So klagte Tojner das Land Burgenland, weil er sich durch die mediale Begleitmusik rund um die Anzeigen-Einbringung geschädigt fühlte – und verlor letztlich. Er musste daraufhin sämtliche Kosten von rund 39.000 Euro tragen. Und Tojner brachte bereits 2020 auch die Klage gegen Raiffeisen ein. Bekannt wurde dieser Schritt im März 2021, als die Zeitung „Der Standard“ darüber berichtete. Doch seither herrscht in der Öffentlichkeit Funkstille, profil war Ende April als einziger Zuhörer im Gerichtssaal. Dabei wurde zuletzt nicht nur munter verhandelt, es nähert sich das Verfahren auch einer wichtigen Vorentscheidung. Diese betrifft die – überraschend komplizierte – Frage, in wessen Interesse die beklagte Raiffeisen-Firma Anfang 2019 eine Reihe von Gutachten zu früheren Immobilien der betreffenden Wohnbaufirmen erstellt hat.
Es handelt sich um Wertgutachten, welche das Land Burgenland einige Zeit nach der ersten Anzeigeerstattung an die WKStA geschickt hat. Ärgerlich für Tojner: Die Justiz hat in der Folge auf dieser Basis Vermögenswerte des Milliardärs beschlagnahmen lassen. Tojner greift nun am Handelsgericht die Qualität der Gutachten an. Um eine rechtliche Grundlage für eine allfällige Haftung und Zurückziehung der Gutachten durch Raiffeisen zu haben, muss der Milliardär aber beweisen, dass diese auch in seinem Interesse erstellt wurden. Das ist jedoch nicht ganz einfach, wie sich Ende April vor Gericht gezeigt hat: In den Gutachten ist eine Anwaltskanzlei des Landes als Auftraggeber genannt. Die Bezahlung der Gutachten erfolgte durch das Land. Und offenbar lief die gesamte Kommunikation mit Raiffeisen im Zuge der Gutachtenerstellung über einen Anwalt des Landes.
„Wie soll das durchgehen?“
Der bis ins Detail in die Causa eingearbeitete Richter des Handelsgerichts befragte Ende April stundenlang einen jahrelangen Anwalt Tojners als Zeugen, um herauszufiltern, inwieweit die Gutachten auch im Interesse des Milliardärs erstellt wurden. Der Tojner-Anwalt stellte das – zusammengefasst – so dar, dass man in Gesprächen mit den Vertretern des Landes gewesen sei und die Raiffeisen-Gutachten die Basis für eine gemeinsame Lösung der vertrackten Situation darstellen sollten. Angedacht gewesen sei einer Art Zahlungsverpflichtung mit Blick auf eine allfällige Neufestsetzung der Ausgleichszahlung an das Land: „Für Tojner war es wichtig zu sagen: Ich will das gelöst haben. (…) Wir stehen nach wie vor in gutem Einvernehmen.“
Zumindest von außen war in den vergangenen Jahren wenig gutes Einvernehmen zwischen dem Land Burgenland und der Tojner-Seite zu bemerken. Und auch der Richter am Handelsgericht Wien äußerte deutliche Zweifel: „Es erscheint mir völlig ausgeschlossen, dass das politisch durchgeht.“ Das Land habe Tojner angezeigt, und es laufe ein Verfahren, meinte der Richter. „Wie soll das politisch durchgehen, dass das Land sich mit einem – aus seiner Sicht – Verbrecher einigt? Hat man gedacht, die Strafverfahren lösen sich auf?“
Burgenland: „Berater alleine beauftragt“
Dem Richter fiel es offenbar nicht ganz leicht, sich in die seinerzeitigen Überlegungen und Herangehensweisen hineinzufühlen, wie sie vom Tojner-Anwalt geschildert wurden. Mehrmals äußerte sich der Vorsitzende in der – teils hitzig verlaufenden – Verhandlung zu verschiedenen Teil-aspekten der Causa mit deutlichen Worten: „Ich kann meine Skepsis zu diesem Lösungsweg nicht ganz zurückhalten aus Sicht eines Richters und eines Rechtsstaatsgläubigen.“ Einem normalen Durchschnittsmenschen bleibe „bei alldem der Mund offen“ stehen. In Bezug auf die Raiffeisen-Gutachten wollte der Richter unter anderem vom Anwalt wissen, ob es einmal einen Zeitpunkt gegeben hätte, als auf deren Richtigkeit vertraut wurde. Es entwickelte sich ein Hin und Her samt lautstärkenmäßiger Eskalation, bis der Richter meinte: „Sie reden drum herum. Ich gebe Ihnen die Chance, das so zu protokollieren, dass es glaubwürdig ist.“
Waren die Raiffeisen-Gutachten eine Art Gemeinschaftsprojekt zwischen Tojner und dem Burgenland? Vonseiten des Landes heißt es auf profil-Anfrage: „Sämtliche beigezogenen Berater wurden stets vom Land alleine beauftragt und bezahlt. Eine andere Darstellung entbehrt jeglicher Grundlage.“
Kritik an Raiffeisen-Gutachten
Im September soll der nächste Verhandlungstermin stattfinden. Da will der Richter die Beweisaufnahme zur Frage der Gutachtensbeauftragung und -abwicklung schließen: „Dann trennt sich die Spreu vom Weizen.“ Sollte die Causa fortgesetzt werden, würde man sich dann wohl im Detail der Richtigkeit der Raiffeisen-Gutachten widmen. Diesbezüglich wird die Beweisaufnahme noch nicht geschlossen, wie der Richter anmerkte. Egal wie das Verfahren am Handelsgericht ausgeht: Das, was bisher auf dem Tisch liegt, könnte Tojner zumindest bis zu einem gewissen Grad in die Hände spielen – und zwar mit Blick auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren.
Das Handelsgericht hat nämlich seinerseits einen Sachverständigen zur Überprüfung der Raiffeisen-Gutachten erstellt. profil liegt ein erstes Gutachten aus dem Jahr 2022 vor, das sich damals auf neun der mehr als 40 Raiffeisen-Gutachten bezog. Darin äußerte der Gerichtssachverständige zahlreiche Kritikpunkte und kam letztlich zum Schluss, dass die Gutachten in bestimmten Bereichen nicht „lege artis“ erstellt worden seien – also nicht fachgerecht. Ob sich diese Einschätzung mittlerweile auf sämtliche Raiffeisen-Gutachten erstreckt – oder umgekehrt zumindest teilweise revidiert wurde, ist nicht bekannt. Dass es Kritikpunkte des Sachverständigen gibt, war aber auch in der Verhandlung Ende April Thema. Ein Raiffeisen-Anwalt wollte mit Verweis auf das laufende Verfahren auf profil-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Die Ausführungen in der Anfrage würden jedoch „nicht dem aktuellen Verfahrensstand und den tatsächlichen Beweisergebnissen“ entsprechen.
Abschlussbericht zu „Pannonia“
Eine der Wohnbaugesellschaften, um die es im WKStA-Verfahren gegen Tojner geht, heißt „Pannonia“. Die Ermittlungen scheinen hier sehr weit gediehen. Kürzlich legte das Bundeskriminalamt der WKStA einen Abschlussbericht vor, der den Verdacht gegen Tojner weiterhin aufrechterhält. Kern ist die Frage, ob die „Pannonia“-Liegenschaften absichtlich zu billig an eine weitere Tojner-Firma verkauft wurden, um gegenüber dem Land günstiger auszusteigen.
Tojner bestreitet sämtliche Vorwürfe – die Ausführungen im Abschlussbericht seien „haltlos und unrichtig“, heißt es auf profil-Anfrage. Seit Kurzem vorliegende – vom Straflandesgericht Wien im Ermittlungsverfahren beauftragte – Gutachten würden zeigen, dass die seinerzeitigen Verkäufe „nicht unterpreisig“ erfolgt seien. Gemäß Verdachtslage soll es durch die mutmaßlich zu billigen Verkäufe zu einer in der Bilanz nicht offengelegten Einlagenrückgewähr an Tojner gekommen sein – dadurch sei das Land getäuscht worden. Das Vorliegen einer Einlagenrückgewähr, also das verdeckte Ausschütten von Vermögen gegenüber den Gesellschaftern, bestreitet man aufseiten des Milliardärs auch mit Blick auf die vorliegenden Gutachten: Die Verkaufspreise würden diesbezüglich „innerhalb vertretbarer Bandbreiten“ liegen.
Tojner: Verkäufe nicht unterpreisig
profil liegen die neuen Gutachten zu zehn von insgesamt 16 relevanten früheren Pannonia-Liegenschaften vor. Fast alle davon weisen höhere Werte als die seinerzeitigen Verkaufspreise aus – der Großteil davon allerdings in einem Rahmen von unter 20 Prozent. Das erscheint in einer offenbar eher unexakten Wissenschaft wie der Immobilienbewertung nicht dramatisch hoch. In den Gutachten handelt es sich allerdings um Mindest-Verkehrswerte.
Bemerkenswert scheint jedenfalls die Definition: Als Verkehrswert gilt nämlich laut Gesetz, was bei einem Verkauf im „redlichen Geschäftsverkehr“ erzielbar ist. Eine ganze Reihe der Pannonia-Immobilien wurde zweieinhalb Jahre nach dem ursprünglichen Verkauf an einen anderen Investor weiterveräußert. Diese Weiterverkäufe erfolgten jeweils um ein Vielfaches des ursprünglichen Preises – und auch um ein Vielfaches des nunmehr festgestellten Mindest-Verkehrswerts aus den Gerichtsgutachten.
Kann es sein, dass die öffentliche Hand ihre Ansprüche am „redlichen Geschäftsverkehr“ bemessen muss, während in der Realität andere Faktoren – wie etwa Spekulationsabsichten oder kreative Verwertungsideen – greifen? Man wird sehen.