Überwachung: ja bitte!
An diesem Wochenende spielen die Boston Red Sox zu Hause im Fenway Park gegen die Houston Astros, und auch wer sich nicht für Baseball interessiert, darf sich über einen Aspekt der Veranstaltung freuen: Die Attentäter des Boston Marathon stellen für die Zuschauer keine Gefahr mehr dar. Tamerlan Zarnajew ist tot, sein Bruder Dschochar ist in Haft. Den raschen Fahndungserfolg verdankt die Polizei Fotos aus Überwachungskameras, auf denen die zwei Männer bald nach der Tat identifiziert werden konnten. Die Polizei gab bekannt, Dschochar Zarnajew habe ausgesagt, dass am New Yorker Times Square ein weiteres Attentat geplant gewesen sei.
Umgehend forderten Befürworter der Überwachung des öffentlichen Raumes wie der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) mehr Kameras an neuralgischen Punkten. Gegner wenden ein, das verletze die Privatsphäre der Bürger. Dieser Konflikt entzündet sich jedes Mal, wenn Sicherheitsbehörden an Daten herankommen wollen.
Doch dass Überwachung Sinn macht, kann man nicht bestreiten. Das zeigt nicht nur der Fall Boston.
Erstens werden so Delikte aufgeklärt. Der Serienvergewaltiger, der seine Verbrechen in der Wiener U-Bahn-Linie U6 begangen hatte, konnte Anfang des Jahres dank Video-Bildern der Wiener Linien ausgeforscht werden. Auch die Terroristen, die 2005 in London Anschläge auf U-Bahn-Züge und einen Bus verübten, bei denen mehr als 50 Menschen den Tod fanden, wurden auf mehreren Videos identifiziert. Nach einem Attentat solche Aufnahmen auszuwerten, gehört längst zur Routine-Arbeit der Polizei.
Zweitens werden in weiterer Folge Verbrechen verhindert. Was passiert, wenn der oder die Täter nicht wie in Boston in eine Kamera-Falle tappen, zeigt der tödliche Anschlag während der Olympischen Spiele 1996 in Atlanta. Eric Robert Rudolph, der Attentäter, verübte noch drei weitere Bombenanschläge auf zwei Abtreibungskliniken und einen von Lesben besuchten Nachtklub, ehe er gefasst werden konnte.
Die Fälle, in denen Terroristen geschnappt werden können, noch ehe sie zugeschlagen haben, bekommen oft nur geringe mediale Aufmerksamkeit und werden meist mit Skepsis berichtet. Man stelle sich vor, das FBI hätte die Brüder Zarnajew zwei Wochen vor dem Boston Marathon ausgehoben und wäre mit der Mitteilung an die Öffentlichkeit gegangen, mutmaßliche Terroristen seien mit zwei Kochtöpfen und einem Sack Nägeln angetroffen worden. Das klingt verdammt läppisch.
Solche Fälle sind gar nicht mal so selten. Der des US-Afghanen Najibullah Zazi etwa Beiname: Schönheitsprodukte-Bomber. Der heute 27-Jährige wollte 2009 gemeinsam mit Komplizen Bomben in der New Yorker U-Bahn hochgehen lassen. Die Chemikalien dafür erstand er in einem Beauty-Laden und wurde dabei gefilmt. Die Ausbildung zum Terroristen absolvierte er in der pakistanischen Provinz Waziristan die entsprechenden Flugdaten ermittelte das FBI. Vor Gericht war Zazi geständig.
Drei Beispiele zeigen, dass der Datenschutz aus verschiedenen Gründen oft nicht das höchste Gut ist:
1. US-Präsident Barack Obama möchte den Waffenbehörden Daten der Gesundheitsbehörden zugänglich machen, um zu verhindern, dass Personen mit psychischen Störungen Schusswaffen kaufen. Das Argument: Der Schutz der Privatsphäre endet da, wo ein Risiko für Andere erwachsen kann.
2. Österreich soll nach Wunsch der EU im Kampf gegen Steuerflucht sein Bankgeheimnis abschwächen und damit den Datenschutz bei Geldvermögen. Das Argument: Auch Lohn- und Einkommensdaten sind dem Staat bekannt.
3. Europaweit sollen mittels Vorratsdatenspeicherung alle Telekommunikationsdaten also: wer kommuniziert wann mit wem, nicht aber der Inhalt des Gesprächs gespeichert werden. Argument: das Speichern allein ist kein Eingriff in die Privatsphäre, entscheidend ist, nach welchen Kriterien und mit welcher Befugnis die Daten ausgewertet werden.
Natürlich kann man bei entsprechender Gemütslage ein Szenario entwerfen, in dem semi-faschistische Staatsorgane ohne Rücksicht auf Gesetze mittels konstruierter Verdachtslage wahllos Bürger verdächtigen und inhaftieren.
Doch in Demokratien ist es möglich, Armeen zu stellen, ohne einen Putsch zu fürchten; Polizisten mit Waffen auszurüsten, ohne willkürliche Verhaftungen zu riskieren; Vermögenswerte bekannt zu geben, ohne enteignet zu werden. Ebenso kann man Behörden Datensätze anvertrauen, wenn Kontrollen dafür sorgen, dass damit nur das geschieht, was geschehen soll Verbrechensaufklärung, Prävention.
Ein Blick in die Berichte der Datenschutzkommission zeigt, dass die gerichtsanhängigen Fälle von Datenschutzverletzung in Österreich im niedrigschwellig-empörenden Bereich liegen: eine Gemeindepolizei, die Name und Adresse einer Verkehrssünderin an die italienische Polizei weitergibt; eine von einer Privatfirma im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft betriebene Radarbox, die Fotos vom Heck der Fahrzeuge macht; der Unabhängige Finanzsenat, der eine Frau auffordert, in einem Verfahren betreffend Familienbeihilfe Kontoauszüge zu übermitteln.
George Orwell wäre schrecklich enttäuscht.