
Krisenpolitik mit Nebenwirkungen
Die Wirkungen der beschlossenen Budgetsanierungsmaßnahmen sowie Offensivmaßnahmen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben in den Tagen nach der Budgetrede bislang nur wenig Beachtung gefunden. Dabei sind vom Doppelbudget 2025/26 eine Reihe von Gleichstellungswirkungen zu erwarten. Beispielhaft seien hier einige genannt.
Zunächst zum Positiven: Das Frauenbudget bleibt 2025 auf dem Niveau des Vorjahres, es wird also wenigstens nominell nicht gekürzt, und soll 2026 – minimal – steigen. Zudem werden einige Offensivmaßnahmen im Bereich Frauengesundheit gesetzt. Ein neuer Unterhaltsgarantie-Fonds soll in Härtefällen unterstützen, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben: Er kommt primär alleinerziehenden Frauen zugute, die die überwiegende Mehrheit der Unterhaltsempfänger:innen darstellen. Auch die Maßnahmen im Bereich der Elementarpädagogik betreffen Frauen mehr als Männer: Der Ausbau des Betreuungsangebots unterstützt die Erwerbstätigkeit von Müttern, die Ausbildungs- und Joboffensive in der Elementarpädagogik adressiert hauptsächlich Frauen in der sehr weiblich geprägten Branche.
Eine Reihe von Konsolidierungsmaßnahmen dürften Frauen stärker als Männer belasten.
zu den Einsparungen im Budget
Gleichzeitig dürften eine Reihe von Konsolidierungsmaßnahmen Frauen stärker als Männer belasten. Die Streichung des Klimabonus, die Aussetzung des dritten Drittels der Kompensation der kalten Progression, die Bundesgebühren-Erhöhung, die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen sowie die Aussetzung der Inflationsanpassung von Familienleistungen, die 2026 3,5 Milliarden Euro oder ein Drittel der Konsolidierungsmaßnahmen ausmachen, treffen im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen stärker die unteren Einkommen – und dort sind Frauen deutlich überrepräsentiert.
Wo ist die Gleichstellungsdimension?
Die Qualifizierungsoffensive im Rahmen des Älteren-Beschäftigungspaktes ab 2026 sollte die Arbeitsmarktchancen von Frauen und arbeitssuchenden Personen verbessern. Seit dem steigenden gesetzlichen Pensionsantrittsalter der Frauen nimmt neben der steigenden Beschäftigung in der Gruppe der 60- bis 64-jährigen Frauen auch die Arbeitslosigkeit deutlich zu. Es ist fraglich, ob die geplanten Mittel ausreichen werden, um dem anhaltenden Trend der steigenden Altersarbeitslosigkeit von Frauen zu stoppen.
Die Anhebung des Krankenversicherungsbeitragssatzes für Pensionen auf sechs Prozent belastet Niedrigpensionen unterhalb der Lohnsteuergrenze besonders. Zwei Drittel der Direktpensionen an Frauen – gegenüber einem Drittel bei Männern – liegen unterhalb dieser Grenze. Hier verringert die Beitragserhöhung unmittelbar die Pensionshöhe, während der Effekt bei steuerpflichtigen Pensionen durch die steuerliche Anrechnung abgefedert wird. Diese Maßnahme wirkt daher nicht geschlechtsneutral.
Die geplante Endbesteuerung von Zuverdiensten zur Pension mit 25 Prozent ab 2026 ist noch nicht im Detail geregelt. Unklar ist etwa, ob auch geringe Zuverdienste künftig mit 25 Prozent endbesteuert werden. Dies würde vor allem Frauen, die ihre kleinen Pensionen mit einem Zusatzeinkommen aufbessern, belasten. Gleichzeitig würden hohe Zuverdienste, die tendenziell eher auf Männer entfallen, steuerlich begünstigt. Die geplante Reform muss darauf achten, bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheiten im Alter nicht weiter zu verschärfen.
Die Gleichstellungsdimension fand – trotz ihrer rechtlichen Verankerung im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung – bei der unter Zeitdruck erfolgten Budgeterstellung keine angemessene Berücksichtigung als handlungsleitende Maxime. Es fehlt ein Gesamtbild, wie die budgetpolitischen Maßnahmen der nächsten Jahre die Gleichstellung beeinflussen. Österreich braucht daher eine von der jeweiligen Regierung und parteipolitischen Interessen unabhängige, kontinuierlich arbeitende Institution, die Gleichstellungsdefizite sowie Verbesserungspotenziale aufzeigt. Es ist an der Zeit, einen Gleichstellungsrat einzurichten, der eine vergleichbare Kontrollfunktion für die Gleichstellung übernimmt, wie sie der gesetzlich verankerte Fiskalrat ausübt, der die Budgetpolitik der Regierung überwacht.