Neidreflexe

Pensionen: Die Lücke im System wird ASVG-Rentnern Opfer abverlangen

Pensionen. Die Milliardenlücke wird ASVG-Rentnern neue Opfer abverlangen

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Vor den Nationalratswahlen hatte Sozialminister Rudolf Hundstorfer jegliche Finanzierungslücke bei den Pensionen bestritten. Doch vergangene Woche wurde bei den Regierungsverhandlungen ein Fehlbetrag von 8,7 Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 festgestellt. Der Budgetpfad sei schon im Frühjahr dieses Jahres erstellt worden, und seither habe sich eben einiges bei den Prognosen geändert, erklärt der Sprecher des Sozialministers, Norbert Schnurrer, das Loch im Budget.

Der Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Hans Jörg Schelling, zugleich ÖVP-Verhandler in der Untergruppe zu den Pensionen, will nun Vorschläge zum Schließen der Lücke ausarbeiten, „in Ruhe und ohne mediale Begleitmusik“, wie er meint.

Eines kann aber schon jetzt vorausgesagt werden: Für die derzeitigen und künftigen Rentner nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) werden die Rahmenbedingungen nicht besser werden. Denn schon ab dem Jahr 2014 werden – nach Angaben des Sozialministeriums – mehrere Maßnahmen greifen, die im Rahmen der bisherigen Pensionsreformen beschlossen wurden:

- Frühpensionen ohne Abschläge wird es nicht mehr geben.

- Bei der Langzeitversichertenregelung muss bei einem Pensionsantritt vor 65 ebenfalls eine Kürzung von 4,2 Prozent in Kauf genommen werden. Der ohnedies mehrmals verteuerte Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wird zur Gänze abgeschafft.

- Bei der Korridorpension, die derzeit von Männern ab dem Alter von 62 angetreten werden kann, werden die Abschläge auf 5,1 Prozent pro Jahr erhöht.

- Dazu kommen weitere Verschärfungen bei der „Hacklerregelung“, die einen Pensionsantritt ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren ermöglichte, oder die Abschaffung befristeter Invaliditätspensionen für unter 50-Jährige.

Verlust teilweise sogar über 30 Prozent
Die 2014 anlaufende Umstellung auf das Pensionskonto wird zwar eine klare Vorausschau auf die jeweils zu erwartenden Ruhe-Bezüge ermöglichen, aber es wird auch zu Einbußen durch Wegfall von Sonderregelungen kommen: Bisher konnten durch die „Parallelrechnung“ niedrige Einkommensjahre – etwa durch Arbeitslosigkeit, Teilzeitbeschäftigung oder Kindererziehung – bei der Berechnung der Pension bis zu einer gewissen Höhe ausgeklammert werden. Ab 2014 zählt jedes Beitragsjahr im Durchrechnungszeitraum, also auch jedes schlechte. Laut Berechnungen des Versicherungsmaklers Arno Slepice könnte der Verlust durch den Wechsel zum Pensionskonto-System in manchen Fällen teilweise sogar über 30 Prozent der bisherigen Rente betragen. Dies mache private Vorsorge-Modelle wieder attraktiver.

Die über zwei Millionen Pensionisten im ASVG-System und bei den Pensionskassen der Gewerbetreibenden, Bauern und Selbstständigen sind gegenüber Beamten noch immer klar benachteiligt. Bei der 2003 beschlossenen Pensionsreform unter dem damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel wurde zwar eine schrittweise Angleichung bis zum Jahr 2030 beschlossen, aber noch dürfen sich ältere Beamte über höhere Bezüge und bessere Rahmenbedingungen freuen.

So sind die Bruttopensionen im öffentlichen Dienst in der Regel deutlich höher als für Arbeiter und Angestellte im ASVG-System. Der sogenannte Medianwert beträgt für männliche Beamte 2343 Euro pro Monat – jeweils die Hälfte verdient unter beziehungsweise über diesem Wert. Bei weiblichen Beamten beträgt dieser Wert 2378 Euro.

Bei ASVG-Pensionisten liegt der Wert bei 1433 Euro (Männer) und 811 Euro für Frauen. Die Höchstpension von 3000 Euro brutto kassieren in Österreich nur knapp 20.000 Personen. Am unteren Ende stehen die Mindestrentner, die – sofern sie eine Ausgleichszulage erhalten – auf lediglich 837 Euro pro Monat kommen.

In der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) wird die Besserstellung der öffentlich Bediensteten durch unterschiedliche Rahmenbedingungen erklärt:

- Bei Beamten fehlte eine Höchstbeitragsgrundlage: Damit erhalten Staatsdiener, Landes- und Gemeindebedienstete eine Rente in der Höhe von 80 Prozent des Letztbezugs, während ASVG-Rentner nur auf eine Höchstrente von 3000 Euro brutto kommen, auch wenn sie mehr als die Höchstbeitragsgrundlage (rund 4400 Euro) verdient hatten. Besserverdienende Beamte zahlen aber auch höhere Pensionsbeiträge.

- Bis zum Pensionsantritt 2002 gab es keine Durchrechnungszeit für Beamte, es zählte nur das zuletzt bezogene höchste Gehalt.

- Die höhere Akademikerquote (zirka 30 Prozent) bei Beamten führt ebenfalls zu höheren Bezügen und damit zu höheren Pensionen.

- Für weibliche Beamte betrug das gesetzliche Pensionsantrittsalter schon bisher 65 Jahre.

Pensionsexperte sieht auch Vorteile
Dafür erhalten Beamte keine Abfertigungen und keine Firmenpensionen, so GÖD-Sprecher Otto Aiglsperger. Im Übrigen hätten ASVG-Pensionisten nichts davon, wenn es für Beamte Abzüge bei den Pensionsbezügen gebe.
Der Pensionsexperte Bernd Marin hatte schon in den 1990er-Jahren ein Gutachten erstellt, in dem er die Besserstellung der Beamten über den gesamten Zyk-lus aus Erwerbsleben und Ruhestand nachwies. Auch heute kommt Marin, Sozialpolitik-Experte am Europäischen Zentrum Wien, in seinem neuen Buch „Welfare in an Idle Society“ (Ashgate) zu einem ähnlichen Ergebnis. Der staatliche Zuschuss zum Pensionssystem der Beamten liegt mit fünf Milliarden Euro zwar niedriger als die knapp neun Milliarden Euro für Angestellte, Arbeiter, Gewerbetreibende, Bauern und Freiberufler. Aber pro Kopf umgerechnet kassieren rund 200.000 Beamte deutlich mehr staatliche Zuschüsse als die zwei Millionen Pensionsbezieher im privaten Sektor.

„ASVG-Pensionsbezieher wurden schon durch Schüssels Pensionsreform 2003 um ein Viertel ihrer Bezüge gekürzt, durch die Einführung der Parallelrechnung noch einmal um zwei bis drei Prozent“, so Marin: „Aber nur wenige wissen darüber Bescheid.“

Marin sieht aber auch Vorteile im neuen System der Pensionskonten ab 2014: Erstmals werde längeres Arbeiten auch durch Bezug deutlich höherer Pensionen belohnt.

Doch für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer fehlen in Österreich im Gegensatz zu Schweden die Voraussetzungen. Ingrid Mairhuber von der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) kritisiert, dass durch „Horrorszenarien über die Unfinanzierbarkeit das an sich relativ großzügige und gut funktionierende Pensionssystem in Österreich schlechtgeredet wird“. Probleme durch niedrige Renten würden künftig vor allem Frauen, die mehr Teilzeitjobs und Unterbrechungen im Berufsleben haben, bekommen. „Niemand versteht, warum die Pensionsbeiträge seit 1955 noch immer nur an den Lohnsummen berechnet werden, obwohl sich die Wirtschafts- und Arbeitswelt seither radikal geändert hat.“ (Mairhuber)
Der Generalsekretär des Pensionistenverbands, Andreas Wohlmuth, weist Kürzungen höherer Pensionen und ein Anheben des Pensionsantrittsalters, wie es am vergangenen Donnerstag von den NEOS gefordert wurde, zurück. „Solange es für ältere ArbeitnehmerInnen keine adäquaten Jobs gibt, solange Arbeit durch Überlastung krank macht, solange Menschen ab 50, 55 Jahren gemobbt, von Fortbildung ausgeschlossen und letztlich von ihrem Arbeitsplatz in die Pension abgeschoben werden, wird sich am faktischen Pensionsalter wenig ändern“, so Wohlmuth. Als erster Schritt sollte ein Bonus-Malus-System eingeführt werden, bei dem ein Arbeitgeber, der ältere Mitarbeiter aufnimmt, belohnt wird „und solche bestraft werden, die Ältere in die Frühpension oder Teilzeit drängen oder gleich ganz rauswerfen“.

Der Sozial- und Arbeitsrechts-Experte an der Universität Wien, Wolfgang Mazal, hält die weit verbreitete Meinung, dass ältere Erwerbstätige den Jüngeren Arbeitsplätze wegnähmen, für falsch. „Länder wie Schweden, die eine hohe Jugendbeschäftigung haben, liegen auch bei der Beschäftigung der über 60-Jährigen gut“, so Mazal. Österreich sei dagegen bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Schlusslicht in der EU. Dass Beamte heute einen Pensionssicherungsbeitrag bezahlen und der Staat seit einigen Jahren einen Dienstgeberanteil, sei eine richtige Maßnahme bei der erwünschten Angleichung der beiden Rentensysteme, so Mazal.

Klagen gegen diesen Sicherungs-Beitrag hat der Verfassungsgerichtshof bisher stets zurückgewiesen. Nun hofft Mazal, dass dies auch bei der Klage der Luxuspensionsbezieher der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) so gehandhabt wird, Umgekehrt habe der Verfassungsgerichtshof alle Klagen von ASVG-Pensionisten wegen Eingriffs in die Lebensplanung stets abgewiesen. So wurden selbst 20-prozentige Kürzungen von Pensionen von den Höchstrichtern, die selbst üppige Pensionsregelungen haben, nicht als Bruch des Vertrauensschutzes oder als Verletzung wohlerworbener Rechte bewertet.

Dass ASVG-Frühpensionisten nur geringfügig dazuverdienen dürfen, während Beamte im Ruhestand auch vor Erreichen des Regelpensionsalters unbeschränkt ­Nebenverdienste kassieren dürfen, findet der Sozialexperte Mazal nicht mehr zeitgemäß: „Die Gesellschaft sollte nie ein ­Signal dafür geben, dass Arbeit unerwünscht ist.“

Immer wieder kommt es zu krassen Diskriminierungen. Beim Flughafen Schwe-chat hatten kürzlich ein pensionierter Beamter und ein ASVG-Frührentner für Werbeaufnahmen posiert. Während der Beamte sich über den Zuverdienst freuen durfte, kostete die Tagesgage von 70 Euro den ASVGler einen Tag Pensionsbezug. Er hatte die erlaubte Zuverdienstgrenze von 30 Euro pro Tag überschritten.