profil-Morgenpost

Corona-Maßnahmen: Kennen Sie sich eigentlich noch aus?

Das ständige Auf und Ab von Maskenpflicht und G-Nachweisen ist nicht nur angesichts der pandemischen Entwicklung unlogisch.

Drucken

Schriftgröße

Wie steht es eigentlich um Ihren Wissensstand, was die aktuellen Corona-Maßnahmen anbelangt? Ich muss zugeben, zeitweise bin auch ich mir nicht mehr ganz sicher, was nun wo gerade gilt. Maßnahmen fallen, Expert:innen schreien auf, Zahlen explodieren, der neue Gesundheitsminister findet das „nicht absehbar“. Maßnahmen werden von Bundesregierung, Ländern und Wirtschaftsvertretern neu verhandelt, teilweise wiedereingeführt. Bis gestern Nacht wusste man nicht, wie genau es um die angekündigte neue Teststrategie ab 1. April (also morgen) steht. (Näheres zu den neuen Test-Regeln finden Sie hier.) In der Bevölkerung setzt man eher auf Dauergooglen und Bauchgefühl, als weiterhin den Überblick über dieses chaosintensive und interessengeleitete Coronamanagement zu behalten.

Darum möchten wir nachhelfen: Lassen Sie uns mit einem kleinen Maßnahmen-Quiz in den Tag starten!

1) Welche Maßnahmen gelten aktuell in der Nachtgastronomie?

a) In der Wiener Nachtgastronomie ist 2G ein Muss, bundesweit gilt: 3G-Kontrolle oder Maskenpflicht.

b) In ganz Österreich dürfen sich Nachtgastronomiebetreibende aussuchen, ob sie die 3G-Regel oder die Maskenpflicht exekutieren.

c) Wien ist anders: In der Hauptstadt braucht man aktuell einen 2G-Nachweis UND einen gültigen PCR-Test für die Nachtgastro.

2) Was gilt bundesweit in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime etc.)?

a) Besucher:innen und Pflegepersonal brauchen in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowohl den 3G-Nachweis, als auch einen gültigen PCR-Test.

b) Die FFP2-Maskenpflicht gilt in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen nur für Pflegepersonal und Besucher:innen. Bewohner:innen oder Patient:innen sind davon ausgenommen.

c) FFP2-Maskenpflicht für alle. 3G-Nachweis für Besucher:innen und Begleitpersonen.

3) Sollten Sie an Corona erkranken, gibt es ab fünf Tagen Isolation die Möglichkeit, diese zu beenden. Die Voraussetzung: Zwei Tage Symptomfreiheit bei leichtem Krankheitsverlauf oder asymptomatischer Infektion. Jedoch unterstehen Sie fünf weiteren Tagen einer sogenannten „Verkehrsbeschränkung“. Was bedeutet das?

a) Als Verkehrsbeschränkung bezeichnet man das Verbot, am öffentlichen Verkehr wie U-Bahnen, Bussen etc. teilzunehmen.

b) Die Verkehrsbeschränkung beschreibt, dass man in diesem fünftägigen Zeitraum keinen sozialen Aktivitäten fern der eigenen Arbeit beiwohnen darf.

c) Verkehrsbeschränkung bedeutet: Tragen einer FFP2-Maske bei Kontakt mit Mitmenschen, kein Besuch von Einrichtungen wie Altenheimen, Großveranstaltungen oder Betreten von Einrichtungen, in denen nicht ununterbrochen eine FFP2-Maske getragen wird.

Die richtigen Antworten:  1a) 2c) 3c). Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Maßnahmen finden Sie übrigens hier.

Und? Wie viel haben Sie gewusst? Für uns alle hoffe ich: Einiges. Für den Fall, dass es aufgrund des ewigen Maßnahmen-Hin-und-Hers doch ein paar Wissenslücken zu befüllen gab: Kein Wunder. Selbst nach zwei Jahren Pandemie scheitert die Bundesregierung noch daran, Maßnahmen auf Basis wissenschaftlicher Expertise zu setzen, aufzuheben oder verständlich zu kommunizieren. Selbst nach zwei Jahren Pandemie scheitert sie daran, Menschen zu schützen.

Kommen Sie gesund durch den Tag!

Magdalena Riedl