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Die EU greift mit neuen Regelungen immer stärker in den Alltag der Bürger ein

Europa. Die EU greift mit neuen Regelungen immer stärker in den Alltag der Bürger ein

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Der EU-Rechtsbestand umfasst mehr als 85.000 Seiten. Vergangene Woche kamen wieder mehrere Regelungen hinzu. Im Europaparlament in Straßburg wurden unter anderem eine neue Verordnung über Fahrtenschreiber für Lkw und Busse, die Änderung der Finanzmarkt-Richtlinie und eine Bestimmung über die Inhaltsstoffe von Honig beschlossen.

Durchaus sinnvoll erscheint die Zulassung der neuen Tachografen, bei denen die Kontrolle von Ruhezeiten der Fahrer sozusagen im Vorbeifahren ermöglicht wird. Auch die neuen Auflagen für hochfrequente Finanzgeschäfte bringen Vorteile: So sieht Caritas-Chef Michael Landau damit das weltweite Spekulieren mit Agrarprodukten erschwert. Bei der Honig-Richtlinie dürfte sich die Lebensmittelindustrie durchgesetzt haben: Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen müssen nicht extra als Inhaltsstoff angeführt werden.

Der stetig steigende Anfall neuer EU-Regelungen, die direkt in den Alltag der Bürger eingreifen, löst in Europa wachsende Kritik aus. Zuletzt echauffierten sich deutsche Politiker über eine drohende Aushöhlung der nationalen Zuständigkeit für Sozialhilfen. Eine Stellungnahme der EU-Kommission, in der die automatische Ablehnung von Hartz-IV-Beihilfen für arbeitslose EU-Zuwanderer kritisiert wird, sorgte für Wirbel (siehe Infobox am Ende). „Beinahe jede Woche kommt diese EU-Kommission mit einem Vorschlag, der entweder Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet oder die Zustimmung der Bevölkerung zur europäischen Idee“, polterte der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer.

In Großbritannien forderte Finanz­minister George ­Osborne vergangene Woche eine Rückverlagerung von Kompetenzen an die Mitgliedstaaten. Ohne tiefgreifende Reform der Union und Kürzungen von Sozialleistungen bliebe den Briten bald nur ein Austritt aus der EU übrig, so Osborne.
Mit Blick auf die Europawahlen im Mai 2014 blasen EU-feindliche Parteien unter Hinweis auf überbordende EU-Regelungen zum Angriff gegen die „Brüsseler Bürokraten“. Dabei fällt unter den Tisch, dass die gern gescholtene EU-Kommission nicht im Alleingang handeln kann. ­Vertreter der Mitgliedsstaaten haben jedes europäische Gesetz mitbeschlossen. Sehr oft gehen heute lächerlich wirkende Vorschriften auf Initiativen aus EU-Ländern zurück, wie etwa die über 20 Jahre alte Norm für Traktorensitze, für die sich Bayern zur Vermeidung von Unfällen erfolgreich einsetzte.

Doch vor dem Hintergrund der Folgen der Finanzkrise zeigen immer weniger EU-Bürger Verständnis für lästige Detailvorschriften aus Brüssel, während für große Probleme noch zu wenig oder gar keine Regelungen auf europäischer Ebene bestehen. So mussten für den Finanzmarkt erst mühsam EU-Regeln aufgestellt werden, zuletzt etwa für die Abwicklung von Pleite-Banken.

Gleichzeitig nervte die EU-Kommission mit dem Aus für herkömmliche Glühbirnen, Vorschlägen zur Begrenzung des Wasserverbrauchs für Toiletten und Duschen oder mit dem Verbot von leistungsstarken Staubsaugern.

Solche Vorschläge basieren auf der „Ökodesign“-Richtlinie aus dem Jahr 2005. Damals wurden als Beitrag zum Energie- oder Wassersparen neue Regeln für Haushaltsgeräte und Beleuchtung eingeführt. Seither entwickelte vor allem die Generaldirektion Umwelt unter Aufsicht des slowenischen Umweltkommissars Janez Potocnik eine wahre Regelungswut.
Im sogenannten „Komitologie“-Verfahren reicht für Vorschläge in diesem Bereich die Zustimmung des Ministerrates, der sich manchmal überhaupt nur auf Expertenebene trifft. Das Europaparlament darf nicht mitentscheiden. Für die Heerscharen von Lobbyisten in Brüssel war es so einfacher, ihre Anliegen durchzusetzen. Gerade beim Glühbirnen-Verbot konnten sich Hersteller durch den Verkauf von Energiesparlampen, die mit dem Verbot der herkömmlichen Leuchtmittel schlagartig teurer wurden, ein gutes Geschäft sichern.

Der polnische EU-Kommissar Janusz Lewandowski hat für den Regelungswahn mancher Abteilungen der Brüsseler Behörde eine einfache Erklärung parat: „Durch Regulierung entsteht Sichtbarkeit. So wurde leider zu oft ohne wirkliche Notwendigkeit in den Alltag der Bürger eingegriffen“, erklärt der für das EU-Budget zuständige Pole. Maßnahmen gegen Überregulierung wie ein seit fünf Jahren wirksames „impact assessment“, das dem Beschluss neuer EU-Regeln deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt prüft, sollten verschärft werden, empfiehlt Lewandowski. Der nächsten EU-Kommission sollte ein eigener Kommissar für Bürokratieabbau angehören.

Österreichs EU-Kommissar Johannes Hahn schlägt vor zu prüfen, „was auf europäischer Ebene behandelt werden soll und was auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene besser geregelt werden kann“. Zuletzt habe eine Delegation aus Graz um eine EU-Regelung über das Betteln gebeten. „Doch wir müssen wirklich nicht jedes Problem regeln“, lehnte Hahn höflich ab.

Die österreichische Industriellenvereinigung will demnächst einen Katalog von aus ihrer Sicht entbehrlichen EU-Gesetzesakten vorlegen. Vor allem aufwendige Dokumentations- oder Berichtspflichten stellten für Unternehmen eine immer stärkere Belastung dar, so eine IV-Sprecherin. Als negatives Beispiel wird das Registrierungsprogramm „Reach“ genannt, das seit 2008 für die gesamte europäische Chemieindustrie gilt. Dieses habe schon in den ersten drei Jahren Mehrkosten von 2,1 Milliarden Euro verursacht.

Die EU-Kommission hat bereits im vergangenen Herbst zum Rückzug geblasen. „Die Europäische Union muss groß in großen Dingen und kleiner in kleinen Dingen sein“, kündigte Präsident José Manuel Barroso im Europaparlament an. In einem profil-Interview im September des Vorjahres verteidigte er aber die Notwendigkeit von Regelungen für den gemeinsamen Markt, „um fairen Wettbewerb für alle zu sichern“. Denn es würde gerade Unternehmen in kleineren Ländern wie Österreich „schwer treffen, wenn sie nicht mehr in größere Märkte exportieren können“. Und oft sei die EU besser als ihr Ruf. „Schlimmer als die europäische Bürokratie ist für mich die Kombination aus 28 nationalen Bürokratien“, ätzte Barroso.
Mit dem neuen „Refit“-Programm (Regulatory Fitness and Performance) sollen bestehende EU-Gesetze vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Dass gleich am Anfang Richtlinien zum Schutz von Arbeitnehmern gestrichen wurden, löste Proteste des Europäischen Gewerkschaftsbundes aus. So wurde als eine der ersten Regelungen jene über Friseursalons gekippt, die rutschfeste Böden und niedrige Schuhabsätze für Angestellte vorschreibt.

Der frühere bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Edmund Stoiber ist noch bis Herbst 2014 ehrenamtlicher Vorsitzender der „High Level“-Gruppe für Bürokratieabbau in der EU. Gegenüber profil zieht er stolz Bilanz über seine sechsjährige Tätigkeit. Die 23 Millionen Betriebe in der EU seien schon um ein Viertel der bürokratischen Bürden entlastet worden. Kleine Unternehmen würden sich durch von der Arbeitsgruppe durchgesetzte Ausnahmen bei den Bilanzierungsvorschriften jährlich über drei Milliarden Euro ersparen.

„Brüssel hat zu wenige Kompetenzen in manchen großen Fragen und zu viele Kompetenzen in der Gestaltung regionaler oder sogar lokaler Gegebenheiten“, klagt Stoiber. „Der Alltag der Bürger muss nicht in Brüssel geregelt werden.“ Er vermisst Vorschläge aus den Mitgliedstaaten, welche EU-Regelungen abgeschafft gehörten: „Wo sind die Abbaulisten aus Österreich oder Deutschland?“ Die EU-Kommission diene dann als willkommener Sündenbock, auch wenn viele Initiativen für neue Regelungen „aus der Wirtschaft und den Regierungen von Mitgliedsstaaten“ kämen. „Wenn sich dann die Bürger beschweren, will man davon nichts mehr wissen und zeigt mit dem Finger auf die Kommission“, so Stoiber.
Für den EU-Bürger soll der europäische Mehrwert von EU-Regelungen sichtbarer gemacht werden, fordert auch der Vorsitzende der liberalen Fraktion im Europaparlament, Belgiens ehemaliger Premierminister Guy Verhofstadt. Man dürfe die Diskussion nicht den Populisten überlassen: „Wir müssen besser erklären, dass ein einzelnes EU-Land große Probleme wie Klimawandel, Terrorismus, Einwanderung oder auch die Flut von Dumpingprodukten aus Fernost nicht mehr alleine lösen kann. Dazu ist eine bessere Politik, nicht mehr Regulierung nötig.“

Infobox I

Hang zum Zwang
Eine Auswahl an bestehenden und geplanten Vorschriften, die EU-Gegnern Zulauf verschaffen.

Bitterer Honig
Die vergangene Woche geänderte Richtlinie aus dem Jahr 2001 bedeutet einen Sieg der Lebensmittelindustrie. Denn künftig dürfen gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) wie Pollen aus GVO-Pflanzen ohne besondere Kennzeichnung im Honig enthalten sein, obwohl das Höchstgericht (EUGH) eine Deklaration verlangt hat. Dafür sollen nun „Grenzwerte der elektrischen Leitfähigkeit für verschiedene Sorten von Honig“ festgelegt werden.

Schock für Raucher
Ende 2012 wurden neue Verschärfungen der Richtlinie für Tabakwaren in der EU beschlossen. Künftig müssen Warnhinweise auf Zigarettenpackungen mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseite einnehmen und mit „Schockbildern“ von kranken Raucher-Organen illustriert werden. Spezielle Aromen wie Vanille und bestimmte Zusatzstoffe sind nicht mehr erlaubt. Eine Ausnahme besteht für Mentholzigaretten, die bis 2020 verkauft werden dürfen. Der deutsche Ex-Kanzler und Kettenraucher Helmut Schmidt hatte sich zuvor 200 Stangen seiner Menthol-Marke „Reyno“ für seinen Lebensabend angeschafft. Die Einstufung elektronischer Zigaretten als Arzneimittel oder Tabakware ist noch umstritten.

Pferdefuss
Seit 1. Jänner 2014 müssen bäuerliche Reitställe in Österreich für die Einstellung von Pferden 20 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Hintergrund sind die Umsetzung der Mehrwertsteuer-Richtlinie und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das für den Reitsport keine Ausnahmen mehr zulässt. Doch dies könnte dazu führen, dass sich viele die nunmehr verteuerte Einstellung ihrer Pferde nicht mehr leisten wollen. Für den heimischen Fiskus winken Einnahmen von rund 60 Millionen Euro, aber Pferdesportverbände befürchten den Verlust von hunderten Arbeitsplätzen, Bauern zittern um ein willkommenes Zusatzgeschäft.

Euro-Kondome
Anders als landläufig kolportiert, gibt es keine eigene Richtlinie für Präservative, sondern nur eine EU-Norm, welche unterschiedliche nationale Regelungen ablöste. 1993 wurden für Präservative als „medizinische Geräte“ Normen für Länge und Dehnbarkeit eingeführt. Ein Kondom sollte zum Beispiel auf mindestens 16 cm Länge ausgerollt werden können. Auch für verschiedene Durchmesser gibt es Festlegungen.

Badespass-Bremsen
Die EU-Kommission will die Vergeudung kostbaren Trinkwassers einbremsen. Künftig sollen Spülkästen für WC-Anlagen weniger Wasser verbrauchen, höchstens sechs Liter pro Spülung. Auch für Duschköpfe ist ein ähnliches Reglement geplant. So sollen Duschköpfe Wasser nur noch limitiert auf die Körper pritscheln lassen. Was in heißen, südlichen EU-Staaten als sinnvolle Maßnahme erscheinen mag, ist in Österreich oder anderen wasserreichen EU-Ländern wohl übertrieben. Immerhin soll es keine Verbote, sondern nur Hinweisschilder über den jeweiligen Wasserverbrauch der Spülkästen oder Armaturen geben. Eine Austauschpflicht gebe es nicht, beruhigte EU-Umweltkommissar Janez Potocnik. „Was kommt als Nächstes: Ein Verbot von Bade­wannen?“, empörte sich der bayerische CSU-­Abgeordnete Markus Ferber.

Menükarten in Restaurants
Ab 2015 soll in allen Restaurants und Kantinen innerhalb der EU auf Speisekarten angegeben werden, ob bei der Zubereitung allergene Stoffe verwendet wurden. Die geplante EU-Regelung erfasst zwölf Substanzen, von Eiern und Erdnüssen bis zu Schalentieren und Milcherzeugnissen. Für Allergiker sind solche Hinweise wichtig, aber bisher genügte es, dass Betroffene einfach danach fragten. Der Bundesobmann der Sparte Tourismus, Hans Schenner, kritisiert: „Wir wollen nicht dauernd von Brüssel sekkiert werden, vom Raucherzirkus bis zu den allergenen Stoffen.“ Wegen des Pferdefleischskandals ist schon die nächste Regelung auf Schiene: Der Ausschuss für Lebensmittelsicherheit im EU-Parlament verlangt, dass auf ­allen Fertigprodukten genaue Hinweise auf den Ursprung und die Art des verwendeten Fleisches ­angebracht werden müssen.

Gigaliner
In nordischen Ländern oder den Niederlanden sind sie bereits zugelassen: überlange Last­wagen, sogenannte „Gigaliner“. Hersteller versuchen, mit Umweltargumenten eine EU-weite Zulassung durchzusetzen. Ein Gigaliner stoße weniger Abgase aus als zwei Lastwagen, heißt es. Doch die Riesen-Trucks haben dafür den Nachteil, Straßen und Brücken höher zu belasten. Österreich hat bisher erfolgreich Widerstand gegen die Zulassung von Giga­linern geleistet, auch mit Hinweis auf alpine Gegebenheiten. EU-Abgeordneter Jörg Leichtfried (SPÖ): „Wir werden diese Riesenlaster weiter von Österreich fernhalten, vor allem solange andere Länder unserer Meinung sind.“

Gedrosselte Staubsauger
Die EU-Kommission will den Stromverbrauch von Haushaltsgeräten reduzieren. Nach Waschmaschinen und Geschirrspülern waren im vergangenen Herbst die Staubsauger dran. Diese dürfen ab September 2014 nicht mehr als 1600 Watt Leistung haben, ab 2017 nicht über 900 Watt stark sein. Während Konsumenten eine weitere Bevormundung kritisieren, argumentiert die Generaldirektion Umwelt mit Energiesparzielen. Die Saugstärke moderner Geräte hänge nicht mehr von der Watt-Zahl ab, so die EU-Experten.

Laute Rasenmäher, harte Traktorensitze
Solche EU-Regelungen waren für die Verwirklichung des EU-Binnenmarktes im Jahr 1992 notwendig. Denn manche Staaten wehrten sich damals – um unerlaubten Protektionismus zu verschleiern – mit eigenen Normen gegen Importe. So ließ Frankreich angeblich zu laute Rasenmäher aus Großbritannien nicht ins Land. Die EU-Kommission setzte daher einen Höchstpegel in Dezibel für Maschinenlärm fest. Ähnlich verhielt es sich mit Vorschriften für Traktorensitze. Für diese wurden Mindeststandards ­bezüglich Dämpfung und Überrollbügel eingeführt. Die EU-Kommission argumentierte mit Unfallverhütung. Die Verordnung wurde 2010 erneuert.

Aus für Glühbirnen
Die Entscheidung fiel im sogenannten „Komitologie“-­Verfahren zwischen Lobbyisten und Experten der Mitgliedsländer, ohne Einbeziehung des Europäischen Parlaments: Im Rahmen der Öko-Design-Richtlinie aus dem Jahr 2005 wurde das schrittweise Verbot der Produktion aller herkömmlichen Glühbirnen sowie des Handels damit bis 2013 beschlossen. Argumentiert wurde mit der niedrigen Energieausbeute der herkömmlichen Lampen. Für die Glühbirnen-Hersteller wurde freilich ein Traumgeschäft ermöglicht: Sie verkauften mit einem Schlag verteuerte Energiesparlampen, die aber meist einen entscheidenden Nachteil aufwiesen: Sie enthielten Quecksilber und wurden zudem oft in China unter umweltschädlichen Bedingungen hergestellt. Konsumenten ärgerten sich über das kalte Licht der neuen Birnen. Die neue Generation der LED-Lampen kam erst vor Kurzem auf den Markt. Doch seltsamerweise gibt es im Handel nun wieder die alten Birnen zu kaufen. Sie tragen den Zusatz „stoßsicher“ und sind dreimal so teuer wie herkömmliche Wolframfaden-Lampen.

Infobox II

Papierkrieg
2013 wurden 53 EU-Regelungen gestrichen. Eine Auswahl bisheriger Einsparungen.

Krümmung von Gurken und Bananen
Sie war lange Sinnbild für Brüsseler Regelungswut: die Verordnung über den Krümmungsgrad von Salatgurken aus dem Jahr 1988. Höchstens zehn Millimeter auf zehn Zentimeter Länge war für die Handelsklasse „Extra“ vorgeschrieben. Damit wollte der Handel möglichst viele Gurken in einer Steige unterbringen. Ähnliche Vorschriften gab es zuvor bereits als UN-Norm, seit 1967 auch in Österreich. 2009 wurde die Verordnung abgeschafft, so wie eine über die ­Mindestgröße von Bananen.

Winterreifenpflicht
Für die Reifenindustrie wäre es ein gutes Geschäft geworden. Im EU-Parlament wurde vor einem Jahr ein Initiativantrag eingebracht, der eine EU-weite Winterreifenpflicht in der ­kalten Jahreszeit vorsah. Somit hätte die Vorschrift auch für Länder und ­Regionen ohne Schnee gegolten. Der Antrag wurde im Plenum abgelehnt, sehr zum Leidwesen der Reifen-Lobby.

Olivenkännchen
Sie dürfen nun doch weiterhin auf den Tischen von Restaurants bleiben: kleine Kännchen mit Olivenöl. ­Italienische Produzenten wollten sie von dort verbannen, weil oft nur gepantschtes, minderwertiges Öl angeboten werde. Dies sei für das Image von Qualitätsöl abträglich. Doch nach ­europaweiten Protesten sagte die EU-Kommission das bereits für 2014 geplante ­Verbot kurzfristig ab.