Abgeordneter Leo Steinbichler: Zweifel trotz Einstellung des Verfahrens

Abgeordneter Leo Steinbichler: Zweifel trotz Einstellung des Verfahrens

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Ein krebskranker älterer Herr, der in den letzten Monaten seines Lebens mit zittrigen Fingern ein Schriftstück unterschreibt, das er möglicherweise gar nicht unterzeichnen will: Darum ging es unter anderem in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wels gegen den Nationalratsabgeordneten Leo Steinbichler (Team Stronach) aus Oberösterreich. Dieser könnte, so der Verdacht, bei der Unterschrift des inzwischen verstorbenen Landwirts Josef A. nachgeholfen haben, vermuteten dessen Freunde. Nun wurden die Ermittlungen wegen Verdachts auf schweren Betrug eingestellt. Im Zweifel für den Angeklagten: Ein etwaiger Zwang durch Leo Steinbichler sei nicht nachzuweisen, aber „denkmöglich“, befindet das Landesgericht Wels, „insbesondere aufgrund des bedeutenden Eigeninteresses des Beschuldigten“.

Begonnen hatte alles 2006. Der damals 55-jährige Landwirt Josef A. aus Straß im Attergau sorgte sich um die Zukunft seines Hofs. Seine Mutter war verstorben, Kinder hatte der an Diabetes erkrankte Mann nicht. Er überlegte zu verkaufen. Leo Steinbichler, damals Obmann der Bezirksbauernkammer, überzeugte den Bauern, ihm den Hof zu überschreiben. Ein denkbar gutes Geschäft für Steinbichler. Der Bauernhof liegt idyllisch zwischen sanften Hügeln mit unverstelltem Blick auf den Atterssee. Eine der besten Lagen im Dorf, wie Ortskundige berichten. Eine halbe Million sei das knapp 150.000 Quadratmeter große Anwesen samt Wald- und Ackerflächen mindestens wert. Steinbichler bekam es um deutlich weniger.

Leo Steinbichler überzeugte den Bauern, ihm den Hof zu überschreiben. Ein denkbar gutes Geschäft für Steinbichler.

50.000 Euro zahlte der heutige Abgeordnete bei der Übergabe. Josef A. bekam ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert und eine Leibrente von zunächst 1500 Euro, ab 2009 von nur noch 800 Euro monatlich. Überdies schloss Steinbichler – von Beruf Versicherungsmakler – zum Zeitpunkt der Hofübergabe eine Lebensversicherung für Josef A. ab. Einlage, bezahlt von Steinbichler: 100.000 Euro. Begünstigter im Ablebensfall: Leo Steinbichler. „Josef A. war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kein armer, kranker Mann. Er war geistig und körperlich topfit. Ich habe ihm sogar ein lebenslanges Wohnrecht gewährt, das war ihm sehr wichtig“, sagt der Abgeordnete gegenüber profil. Bald nach der Übergabe verkaufte Josef A. seine Kühe und ging in Frühpension. Mit den Mietern, die Steinbichler sowohl im Haupthaus als auch im Auszugshaus einquartierte, kam der Landwirt Freunden zufolge nur schlecht zurecht.

2008 drohte die Versteigerung des Hofs. Steinbichler hatte zuvor gemeinsam mit einem Kompagnon den Gasthof Wimberghof eröffnet. Die Wirtschaft war in den Konkurs geschlittert. Ein Bauunternehmen klagte Steinbichler daraufhin, weil dieser die Umbauten am Gasthof nicht bezahlte. Schließlich beglich er die Rechnung doch, und von der Versteigerung wurde abgesehen.

Er bestreitet, Druck auf den Bauern ausgeübt zu haben.

Freunden zufolge dämmerte Josef A. erst spät, dass er ein schlechtes Geschäft gemacht hatte. 2012 versuchte er, wenigstens die 100.000 Euro aus der Lebensversicherung zu retten. Er kündigte den Vertrag im Juni 2012. Umso erstaunter war Josef A., als er kurz darauf ein Dankschreiben von der Versicherungsgesellschaft erhielt: Es freue sie, dass Herr A. sich zum Rücktritt vom Rücktritt entschlossen habe. Freunden klagte er, Steinbichler habe wohl das Storno wieder storniert. Am 25. Juni rief Josef A. bei der Versicherung an und teilte mit, dass die Kündigung aufrecht bleibe. Im Juli wiederum meldete Steinbichler, der Pensionist wolle doch nicht kündigen, sei aber im Krankenhaus und bringe den Widerruf nach. Im September schließlich schickte Steinbichler das Papier mit der Unterschrift von Josef A. an die Versicherung. Er bestreitet, Druck auf den Bauern ausgeübt zu haben. Im April 2013 starb Josef A.

Das Landesgericht Wels kommt zu folgendem Schluss: „Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wels bestehe durchaus der Eindruck, dass Josef A. vom Beschuldigten übervorteilt worden ist. Es lasse sich aber nicht beweisen, dass die Vertragserklärungen zur Gänze dem Willen von Josef A. widersprachen. Dem ist grundsätzlich beizupflichten. Es ist offenkundig, dass allein der Beschuldigte Vorteile aus der offiziell von Josef A. gewählten Konstruktion zog.“

Franziska   Dzugan

Franziska Dzugan

schreibt für das Wissenschaftsressort und ist Moderatorin von tauwetter, dem profil-Podcast zur Klimakrise.