Blackboxkampf

Blackboxkampf: Die Diakonie steht unter Betrugsverdacht

Innenministerium. Betrugsanzeige gegen die Diakonie

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Es begann 2002 unter ÖVP-Innenminister Ernst Strasser und zieht sich bis zur aktuellen Amtsinhaberin Johanna Mikl-Leitner durch: Kritische NGOs verschwanden nach und nach aus der Flüchtlingsberatung. Medien hatten zu Asylwerberunterkünften keinen Zutritt mehr.

Inzwischen geht im Bereich Integration nichts mehr ohne das dafür zuständige Staatssekretariat im Innenministerium unter Sebastian Kurz. Hier werden die politischen Vorgaben ersonnen, Projekte genehmigt, nationale und europäische Fördergelder verteilt.

„Andere NGOs bekamen keine Luft mehr“
Im Bereich Asyl setzte das Innenministerium von Beginn an auf Günter Ecker und seinen 2002 gegründeten Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ). Er avancierte zur Nummer eins in der Rückkehrberatung, beherrschte die Schubhaftbetreuung und sollte die vom Bund finanzierte Rechtsberatung im Asylverfahren übernehmen. „Eckers Durchmarsch war atemberaubend“, sagt Anny Knapp von der Asylkoordination. „Andere NGOs bekamen keine Luft mehr.“ Für die breite Öffentlichkeit wurde das Flüchtlingswesen zur Blackbox.

2011 durchkreuzte EU-Recht die Monopolisierungspläne. Die Rechtsberatung musste ausgeschrieben werden. Es überraschte kaum jemanden in der NGO-Szene, dass Eckers VMÖ es mit Abstand am billigsten gab und Bedingungen diktierte, die für seine Mitbewerber schlicht unerreichbar waren.

Das Innenministerium bot eine Fallpauschale von 190 Euro, Reisekosten, juristische Beratung und Vertretung, Akteneinsicht, Dolmetscher, alles inklusive. „Uns war klar, dass wir damit nicht seriös arbeiten können. Doch der Auftrag war für uns ein menschenrechtliches Anliegen“, sagt Christian Schörkhuber, Leiter der Volkshilfe-Flüchtlingshilfe in Oberösterreich. Die Caritas warf das Handtuch, Diakonie und Volkshilfe schlossen sich zur Arge Rechtsberatung zusammen und schluckten die Vorgaben nach heftigen Debatten.

Die Beamten in der Herrengasse hatten wenig Freude mit der Arge Rechtsberatung. In Teilen der Fremdenpolizei schätzt man Günter Ecker für seine Kooperationsbereitschaft und hasst die Diakonie, das soziale Hilfswerk der evangelischen Kirche, weil sie Schubhaftbeschwerden im Sinne des Rechtsschutzes für unverzichtbar hält. Damit vereitle man die Arbeit der Fremdenpolizei, so der Tenor der Klage.

Jeder Vierte zu Unrecht eingesperrt
Die Diakonie hatte im Vorjahr rund 1400 Schubhäftlinge betreut. Für 302 brachte sie Beschwerde ein, 70 Beschwerden gingen bereits in erster Instanz durch. Jeder Vierte war also zu Unrecht eingesperrt worden. Eckers Bilanz müsste ähnlich aussehen, weil die Klienten seit Ende 2011 je zur Hälfte auf VMÖ und Arge Rechtsberatung aufgeteilt werden. Doch eine offizielle Statistik gibt es nicht, und VMÖ-Chef Ecker behauptet auf profil-Anfrage allen Ernstes, er führe keine Aufzeichnungen.

Faktum ist, dass jede Beschwerde Zeit und Geld verschlingt. Die verhängte Schubhaft muss gegenüber dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) begründet werden. Kippt der Bescheid, wird eine Haftentschädigung fällig. Bereits mehrfach hatten Fremdenpolizisten Diakonie-Mitarbeitern geraten, ­ihren Beschwerdeeifer zu dämpfen, sonst werde man dafür sorgen, dass der Vertrag mit dem Ministerium aus­laufe.

Am 27. Juni 2012 verdächtigt ein Beamter in der Herrengasse die Diakonie des schweren, gewerbsmäßigen Betrugs. Er informiert die Staatsanwaltschaft und legt Schreiben bei, die belegen sollen, dass die Arge Rechtsberatung Haftentschädigungen im Namen ihrer Klienten einfordere und diese einstreife, wenn sie innerhalb eines Jahres nicht abgeholt würden. Die Vollmacht sei in deutscher Sprache abgefasst, weshalb es „zumindest fraglich erscheint, ob der Fremde sich des Umfangs seiner Handlungen bewusst war“.

Unterschrieben wurde die Anzeige von Gerhard Reischer, Abteilung Fremdenrecht und Grenzkontrolle im Innenministerium. In seiner früheren Funktion in der Sicherheitsdirektion Niederösterreich hatte er sich als Befürworter exzessiver Schubhaft profiliert. Selbst als der Verwaltungsgerichtshof 2007 reihenweise Bescheide aufhob, ermunterte er seine Beamten noch zum Weitermachen: „Wir werden weiter Schubhaft verhängen.“

Intrige vermutet
Hat der Apparat zum Schlag gegen eine der Stützen in der Asylwerberberatung ausgeholt? Christoph Riedl, Leiter der Flüchtlingshilfe der Diakonie, vermutet eine Intrige: „Wenn wir uns etwas zuschulden kommen lassen haben, dann höchstens, dass wir überkorrekt sein wollten.“
Personen, die zu Unrecht eingesperrt wurden, erhalten für jeden erlittenen Tag Schubhaft 100 Euro. Diese Haftentschädigung ließ sich die Diakonie überweisen, um sie an ihre Klienten bar auszubezahlen. Für den Fall, dass die rechtmäßigen Empfänger nicht ausfindig zu machen wären, sollte das Geld nach einem Jahr als Spende an die Organisation Ärzte ohne Grenzen fallen.

Anders verhält es sich mit dem Aufwand für eine erfolgreiche Beschwerde, den der UVS mit 700 Euro veranschlagt. Dieser so genannte „Schriftsatzkostenersatz“ steht laut Verwaltungsrechtler Daniel Ennöckl der Diakonie zu. Sie habe schließlich auch die Arbeit mit der Beschwerde gehabt.

In der Anzeige aus dem Innenministerium wird der Diakonie unterstellt, doppelt zu kassieren. Mit der Fallpauschale seien auch Beschwerden abgegolten. Diese Rechtsansicht dürfte allerdings auch in der Herrengasse neu sein: Als während des Ausschreibungsverfahrens die Frage auftauchte, wem diese Aufwandsentschädigung zustehe, sah noch niemand etwas Unrechtes. Man verwies lediglich auf jene Gesetzesstellen, auf die sich auch Gutachter Ennöckl bezieht.

Das Innenministerium lehnt jede Stellungnahme zur Causa ab. Ein Sprecher lässt ausrichten, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt obliegen. Dort erklärt Erich Habitzl, zuständig für Presseanfragen, es würden derzeit Zeugen befragt und man könne „beim besten Willen nicht abschätzen, wie lange das dauert“.

In der NGO-Szene gibt es zwar Stimmen, die auf Deutsch abgefasste Spendenerklärungen für „ungeschickt“ halten, unter ihnen Heinz Patzelt von Amnesty International: „Aber ich sehe nichts, was einen Betrugsverdacht rechtfertigt.“ Man müsse vielmehr den „unschönen Eindruck“ gewinnen, dass die Anzeige der Einschüchterung diene und davon ablenken solle, „dass in Österreich Menschen viel zu oft und ohne gesetzliche Grundlage in Schubhaft landen“.

Edith   Meinhart

Edith Meinhart

ist seit 1998 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges