremismus hingegen brauche es eine „detailliertere Auseinandersetzung“. Denn: „Wir haben eine Geschichte, der müssen wir uns stellen, die wirkt nach – gerade in der FPÖ. Insofern sollte sich auch die FPÖ hinter einen gesonderten Bericht stellen.“ Schließlich sei es ein Irrglaube, die Verherrlichung von nationalsozialistischen, antidemokratischen, rechtsextremen Parolen verschwinde mit der Generation, die direkt mit dem Nationalsozialismus in Kontakt kam, so der Historiker. Tatsächlich stimmten bei einer Erhebung des Wiener Markt- und Meinungsforschungsinstitut „Integral“ zur Coronakrise im März 2021 ganze 48 Prozent der österreichischen Bevölkerung zu, dass es im „Krisenfall einen starken Führer“ brauche. Rathkolb erklärt: „Da gibt es eine direkte Linie: Die Menschen, die keine Demokratie, keine Wahlen, sondern einen ‚starken Führer‘ haben wollen, die haben hochgradig antisemitische, fremdenfeindliche Einstellungen.“

Fazit

Die Aussage der FPÖ, das DÖW würde „als eine Art private Strafverfolgungsinstitution Informationen über Bürger einholen“ ist insgesamt als unbelegt einzustufen. Der Auftrag an das DÖW samt Informationszugang ist noch nicht konkretisiert, die genaue Formulierung ist offen. Dass sich die Aussage von FPÖ-Mann Stefan noch als richtig herausstellt, erscheint mit Blick auf die erwähnten Einschränkungen im Regierungsprogramm und die Statements der Ministerien äußerst unwahrscheinlich. Fest steht: Harald Stefan kann für seine Behauptung derzeit keinen Beleg vorlegen.

Katharina Zwins

Katharina Zwins

war Redakteurin bei profil und Mitbegründerin des Faktenchecks faktiv.