Deutschprüfung für Ausländer

Integration. Die neuen Prüfungen dienen vor allem dazu, Zuwanderer zu schikanieren

Drucken

Schriftgröße

Seit einiger Zeit herrscht quer durch alle ideologischen Lager die Überzeugung, die Beherrschung der deutschen Sprache sei der Schlüssel für die Integration von Ausländern. Das betrifft freilich nicht nur Migrantenkinder, die in der Schule selbstverständlich Deutsch lernen müssen, um den Abschluss zu schaffen, sondern auch Erwachsene, die im Rahmen des Familienzuzugs nach Österreich kommen. Ihr Wille, sich in die neue Gesellschaft einzufügen, wird am Bestehen einer Deutschprüfung festgemacht, ihr Scheitern an Sanktionen geknüpft, die bis zur Ausweisung gehen können.

Es war hierzulande immer die Sprache, die unterschieden und überführt, Zugehörigkeit gestiftet und Fremdes ausgeschlossen hat; sogar gegen die deutschen Nachbarn wird Deutsch gern in Stellung gebracht. Die Dichtersprache von Goethe und Schiller hat einen Mythos begründet, der Sprache anstelle der Nation setzt und übelsten Chauvinismus befördert.

So kann man in den diversen Ausländergesetzen der vergangenen Jahre bis hin zur jüngsten Novelle eine geheime Agenda entdecken: über die deutsche Sprache Zuwanderer zu entmutigen und fernzuhalten - und ihnen, so nebenbei, auch noch die Freude am Lernen einer neuen Sprache auszutreiben.

Mit 1. Juli tritt ein neues Gesetz in Kraft
, das die erfolgreiche Absolvierung einer Deutschprüfung auf dem Niveau B1 (bisher galt A2) nach dem europäischen Sprachenreferenzrahmen zur Bedingung für den dauernden Aufenthalt in Österreich macht. Das gilt auch für die Erreichung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Geprüft werden das Hör- und Leseverständnis, das Verfassen von Texten und die freie Rede. Das Niveau B1 verlangt schon einiges an Kenntnissen der deutschen Grammatik: die verschiedenen Vergangenheiten, Konjugationen von Verb und Adjektiv, untergeordnete Nebensätze, die richtige Satzstellung, die Artikel. Zum Vergleich: In österreichischen Gymnasien erreicht man nach sechs Jahren Unterricht in der zweiten Fremdsprache das Niveau B1.

Auch die Fristen wurden verkürzt.
Ein Zuwanderer, der innerhalb von 18 Monaten an der ersten Prüfung auf dem Niveau A2 scheitert, muss die gesamten Kurskosten (rund 3000 Euro) selbst bezahlen. Wer danach auch B1 nicht schafft (diese Kurse werden übrigens mit keinem einzigen Cent staatlich gefördert), kann abgeschoben werden. Die Sprachkenntnisse werden unterschiedslos von Alt und Jung, Lernerfahrenen und Analphabeten verlangt. Besonders alarmierend ist jene Bestimmung in Paragraf 14 des neuen Gesetzes, die einem Beamten des Magistrats oder der Bezirkshauptmannschaft das Recht einräumt, ein Sprachdiplom (A2 oder B1) nicht anzuerkennen, wenn er der Ansicht ist, dass der vor ihm sitzende Ausländer die deutsche Sprache doch nicht genügend beherrscht. Ein Beamter ist dazu weder fachlich geeignet, noch spricht er in den meisten Fällen Hochdeutsch; die Situation ist naturgemäß einschüchternd, gewisse Vorurteile sind ebenfalls nicht auszuschließen. Solche Fälle wurden bisher - das A2-Diplom betreffend - bereits aus Vorarlberg, Oberösterreich und Wien gemeldet.

Das Gesetz sieht weiters vor, dass in Zukunft nur Beauftragte des Integrationsfonds, der dem Innenministerium untersteht, die Prüfungen abnehmen dürfen.

Nach der Erfahrung von Hans-Jürgen Krumm, dem emeritierten Professor für Deutsch als Fremdsprache an der Wiener Universität, widersprechen diese Bestimmungen "allem, was wir über sinnvollen und erfolgreichen Spracherwerb wissen“. Das Gesetz motiviere keineswegs zum Deutschlernen, sondern führe "zu Angst und Resignation bei den Zuwanderern“ und fördere "Ablehnung und Rassismus“ bei den Einheimischen. Schon jetzt würden auf Spielplätzen bisweilen Kleinkinder beschimpft, wenn sie mit ihrer Mutter nicht Deutsch sprechen. Dass sich die Politik über sämtliche sprachwissenschaftlichen Erkenntnisse hinwegsetzt, bezeichnet Krumm als "böswillige Ignoranz“.

Unter Wissenschaftern herrscht Einigkeit, dass das Lernen einer Sprache im Erwachsenenleben - von Ausnahmetalenten abgesehen - generell sehr viel Zeit erfordert, die nicht beliebig verkürzt und durch Sanktionen beschleunigt werden kann.

Eine Studie im Auftrag des deutschen Innenministeriums im Jahr 2006 ergab, dass nur jeder zweite Zuwanderer nach 600 Unterrichtsstunden (bei 20 Wochenstunden wären das acht Monate ununterbrochener Unterricht) das Sprachniveau A2 erreicht, ein Viertel der Kursteilnehmer bleibt bei A1 stecken. Die Autoren der Studie empfahlen, das Niveau zu senken und das Lernen auf alltägliche und berufliche Bedürfnisse auszurichten.

In Österreich wurden keine derartigen Studien erstellt. Im Berufsförderungsinstitut schätzt man, dass die Hälfte der Kursteilnehmer eine B1-Prüfung nicht schaffen würde. Experten aus der Erwachsenenbildung schlagen vor, die Kurse zu differenzieren. Nicht jeder müsse gleich gut reden und auch noch schreiben können. Zuwanderer sollten vor allem ohne drohende Sanktionen lernen können. "Das Gesetz blockiert das Lernen mehr, als es hilft“, sagt Mario Rieder, Geschäftsführer der Wiener Volkshochschulen. Rieder ist keineswegs gegen verpflichtende Sprachkurse, aber gegen Sanktionen bei Nichterreichen des Ziels - und schwer enttäuscht darüber, dass die SPÖ in der Regierung diesem Unsinn ihre Zustimmung gab.

Betroffen von der neuen Regelung ist rund ein Drittel der Migranten, was die gängige Behauptung, Deutschkenntnisse allein seien entscheidend für eine erfolgreiche Integration, infrage stellt. Zuwanderern aus EU-Ländern wie Polen, Ungarn, Portugal oder Spanien bleibt die Tortur erspart, ebenso Schlüsselarbeitskräften oder anerkannten Asylwerbern. Der Abteilungsleiter eines Unternehmes etwa muss keine Deutschprüfung bestehen, seine Angestellten dagegen schon.

Die Versäumnisse reichen weit zurück und tauchen nun als Schikanen wieder auf. Als in den sechziger Jahren die ersten türkischen und jugoslawischen Gastarbeiter von österreichischen Unternehmen angeworben wurden, wurde Deutschlernen nicht erwartet. Selbst private Weiterbildung, abends nach der Arbeit, war eher unerwünscht. Eine aktuelle europaweite Studie räumt jetzt mit einem weit verbreiteten Vorurteil auf: Es waren nicht ungebildete Bauern, die damals in Bussen am Wiener Südbahnhof ankamen, sondern größtenteils Facharbeiter, die jedoch nur als Hilfsarbeiter gebraucht wurden und in den Jahren ihrer Gastarbeiterexistenz ihre Qualifikationen verloren. Ihre Kinder lernten zwar Deutsch in den Schulen, doch ohne Ehrgeiz, der ja schon ihren Eltern gründlich ausgetrieben worden war.

Es wäre fast ein Wunder, wenn die derzeitige Prüfungsobsession den Zuwanderern die deutsche Sprache nicht verleidet. Ein älterer Kursteilnehmer wird in einem Erfahrungsbericht mit den Worten zitiert: "Wenn ich mit der Aktentasche aus dem Haus gehe, ist es, als ob ich in den Krieg ziehen müsste.“

Lehrkräfte für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache warnen seit Langem vor den psychischen Wirkungen des Zwangs. Sie erleben es täglich, dass Schüler den Mund nicht mehr aufmachen, aus Angst, Falsches zu sagen, dass anfangs hoch motivierte Kursteilnehmer resignieren, je näher der Prüfungstermin rückt, dass der Druck steigt, nur noch auf den Test hin zu lernen, dass 50-Jährige vor der Prüfung weinen und jede Freude an der neuen Sprache schwindet.

Eine weitere schikanöse Maßnahme des neuen Gesetzes besteht darin, dass Migranten, die in Zukunft unter dem Titel Familienzuzug nach Österreich kommen, schon vor der Einreise ein Deutschdiplom auf dem Niveau A1 nachweisen müssen. Mangels österreichischer Sprachschulen im Ausland müssen Zuwanderer das Zeugnis an den deutschen Goethe-Instituten erwerben, die jedoch nur in größeren Städten eine Niederlassung haben. Auch gebildete Zuwanderer werden davon abgeschreckt. Eine Kursleiterin berichtet von einem türkischen Ingenieur, der es hier sogar zum Betriebsrat brachte, dessen Verlobte, eine TV-Journalistin in Istanbul, sich jedoch "nicht so behandeln lassen will“. Das junge Paar wird vermutlich in der Türkei seine Karriere machen.

Österreich liegt mit seinen Ausländergesetzen im europäischen Spitzenfeld, aber es steht damit nicht allein. In Deutschland wird ebenfalls eine B1-Prüfung verlangt, das Scheitern jedoch selten sanktioniert. Die Fristen für das Erlernen sind länger, die Kurse werden bis zu 900 Stunden gefördert. Die Schweiz hat generell auf Schicksalsprüfungen verzichtet, in einzelnen Kantonen erwägt man, sie einzuführen. In den Niederlanden führte das Erstarken des Rechtspopulismus zum Aushecken besonderer Gemeinheiten. Niederländische Botschaften setzen auf Stresstests. Zuwanderungswillige werden in ihrem Heimatland in eine Telefonzelle gesteckt, von der aus sie ihr Anliegen vorbringen müssen.

Als das Fremdenrechtspaket im April im Innenausschuss des Parlaments diskutiert wurde, war Krumm, Professor für Deutsch als Fremdsprache, der einzige Experte aus dem Bereich der Wissenschaft, eingeladen von der grünen Fraktion. "Ich war ziemlich deprimiert, dass alles, was ich vorbrachte, in den Wind gesprochen war“, sagt Krumm. Der einzige Punkt, der noch geändert wurde, war eine weitere Verschärfung. So sollen in Zukunft, zur Verhinderung etwaiger Bürgerproteste, die Betroffenen vom Termin ihrer Abschiebung nicht mehr benachrichtigt werden.

Christa   Zöchling

Christa Zöchling