Robert Treichler: Meinen und meinen lassen

Meinungsverbote zwischen Washington, Tel Aviv und Wien.

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Eine Podiumsdiskussion mit Kanzlerin Angela Merkel im deutschen Stralsund. Ein Mann meldet sich zu Wort, bekommt das Mikrofon und legt los: „Sie haben uns in eine Diktatur geführt. Ist meine Meinung. Die Grundrechte sind massiv eingeschränkt für Mitlieder der AfD.“ Und weiter: Es gebe anstelle von Pressefreiheit eine Propagandapresse, und Meinungsfreiheit sei für AfD-Mitglieder nicht gegeben. Der Mann ist lokaler AfD-Politiker, heißt Thomas Naulin und ist sichtlich aufgeregt, als er die Kanzlerin so scharf attackiert. Diese jedoch bleibt höflich, lässt ihn ausreden und antwortet dann lächelnd mit einem für sie typischen Satz: „Es ist die Tatsache, dass Sie hier in Reihe eins sitzen und mit Ihrer Frage nicht gefährdet sind, einfach Ausdruck, dass Sie das sagen können und dass ich selbstverständlich auf Ihre Frage antworte und dass Sie von jedem deutschen Gericht so behandelt werden wie jeder Bürger und dass ich nicht den Eindruck habe, dass die AfD-Mitglieder im Deutschen Bundestag Hemmungen hätten, mir ihre Meinung zu sagen.“ Tosender Applaus.

Merkel 1, AfD 0.

Naulin könnte einwenden, dass AfD-Mitglieder wegen ihrer politischen Ansichten verspottet oder angepöbelt werden. Doch das gehört in den Bereich der Umgangsformen. Entscheidend ist, dass der Staat dafür sorgt, dass die Meinungsfreiheit gewahrt ist. Indem er das tut, wird der AfD, aber auch allen anderen Bürgern vor Augen geführt, was sie an der liberalen westlichen Demokratie haben – und was sie von einer „illiberalen Demokratie“ oder von einer Diktatur unterscheidet.

Darauf sollte die westliche Welt stolz sein. Dieses Prinzip, das in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten ist, macht die Stärke unseres Systems aus – und seine Attraktivität. Leider gibt es Verlockungen, gegen dieses Prinzip zu verstoßen – ausnahmsweise, aus vermeintlich guten Gründen, mit listigen Rechtfertigungen:

Vergangene Woche warfen US-Präsident Donald Trump und Israels Premierminister Benjamin Netanjahu die Meinungsfreiheit gemeinsam über Bord, wobei Trump – the leader of the free world – die treibende Kraft war.

Es ging um die geplante Reise der demokratischen Kongress-Abgeordneten Ilhan Omar und Rashida Tlaib nach Israel. Die Politikerinnen sind Musliminnen; Omar ist in Somalia geboren und trägt ein Kopftuch, Tlaib kam in den USA als Tochter palästinensischer Einwanderer zur Welt. Beide gehören zu den vier Frauen, denen Trump kürzlich wegen ihrer Herkunft ausgerichtet hatte, sie könnten „nach Hause gehen“. Und beide unterstützen die sogenannte BDS-Bewegung, eine gegen die israelische Palästinenserpolitik gerichtete Organisation, die zu Boykott, Desinvestitionen (Abzug von Investitionen) und Sanktionen gegen Israel aufruft.

BDS, Gelbwesten, Identitäre, politischer Islam – Ist unangenehm gleich illegitim?

Ein israelisches Gesetz sieht vor, BDS-Proponenten die Einreise zu verweigern. Ursprünglich wollte Israel Omar und Tlaib den Besuch „aus Respekt vor dem US-Kongress“ ermöglichen. Doch dann schaltete sich Trump ein. Er twitterte, es würde „von großer Schwäche“ zeugen, die Abgeordneten ins Land zu lassen, da sie „Israel und alle Juden“ hassten. Anstatt Merkel’sche Coolness zu beweisen, heizte er den Konflikt an. Daraufhin untersagte das israelische Innenministerium Omar und Tlaib die Einreise, ehe Tlaib dann doch gestattet wurde, ihre Großmutter im Westjordanland zu besuchen.

BDS zu unterstützen, ist eine umstrittene Angelegenheit. Die israelische Regierung und auch viele Kritiker im Ausland empfinden Boykottaufrufe, um Israel zum Abzug aus den besetzen Gebieten zu zwingen, als antisemitischen Akt. Sich als Politikerin auf die Seite von BDS zu stellen, sollte dennoch eine legale und legitime Position sein, solange Gewaltfreiheit außer Zweifel steht.

Dass Abgeordnete an einer Reise von einem Land der freien westlichen Welt in ein anderes verbündetes Land der westlichen freien Welt gehindert werden, weil sie eine politische Bewegung unterstützen, ist ein fatales Zeichen. Wenn der Mann im Weißen Haus dergleichen erwirkt, mit welcher Autorität kann er dann gegenüber autokratischen Regimes die Einhaltung der Meinungsfreiheit verlangen?

Peking instrumentalisiert solche Vorkommnisse und sammelt genüsslich Präzedenzfälle, um sein Einschreiten gegen Demonstranten – etwa in Hongkong – zu rechtfertigen.

Auch in Europa gibt es Tendenzen, sich unangenehme politische Phänomene auf restriktive Weise vom Leib zu schaffen. In Frankreich wurde wegen der anhaltenden – gewalttätigen – Proteste der Gelbwesten die rechtliche Möglichkeit geschaffen, ohne richterliche Genehmigung einzelnen Personen die Teilnahme an Demonstrationen zu verbieten.

Und in Österreich? Hier will die ÖVP nun den „politischen Islam“ verbieten und das Vereinsgesetz so ändern, dass die „Identitären“ von Rechts wegen aufzulösen wären. Bloß: Was genau ist „politischer Islam“, und was daran ist verboten? Und wenn die Identitären, ebenso wie Italiens Innenminister Matteo Salvini oder Österreichs Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, vor einem „Bevölkerungsaustausch“ warnen, weshalb sind die einen kriminell und die anderen an der Macht?

Besser wäre: mehr Meinungsfreiheit und Merkel’sche Gelassenheit.

[email protected] Twitter: @robtreichler

Robert   Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur