Robert Treichler: Hass auf den ersten Blick

Was von Facebook verlangt wird, geht zu weit.

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Eine Initiative, die sich gegen Hass richtet, ist eine gute Sache. Wenn sie ihren Hebel dort ansetzt, wo mit Hass Profit gemacht wird, hat sie die Moral auf ihrer Seite. Attackiert sie dann auch noch frontal einen Weltkonzern und zwingt diesen in die Knie, hat sie ganz offensichtlich alles richtig gemacht. Die eben beschriebene Initiative existiert tatsächlich. Sie heißt „Stop  Hate for Profit“und setzt derzeit Facebook schwer unter Druck, indem sie einen Werbeboykott großer Unternehmen organisiert, der dem Social-Media-Giganten keine andere Wahl lassen soll, als Hass-Botschaften auf seiner Plattform zu unterbinden.

Gut, moralisch,erfolgreich: Wer könnte gegen „Stop Hate for Profit“ etwas einwenden? Ich fürchte: ich.

Nicht, weil ich ein verkappter Anhänger des Hasses wäre; es bereitet mir auch keine Sorgen, dass ein Konzern Profiteinbußen erleiden könnte, weil ihm Hass als Geschäftsgrundlage entzogen würde; und schließlich habe ich nichts gegen erfolgreiche NGOs. Dennoch halte ich „Stop Hate for Profit“ für eine – zumindest teilweise – fragwürdige Aktion.

Es beginnt damit, dass sich „Stop Hate for Profit“ leichtfertig über das First Amendment – den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung – hinwegsetzt. Darin ist seit 1789 festgeschrieben, dass kein Gesetz in den USA die Redefreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken darf. Die Regeln, die „Stop Hate for Profit“ von Facebook verlangt, widersprechen diesem Grundsatz der Redefreiheit. Die Organisation argumentiert, dass das First Amendment nur für staatliche Gesetze Gültigkeit habe,während Social-Media-Betreiber das Recht hätten, auf ihren Plattformen zu verbieten, was immer sie für verbietenswert halten.Das ist korrekt.

Man sollte sich dennoch die Bedeutung dieses Vorhabens vor Augen führen: Das First Amendment steht nicht zufällig an erster Stelle des Grundrechtekatalogs der USA, der Bill of Rights. Es dient seit über 200 Jahren als Rückgrat einer Nation, die als Hort der Freiheit gegründet wurde. Der Ort, an dem die Redefreiheit im Jahr 2020 in ihrer größtmöglichen
Dimension verwirklicht ist, sind die Plattformen der sozialen Medien. Doch genau hier soll dieses Recht beschnitten werden, und zwar nicht auf demokratische Weise, wie das bei einem Gesetz der Fall wäre,sondern auf Initiative einer privaten Organisation, die sich öffentlichen Drucks bedient.

Dass die Redefreiheit im bedeutendsten Geltungsbereich ohne demokratische Legitimation eingeschränkt wird, sollte politisch wachsamen Menschen jedenfalls zu denken geben. Man kann dennoch nicht ausschließen, dass sich in einer lebendigen, pluralistischen Gesellschaft der zivilisatorische Fortschritt auch auf solche Weise den Weg bahnt. Das prinzipielle Anliegen – Hass im öffentlichen Diskurs zu verringern – ist einen solchen Versuch wert. Wäre Facebook keine US-amerikanische, sondern eine europäische Innovation gewesen, hätten wohl von Anfang an strengere Regeln dafür gegolten, was erlaubt ist und was nicht. Die Redefreiheit umfasst in den USA Dinge, die auf dem alten Kontinent vielerorts nicht legal sind: Holocaust-Leugnung etwa oder hetzerische, rassistische Aussagen. Dergleichen mittels verbindlicher Regeln und geschulter Moderatoren einzudämmen, mag dem US-Verständnis von Redefreiheit zuwiderlaufen – uns Europäern erscheint es vernünftig.

Doch an diesem Punkt kommt ein zweiter Einwand gegen „Stop Hate for Profit“ zum Tragen: Die Auflistung dessen, was die Anti-Hass-Aktivisten von Facebook verlangen, geht weit darüber hinaus, was man sich unter schlimmen Hasspostings vorstellt. Vielmehr wird auf der Website von „Stop Hate for Profit“ alles in einen Topf geworfen, was verabscheuungswürdig, gefährlich oder auch nur politisch missliebig ist. Wer überall Hass sieht, wird Unsinn ernten.

Von Facebook wird unter anderem verlangt, nicht nur Hass-Postings zu löschen, sondern auch Falschinformationen über Gruppen mit einem gemeinsamen Identitätsmerkmal wie sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit oder Religion; politische Inserate abzulehnen, die „Lügen“ beinhalten; öffentliche und private Facebook-Gruppen zu entfernen, die sich auf Desinformation über Impfungen oder Klimawandel spezialisiert haben; Postings auch von relevanten Politikern zu löschen, wenn diese – nach wessen Interpretation? – zu „Gewalt“ aufrufen. Und vieles mehr.

Das ist eine völlig irreführende Überdehnung des Begriffs „Hass“. Eine Lüge ist nicht dasselbe wie Hass. Politische Falschinformation erst recht nicht. Vieles, was von Facebook gefordert wird, hat mit Hass-Prävention nichts zu tun.

Was „Stop Hate for Profit“ bisher geleistet hat, verdient teilweise durchaus Anerkennung. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg ist alarmiert und zeigt sich bereit, Auswüchse von Hass und Manipulationen auf seiner Plattform zu bekämpfen. Das sollte die Öffentlichkeit aber nicht dazu verleiten, sich kritiklos hinter alle überzogenen Forderungen einer Pressure-Group zu stellen. Die USA haben nicht die staatlich garantierte Redefreiheit erkämpft, um dieses Recht jetzt auf dem Weg der Privatisierung auszuhebeln.

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Twitter: @robtreichler

Robert   Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur