Leitartikel

Gernot Bauer: Demokratie-nulldefizit

Ein Ausländerwahlrecht verstärkt Probleme, die es angeblich beseitigen würde. Die Staatsbürgerschaft ist ein wertvolles Gut.

Drucken

Schriftgröße

Vor jeder größeren Wahl – ob zum Nationalrat, zum Bundespräsidenten oder aktuell zum Wiener Landtag/Gemeinderat – hebt von linksliberaler Seite die gleiche Klage an. Hunderttausende (Wien-Wahl), ja über eine Million (Bundeswahlen) Menschen, die mitten unter uns leben, dürften nicht wählen, weil sie keine österreichischen Staatsbürger seien. Gegen dieses „Demokratiedefizit“ gäbe es ein wirksames Mittel: das Ausländerwahlrecht, gefordert von NGOs, Grünen und Teilen der SPÖ (notabene nicht von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig).


Die Argumente, die in diesem Zusammenhang fallen:
+ Wer der Politik und den Gesetzen eines Staates unterworfen ist, soll auch den Gesetzgeber mitbestimmen dürfen.
+ Angesichts der Vielzahl der „Ausgeschlossenen“ ist das Prinzip der repräsentativen Demokratie durchbrochen. Ausländer haben daher keine Interessensvertretung. Welcher Politiker sollte sich um Menschen kümmern, die ihm keine Stimmen bringen?
+ Die Koppelung des Wahlrechts an die Staatsbürgerschaft ist fremdenfeindlich.


Das Thema hat eine theoretische und eine praktische Dimension. Aus praktischer Sicht ist ein Ausländerwahlrecht abzulehnen. Die von Bürgern gewählte Bundesregierung verwaltet die Macht im Land. Sie entscheidet, ob das Bundesheer in einen Auslandseinsatz geschickt wird; in einer Pandemie über den Lockdown; über Sanktionsmaßnahmen gegen fremde Staaten; über unsere Sozial-, Wirtschafts- und Bildungssysteme. Sollen wir dabei Menschen mitreden lassen, die wenige Jahre in Österreich leben und nicht einmal die Landessprache (unabdingbar für politische Teilhabe) beherrschen? Und sollen diese tatsächlich an zukünftigen
Volksabstimmungen (etwa zur Wehrpflicht) teilnehmen dürfen?


Wer die Politik eines Landes mitbestimmen will, sollte ein Mindestmaß an Loyalität aufweisen. Dieses Bekenntnis zur Republik Österreich (man kann es auch „Verfassungspatriotismus“ nennen) ist bei vielen Immigranten nicht gegeben. Regelmäßig fanden hierzulande Massenkundgebungen von Türken statt, die ihrem Staatspräsidenten Erdoğan Treue schworen. Derzeit leben 120.000 türkische Staatsbürger in Österreich. Ihnen das Wahlrecht zu verschaffen, würde einen Ableger der Erdoğan-Partei im Nationalrat wahrscheinlicher machen. Es ist evident, dass viele Türken die österreichische Staatsbürgerschaft nicht beantragen, weil sie dafür ihre türkische aufgeben müssten. Dieses Demokratiedefizit ist selbst verschuldet.

Die Interessen von Ausländern in Österreich sind ohne Wahlrecht abgesichert, etwa durch einflussreiche NGOs. Und auch die Parteien kümmern sich um Nichtstaatsbürger. Die Grünen tun dies aus Überzeugung, SPÖ und ÖVP aus Kalkül. Früher oder später werden aus Ausländern Inländer. Und bereits Eingebürgerte stimmen eher für jene Partei, die ihre früheren Landsleute nicht ganz ignoriert.


Ob es „die Interessen von Ausländern“ so gibt, ist ohnehin fraglich. Ein Türke oder Serbe mit Pflichtschulabschluss hat andere Anliegen als ein junger Deutscher, der nach seinem Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien in Österreich einen Job annimmt. (Zusatzfrage: Wäre der junge Mann aus Deutschland bereit, für sein Wahlrecht auch eine kleine Pflicht zu übernehmen, etwa Zivildienst zu leisten?)


Zur theoretischen Dimension der Debatte:Unsere schöne Bundesverfassung knüpft in ihrem ersten Artikel („Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“) das Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft. (Ausnahme ist das Wahlrecht für EU-Bürger auf Gemeindeebene) Es handelt sichumein vom VfGH bestätigtes Grundprinzip. Um ein generelles Ausländerwahlrecht einzuführen, müsste man also die Verfassung zerlegen.


Die Grundidee der Staatsbürgerschaft stammt aus der Zeit der Französischen Revolution. Die gemeinsame Staatszugehörigkeit sollte eine Nation gleichberechtigter Bürger schaffen – als Gegensatz zum supranationalen Adel. Nichtfranzosen durften nach der Revolution von den neuen Freiheiten profitieren, politisch aber nicht mitbestimmen, so wie Österreich jedem, der hier lebt, Menschenrechte garantiert, aber nicht die uneingeschränkte Mitbestimmung einräumt. Fremdenfeindlichkeit sieht anders aus.

Befürworter eines Ausländerwahlrechts verweisen gern auf Hans Kelsen und seine Schrift „Vom Wesen und Wert der Demokratie“ aus dem Jahr 1920. Darin nennt Kelsen die Koppelung von politischen Rechten an die Staatsbürgerschaft einen „Irrtum“. Allerdings bewährte sich dieser Mechanismus weltweit auch in den 100 Jahren seither. Und als Vorbild für ein Ausländerwahlrecht und politische Gleichberechtigung nannte Kelsen übrigens ein Land, dessen weitere demokratiepolitische Entwicklung 1920 noch nicht absehbarwar: Sowjetrussland.

 

[email protected]

Gernot   Bauer

Gernot Bauer

ist Innenpolitik-Redakteur.